» "Zusammenfassung "Der Spanner" vom 27.03.03 «

Der Spanner

Für die Bewohner eines Berliner Hochhauses wird ein Alptraum wahr: Der Vermieter hat alle Wohnungen mit versteckten Kameras ausgestattet und die Mieter ausspioniert. In diesem Horrorhaus geschieht ein Mord: Ein 16jähriges Mädchen stirbt. War der Spanner der Mörder? Oder der getrennt lebende Ehemann und Vater?

Der Beginn ähnelt sehr den RAH-Spezial-Sendungen aus dem vergangenen Jahr. Zunächst
die Aufklärung darüber, dass es sich bei dem Verhandelten Fall um eine wahr Begebenheit handelt, aber die Namen von Personen und Orten, ebenso wie alle anderen Daten, verändert wurden - aus Respekt vor den Opfern und deren Angehörigen.

» 1. Verhandlungstag: »

Vor dem Gerichtsgebäude wird der Angeklagte, der in Begleitung eines Polizisten aus dem Polizeiwagen ins Gerichtsgebäude gebracht wird, von wütenden Passanten in Empfang genommen. Dass diese Leute ihn bereits verurteilt haben, ist deutlich zu erkennen.

Wie wir es aus RAH kennen, wird die Anklageschrift vorgelesen. Der Angeklagte sitzt in der Mitte. Zu seiner Rechten der Staatsanwalt. Vor ihm die vorsitzende Richterin, welche die beisitzenden Richter sowie zwei Schöffen links und rechts neben sich sitzen hat. Anders als bei RAH wirkt der Gerichtssaal dunkler. Es scheint, als würden alle an der Verhandlung beteiligten viel enger zusammen sitzen.

Der Angeklagte beteuert seine Unschuld.
Er sei an jenem Abend bei seiner Mutter gewesen.
Immer wieder hört man ein kollektives Raunen von den anwesenden Zuschauern, für die schon lange feststeht, dass der Angeklagte der Täter ist. Er hatte in allen Wohnungen, in allen Räumen des Hochhauses Kameras installiert und alles auf Videobändern festgehalten. Die Kameras habe er zur Sicherheit der Bewohner installiert, so der Angeklagte, und sich nicht, wie vom Staatsanwalt vorgehalten, als Spanner betätigt. Videoaufzeichnungen aus der Wohnung des Opfers vom Tattag konnten von der Polizei nicht gefunden und sichergestellt werden. Dafür aber unzählige Videos, vor allem von weiblichen Hausbewohnern, vorwiegend Kinder und Jugendliche, die unter der Dusche und in ähnlichen privaten und intimen Bereichen und Situationen zu sehen sind.

» 1. Zeugenvernehmung: »

Die Mutter des Opfers ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Nicht zuletzt wegen seiner heimlichen Videoaufnahmen. Am Tattag hatte sich die Mutter bei ihren Kindern noch kurz verabschiedet, bevor sie sich auf den Weg zur Spätschicht machte. Bedenken ihre Kinder allein zu lassen hatte sie nicht. Ihre 16-jährige Tochter, die sie als zuverlässig und verantwortungsbewusst beschrieb, passte in solchen Fällen immer auf ihren kleinen Bruder auf. Gegen 23:00 Uhr rief ihr Sohn sie an, dass ihre Tochter verschwunden sei. Daraufhin eilte sie nach Hause. Ihr Sohn hatte ihr etwas von einem schwarzen Mann erzählt, der seine große Schwester aus der Wohnung getragen habe. Die Mutter rief die Polizei.
Sie erinnerte sich an den letzten Geburtstag ihrer Tochter, die von ihr ein Ballett-Trikot geschenkt bekommen hatte, welches einige Tage später aus der Wohnung verschwunden war. Zunächst habe sie sich nicht viel dabei gedacht, nur gewundert. Doch die heimlichen Videoaufnahmen des Angeklagten überzeugten sie davon, dass dieser auch das Trikot gestohlen habe.
Einwände des Verteidigers ihr Ex-Mann und Vater der Kinder könne der Täter sein, wies sie entschieden zurück. Der Verteidiger erinnerte an einstige Drohungen ihres Ex-Mannes, ihrer Tochter etwas anzutun, woraufhin es zu einer Anzeige kam. Die Mutter gab Streitereien mit ihrem Mann zu, als dieser erführ, dass er nicht der leibliche Vater des Sohnes war. Er habe angefangen zu trinken und sie auch einige Male geschlagen, weshalb sie die Scheidung eingereicht hatte. Gegenüber den Kindern sei er nie Gewalttätig geworden und dies würde sie ihm auch nicht zutrauen. Der Verteidiger verwies auf ein vom Angeklagten heimlich aufgenommenes Video, welches dem Gericht vorlag.

» Alexander Hold: »

Der wegen Mordes angeklagte Peter Rellmann, versuchte mit einem heimlich aufgenommenen Video, den Tatverdacht auf den Vater des getöteten Mädchens zu lenken. Private Ton und,- Videoaufnahmen dürfen nicht ohne weiteres vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, da ein unzulässiger Eingriff in die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen kann. Insbesondere im vorliegenden Fall sprach vieles gegen eine Verwertung in der Hauptverhandlung. Die Aufnahmen haben nicht nur den Unantastbaren und intimen Bereich privater Lebensgestaltung betroffen, sondern sie waren darüber hinaus auch noch heimlich und damit rechtswidrig angelegt worden. Aber schließlich wurde das schwerste Verbrechen überhaupt behandelt. Um zu vermeiden das der Tatverdacht auf ihn viel, gab Jasmins Vater im Vorfeld sein Einverständnis das Video vor Gericht abzuspielen.

Das Video zeigte einen Streit der inzwischen geschiedenen, vor den Augen der Kinder. "Wenn ich das Kind nicht haben kann, dann auch niemand anderes" konnte man den lautstarken Vater deutlich verlauten lassen. Die Mutter wiederholte ihre Überzeugung, dass sie ihrem Ex-Mann nicht zutraue, er könne den Kindern etwas antun. Außerdem hatte er kein Umgangsrecht und die Kinder daher seit einem Jahr nicht mehr gesehen.

» 2. Zeugenvernehmung: »

Der Kripobeamte machte sachliche Angaben zu den Ermittlungsergebnissen. Die Leiche des Mädchens wurde im Wasser gefunden, eingewickelt in ein weißes Laken. Das 'Paket' war mit einem Gürtel mit auffälliger Gürtelschnalle zugeschnürt gewesen. Die Ermittlungen gaben keinerlei Hinweise darauf, dass dieser Gürtel dem Angeklagten gehöre, oder dass ihm dieser Gürtel bekannt sei. Wieder versucht der Verteidiger den Verdacht auf den Ex-Mann zu lenken. Auch in diese Richtung wurde ermittelt, "aber die Ermittlungen lassen nur einen Schluss zu, dass der Angeklagte der Täter ist" beendete der Zeuge seine Aussage.

» 3. Zeugenvernehmung: »

Eine Nachbarin, ebenfalls Opfer der heimlichen Videoaufzeichnungen, hatte den Angeklagten am Tatabend mit einem großen Karton aus dem Haus kommen sehen, den er mit einer Sackkarre zu seinem Auto brachte. Die Zeugin entpuppt sich als äußerst neugierig (oder doch nur aufmerksam?). Ihr tat das Opfer leid. Das Mädchen habe schon so viel mitmachen müssen. Sie berichtete von den Streitereien der Eltern des Opfers, dass sie die Mutter öfters habe weinen gehört und vermutete auch Handgreiflichkeiten des Vaters gegenüber der Frau. Dass er den Kindern gegenüber gewalttätig geworden sei, könne sie sich nicht vorstellen. Dafür aber dem Angeklagten, dem man eh nicht glauben könne, nachdem er die Hausbewohner 24 Stunden am Tag ausspioniert habe. Sie berichtete von einem Studenten, einem ehemaligen Mieter. Nachdem dieser die Miete nicht zahlen konnte, hatte der Angeklagte in dessen Abwesenheit das Türschloss ausgewechselt. Den Studenten, dessen Sachen sich noch in der Wohnung befanden, wollte er erst wieder hinein lassen, wenn dieser die rückständige Miete bezahle.

» 4. Zeugenvernehmung: »

Die Mutter des Angeklagten hatte keinerlei Verständnis für die Vorwürfe gegen ihren Sohn, für die 'Hetzjagd' und Vorverurteilung ihrer Mitmenschen. Ihr Sohn sei an jenem Abend bei ihr gewesen und mit ihr zusammen gegessen. Anschließend habe sie seine Hemden gebügelt. Mit Backgammon hatten sie diesen Abend dann beendet. Da es schon spät war, hatte der Angeklagte bei ihr übernachtet und ist erst am nächsten Morgen wieder nach Hause gefahren. "Sind wir nicht alle ein wenig neugierig?" war ihr Kommentar zu den heimlich installierten Kameras.

» 5. Zeugenvernehmung: »

"Wenn ich noch bei meiner Familie leben dürfte, dann wäre meine Tochter noch am leben" war sich der Vater des Opfers sicher. Zum Tathergang konnte er keine Angaben machen. Andeutungen seitens der Verteidigung, er könne der Täter sein, wies er entschieden zurück. Der Verteidiger konfrontierte ihn mit dem zuvor gezeigten Video und kündigte an, dieses ggf. ein zweites Mal abspielen zu lassen. Der Zeuge gab zu, unbeherrscht gewesen zu sein, nachdem er vom Fremdgehen seiner Frau und dem daraus entstandenem Sohn erfuhr.

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