» » Alexander
Hold: » |
Nach der Vernehmung von Jasmins
Vater, kam ihrem kleinen Bruder Lucas als einzigem Augenzeugen
besondere Bedeutung zu. Gerade für Kinder ist die Atmosphäre
vor Gericht massiv belastend, deshalb eröffnet seit 1998
das sogenannte Zeugenschutzgesetz, die Möglichkeit Zeugen
in einer Videovernehmung parallel zur Hauptverhandlung
zu befragen, insbesondere um ihnen der Begegnung mit Tatverdächtigen
zu ersparen. Normalerweise befindet sich bei diesem Verfahren
der Zeuge allein in einem gesonderten Raum, mit einem Monitor
der ihm den Gerichtssaal zeigt. Alle anderen Beteiligten
bleiben im Sitzungssaal, in dem die Aussage live übertragen
wird. In diesem Fall, entschloss sich das Gericht im Interesse
einer besonders schonenden und unbefangenen Vernehmung
einen vom Gesetz so nicht vorgesehenen Weg zu wählen. Die
vorsitzende Richterin begab sich zur Vernehmung mit Lucas,
allein in einen kindgerecht eingerichteten Raum. Die Vernehmung
wurde live in den Gerichtssaal übertragen. |
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» 6. Zeugenvernehmung:
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Der kleine Bruder des Opfers
erzählt von dem schwarzen Mann, der seine Schwester weggetragen
und sie noch immer nicht zurück gebracht habe. Doch die
Richterin möchte alles was geschah wissen, nachdem die
Mutter zur Arbeit gegangen war.
Er habe Hausaufgaben gemacht und seine Schwester habe vor
dem Spiegel rumgehampelt.
Seine Schwester nannte dies tanzen, er rumhampeln. Später
hatten sie zusammen Fernsehen geguckt, bis er von seiner
Schwester um 21:00 Uhr zu Bett geschickt wurde. Sie selbst
hatte den Film noch zu Ende geschaut und ist dann auch
zu Bett. Da er noch wach war und seine Schwester die Tür
immer einen Spalt auf lies, bekam er alles mit. Auch, wie
jemand die Wohnungstür aufschloss, sich in das Zimmer seiner
Schwester schlich und mit ihr über seiner Schulter die
Wohnung verlies. Wer dieser jemand war, konnte er nicht
erkennen. Aber mit dem Ritterschwert hätte er den Mann
in die Flucht schlagen können. Auf die Frage, welches Ritterschwert
er meinte, erzählte er, das Ritterschwert hatte er seinem
Vater und seiner Schwester am Nachmittag des Tattages in
einem Spielzeuggeschäft gezeigt. Dies dürfe aber niemand
wissen. Auch nicht, dass der Vater sich regelmäßig mit
den Kindern heimlich traf. |
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» 7. Zeugenvernehmung:
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"Was blieb mir denn anderes
übrig als mich heimlich mit ihnen zu treffen. Von unseren
Gesetzen wird man ja regelrecht zu solchen Aktionen gezwungen"
entschuldigte der Ex-Mann seine Lüge bei der ersten Vernehmung.
Er habe Angst gehabt, da ihn das Familiengericht als schlechten
Vater hingestellt habe. Dann drohte er dem Angeklagten,
er würde ihn umbringen, wenn er ihn in die Finger bekäme.
Dafür gab es strafende Worte, kein Ordnungsgeld. Zur Tatzeit
selber sei er alleine zu Hause und habe Fern gesehen. |
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» Alexander Hold:
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Ein Vater mit gewalttätiger
Vergangenheit der sich heimlich mit seinen Kindern trifft,
ohne das wissen der erziehungsberechtigten Mutter. Wie
bei einem Puzzle, fügten sich im Lauf der Verhandlung Aussagen
und Beweise zu einem Bild zusammen, und das Blatt schien
sich zu wenden. Doch ein Teil fehlte noch, der Gürtel mit
dem die Leiche von Jasmin zusammengebunden war. Schon während
der Vermittlungen, hatte die Polizei die Bevölkerung um
Mithilfe gebeten, damals war die Suche trotz einer wahren
Flut von Hinweisen, leider vergeblich . Doch dann meldete
sich ein Zeuge, der den Ausgang der Verhandlung entscheidend
beeinflusste. |
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» 8. Zeugenvernehmung:
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Der von der dritten Zeugin,
der Nachbarin, bereits erwähnte Student, taucht überraschend
als Zeuge auf. Er sei gerade erst von einer Reise zurückgekommen
und habe in der Zeitung über die Verhandlung gelesen und
den Angeklagten und auch den Gürtel mit der auffälligen
Gürtelschnalle auf dem Foto in der Zeitung wieder erkannt.
Diesen Gürtel musste der Student in seiner alten Wohnung
zurücklassen, da der Angeklagte ja das Türschloss ausgewechselt
und ihn nicht mehr in seine Wohnung gelassen hatte. Die
Gürtelschnalle habe er selbst montiert. Der Angeklagte
habe ihn auch einmal auf den Gürtel angesprochen - er wolle
keine Kiffer im Haus … |
Der Angeklagte hatte zuvor noch dementiert diesen Gürtel,
mit dem das Laken um die Leiche zugeschnürt war, jemals
gesehen zu haben. |
» Zwischenruf:
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"Dein Vater hat immer
gesagt, dass du kein normaler Junge bist und du weißt auch
warum" meldete sich nun die Mutter des Angeklagten.
Die Richterin fordert eine genauere Erklärung für diesen
Zwischenruf.
Die Mutter des Angeklagten berichtet: "Er hatte als
Kind immer mit Puppen gespielt, tut er heute noch".
Leises Gelächter der Zuschauer. Auf dem Dachboden ihres
Hauses stünden 6 lebensgroße Puppen, denen er immer wieder
neue Kleider anzieht … "Was musstest du an
diesem Abend noch erledigen? Du hast mir versprochen, dass
es nichts Verbotenes war" wollte sie von ihrem Sohn
wissen. Er war zwar am Tattag bei ihr gewesen, aber später
als sonst. Sie dachte, er habe sich endlich mal mit ner
Frau getroffen …. |
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» Das Geständnis
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Der Angeklagte erinnert sich
an jenen Abend - Das Opfer habe mit ihm gesprochen, habe
ihn angesprochen, während sie vor dem Spiegel tanzte und
sich mit ihrem Spiegelbild unterhielt. Sie habe zu ihm
gewollt.
Als sie schlief (und der kleine Bruder auch, wie er annahm),
war er zu ihr gegangen und hatte sie betäubt, damit sie
nicht erschrecken würde. Er brachte sie in seine Wohnung,
legte sie auf sein Sofa, streichelte sie … Was er
genau mit und von ihr wollte, wusste er nicht.
Auf dem Monitor konnte er sehen, wie der kleine Bruder
die Mutter anrief. Während er überlegte, was er tun solle,
wachte das Opfer auf. Sie schrie um Hilfe. Er wollte sie
zur Ruhe bringen, die Nachbarn sollten nicht wach werden.
Doch sie hörte nicht auf zu schreien. Er nahm ein Sofakissen.. |
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» Alexander Hold:
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Die Puppen auf dem Dachboden
seiner Mutter und sein fast kindliches Verhalten beim Geständnis
führte zu Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Deshalb wurde ein Sachverständiger beauftragt der den Angeklagten
psychiatrisch untersuchte. Dieser diagnostizierte bei Peter
Rellmann sexuelle Unreife mit pedofielen Neigungen, die
auf einer frühkindlichen Entwicklungsstörung beruhen. Der
Angeklagte tötete Jasmin allerdings nicht auf Grund sexueller
Motive, er erstickte sie berechnend und bei klarem Verstand,
damit sein vorheriges Handeln unentdeckt blieb. Bei diesem
Mord war Peter Rellmann "Voll Schuldfähig" |
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» Das Urteil:
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Lebenslange Freiheitsstrafe |
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ENDE
Zusammenfassung: Wuschel
Text AH + Bilder: Rain |
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