» "Zusammenfassung
"Der Spanner" vom 27.03.03 « |
Der Spanner
Für die Bewohner eines
Berliner Hochhauses wird ein Alptraum wahr: Der Vermieter
hat alle Wohnungen mit versteckten Kameras ausgestattet
und die Mieter ausspioniert. In diesem Horrorhaus geschieht
ein Mord: Ein 16jähriges Mädchen stirbt. War der Spanner
der Mörder? Oder der getrennt lebende Ehemann und Vater?
Der Beginn ähnelt sehr den
RAH-Spezial-Sendungen aus dem vergangenen Jahr. Zunächst
die Aufklärung darüber, dass es sich bei dem Verhandelten
Fall um eine wahr Begebenheit handelt, aber die Namen von
Personen und Orten, ebenso wie alle anderen Daten, verändert
wurden - aus Respekt vor den Opfern und deren Angehörigen.
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» 1. Verhandlungstag:
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Vor dem Gerichtsgebäude
wird der Angeklagte, der in Begleitung eines Polizisten
aus dem Polizeiwagen ins Gerichtsgebäude gebracht wird,
von wütenden Passanten in Empfang genommen. Dass diese
Leute ihn bereits verurteilt haben, ist deutlich zu erkennen.
Wie wir es aus RAH kennen, wird die Anklageschrift
vorgelesen. Der Angeklagte sitzt in der Mitte. Zu seiner
Rechten der Staatsanwalt. Vor ihm die vorsitzende Richterin,
welche die beisitzenden Richter sowie zwei Schöffen links
und rechts neben sich sitzen hat. Anders als bei RAH wirkt
der Gerichtssaal dunkler. Es scheint, als würden alle an
der Verhandlung beteiligten viel enger zusammen sitzen.
Der Angeklagte beteuert seine
Unschuld.
Er sei an jenem Abend bei seiner Mutter gewesen. Immer wieder hört man ein kollektives Raunen von
den anwesenden Zuschauern, für die schon lange feststeht,
dass der Angeklagte der Täter ist.
Er hatte in allen Wohnungen, in allen Räumen des Hochhauses
Kameras installiert und alles auf Videobändern festgehalten.
Die Kameras habe er zur Sicherheit der Bewohner installiert,
so der Angeklagte, und sich nicht, wie vom Staatsanwalt
vorgehalten, als Spanner betätigt. Videoaufzeichnungen
aus der Wohnung des Opfers vom Tattag konnten von der Polizei
nicht gefunden und sichergestellt werden. Dafür aber unzählige
Videos, vor allem von weiblichen Hausbewohnern, vorwiegend
Kinder und Jugendliche, die unter der Dusche und in ähnlichen
privaten und intimen Bereichen und Situationen zu sehen
sind.
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» 1. Zeugenvernehmung:
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Die Mutter des Opfers ist
von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Nicht zuletzt
wegen seiner heimlichen Videoaufnahmen. Am Tattag hatte
sich die Mutter bei ihren Kindern noch kurz verabschiedet,
bevor sie sich auf den Weg zur Spätschicht machte. Bedenken
ihre Kinder allein zu lassen hatte sie nicht. Ihre 16-jährige
Tochter, die sie als zuverlässig und verantwortungsbewusst
beschrieb, passte in solchen Fällen immer auf ihren kleinen
Bruder auf. Gegen 23:00 Uhr rief ihr Sohn sie an, dass
ihre Tochter verschwunden sei. Daraufhin eilte sie nach
Hause. Ihr Sohn hatte ihr etwas von einem schwarzen Mann
erzählt, der seine große Schwester aus der Wohnung getragen
habe. Die Mutter rief die Polizei.
Sie erinnerte sich an den letzten Geburtstag ihrer Tochter,
die von ihr ein Ballett-Trikot geschenkt bekommen hatte,
welches einige Tage später aus der Wohnung verschwunden
war. Zunächst habe sie sich nicht viel dabei gedacht, nur
gewundert. Doch die heimlichen Videoaufnahmen des Angeklagten
überzeugten sie davon, dass dieser auch das Trikot gestohlen
habe.
Einwände des Verteidigers ihr Ex-Mann und Vater der Kinder
könne der Täter sein, wies sie entschieden zurück. Der
Verteidiger erinnerte an einstige Drohungen ihres Ex-Mannes,
ihrer Tochter etwas anzutun, woraufhin es zu einer Anzeige
kam. Die Mutter gab Streitereien mit ihrem Mann zu, als
dieser erführ, dass er nicht der leibliche Vater des Sohnes
war. Er habe angefangen zu trinken und sie auch einige
Male geschlagen, weshalb sie die Scheidung eingereicht
hatte. Gegenüber den Kindern sei er nie Gewalttätig geworden
und dies würde sie ihm auch nicht zutrauen. Der Verteidiger
verwies auf ein vom Angeklagten heimlich aufgenommenes
Video, welches dem Gericht vorlag. |
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» Alexander Hold:
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Der wegen Mordes angeklagte
Peter Rellmann, versuchte mit einem heimlich aufgenommenen
Video, den Tatverdacht auf den Vater des getöteten Mädchens
zu lenken. Private Ton und,- Videoaufnahmen dürfen nicht
ohne weiteres vor Gericht als Beweismittel verwendet werden,
da ein unzulässiger Eingriff in die Menschenwürde und das
allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen kann. Insbesondere
im vorliegenden Fall sprach vieles gegen eine Verwertung
in der Hauptverhandlung. Die Aufnahmen haben nicht nur
den Unantastbaren und intimen Bereich privater Lebensgestaltung
betroffen, sondern sie waren darüber hinaus auch noch heimlich
und damit rechtswidrig angelegt worden. Aber schließlich
wurde das schwerste Verbrechen überhaupt behandelt. Um
zu vermeiden das der Tatverdacht auf ihn viel, gab Jasmins
Vater im Vorfeld sein Einverständnis das Video vor Gericht
abzuspielen. |
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Das Video zeigte einen Streit
der inzwischen geschiedenen, vor den Augen der Kinder.
"Wenn ich das Kind nicht haben kann, dann auch niemand
anderes" konnte man den lautstarken Vater deutlich
verlauten lassen. Die Mutter wiederholte ihre Überzeugung,
dass sie ihrem Ex-Mann nicht zutraue, er könne den Kindern
etwas antun. Außerdem hatte er kein Umgangsrecht und die
Kinder daher seit einem Jahr nicht mehr gesehen.
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» 2. Zeugenvernehmung:
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Der Kripobeamte machte sachliche
Angaben zu den Ermittlungsergebnissen. Die Leiche des Mädchens
wurde im Wasser gefunden, eingewickelt in ein weißes Laken.
Das 'Paket' war mit einem Gürtel mit auffälliger Gürtelschnalle
zugeschnürt gewesen. Die Ermittlungen gaben keinerlei Hinweise
darauf, dass dieser Gürtel dem Angeklagten gehöre, oder
dass ihm dieser Gürtel bekannt sei. Wieder versucht der
Verteidiger den Verdacht auf den Ex-Mann zu lenken. Auch
in diese Richtung wurde ermittelt, "aber die Ermittlungen
lassen nur einen Schluss zu, dass der Angeklagte der Täter
ist" beendete der Zeuge seine Aussage. |
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» 3. Zeugenvernehmung:
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Eine Nachbarin, ebenfalls
Opfer der heimlichen Videoaufzeichnungen, hatte den Angeklagten
am Tatabend mit einem großen Karton aus dem Haus kommen
sehen, den er mit einer Sackkarre zu seinem Auto brachte.
Die Zeugin entpuppt sich als äußerst neugierig (oder doch
nur aufmerksam?). Ihr tat das Opfer leid. Das Mädchen habe
schon so viel mitmachen müssen. Sie berichtete von den
Streitereien der Eltern des Opfers, dass sie die Mutter
öfters habe weinen gehört und vermutete auch Handgreiflichkeiten
des Vaters gegenüber der Frau. Dass er den Kindern gegenüber
gewalttätig geworden sei, könne sie sich nicht vorstellen.
Dafür aber dem Angeklagten, dem man eh nicht glauben könne,
nachdem er die Hausbewohner 24 Stunden am Tag ausspioniert
habe. Sie berichtete von einem Studenten, einem ehemaligen
Mieter. Nachdem dieser die Miete nicht zahlen konnte, hatte
der Angeklagte in dessen Abwesenheit das Türschloss ausgewechselt.
Den Studenten, dessen Sachen sich noch in der Wohnung befanden,
wollte er erst wieder hinein lassen, wenn dieser die rückständige
Miete bezahle. |
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» 4. Zeugenvernehmung:
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Die Mutter des Angeklagten
hatte keinerlei Verständnis für die Vorwürfe gegen ihren
Sohn, für die 'Hetzjagd' und Vorverurteilung ihrer Mitmenschen.
Ihr Sohn sei an jenem Abend bei ihr gewesen und mit ihr
zusammen gegessen. Anschließend habe sie seine Hemden gebügelt.
Mit Backgammon hatten sie diesen Abend dann beendet. Da
es schon spät war, hatte der Angeklagte bei ihr übernachtet
und ist erst am nächsten Morgen wieder nach Hause gefahren.
"Sind wir nicht alle ein wenig neugierig?" war
ihr Kommentar zu den heimlich installierten Kameras. |
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» 5. Zeugenvernehmung:
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"Wenn ich noch bei meiner
Familie leben dürfte, dann wäre meine Tochter noch am leben"
war sich der Vater des Opfers sicher. Zum Tathergang konnte
er keine Angaben machen. Andeutungen seitens der Verteidigung,
er könne der Täter sein, wies er entschieden zurück. Der
Verteidiger konfrontierte ihn mit dem zuvor gezeigten Video
und kündigte an, dieses ggf. ein zweites Mal abspielen
zu lassen. Der Zeuge gab zu, unbeherrscht gewesen zu sein,
nachdem er vom Fremdgehen seiner Frau und dem daraus entstandenem
Sohn erfuhr. |
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