» » Alexander Hold: »

Nach der Vernehmung von Jasmins Vater, kam ihrem kleinen Bruder Lucas als einzigem Augenzeugen besondere Bedeutung zu. Gerade für Kinder ist die Atmosphäre vor Gericht massiv belastend, deshalb eröffnet seit 1998 das sogenannte Zeugenschutzgesetz, die Möglichkeit Zeugen in einer Videovernehmung parallel zur Hauptverhandlung zu befragen, insbesondere um ihnen der Begegnung mit Tatverdächtigen zu ersparen. Normalerweise befindet sich bei diesem Verfahren der Zeuge allein in einem gesonderten Raum, mit einem Monitor der ihm den Gerichtssaal zeigt. Alle anderen Beteiligten bleiben im Sitzungssaal, in dem die Aussage live übertragen wird. In diesem Fall, entschloss sich das Gericht im Interesse einer besonders schonenden und unbefangenen Vernehmung einen vom Gesetz so nicht vorgesehenen Weg zu wählen. Die vorsitzende Richterin begab sich zur Vernehmung mit Lucas, allein in einen kindgerecht eingerichteten Raum. Die Vernehmung wurde live in den Gerichtssaal übertragen.

» 6. Zeugenvernehmung: »

Der kleine Bruder des Opfers erzählt von dem schwarzen Mann, der seine Schwester weggetragen und sie noch immer nicht zurück gebracht habe. Doch die Richterin möchte alles was geschah wissen, nachdem die Mutter zur Arbeit gegangen war.
Er habe Hausaufgaben gemacht und seine Schwester habe vor dem Spiegel rumgehampelt.
Seine Schwester nannte dies tanzen, er rumhampeln. Später hatten sie zusammen Fernsehen geguckt, bis er von seiner Schwester um 21:00 Uhr zu Bett geschickt wurde. Sie selbst hatte den Film noch zu Ende geschaut und ist dann auch zu Bett. Da er noch wach war und seine Schwester die Tür immer einen Spalt auf lies, bekam er alles mit. Auch, wie jemand die Wohnungstür aufschloss, sich in das Zimmer seiner Schwester schlich und mit ihr über seiner Schulter die Wohnung verlies. Wer dieser jemand war, konnte er nicht erkennen. Aber mit dem Ritterschwert hätte er den Mann in die Flucht schlagen können. Auf die Frage, welches Ritterschwert er meinte, erzählte er, das Ritterschwert hatte er seinem Vater und seiner Schwester am Nachmittag des Tattages in einem Spielzeuggeschäft gezeigt. Dies dürfe aber niemand wissen. Auch nicht, dass der Vater sich regelmäßig mit den Kindern heimlich traf.

» 7. Zeugenvernehmung: »

"Was blieb mir denn anderes übrig als mich heimlich mit ihnen zu treffen. Von unseren Gesetzen wird man ja regelrecht zu solchen Aktionen gezwungen" entschuldigte der Ex-Mann seine Lüge bei der ersten Vernehmung. Er habe Angst gehabt, da ihn das Familiengericht als schlechten Vater hingestellt habe. Dann drohte er dem Angeklagten, er würde ihn umbringen, wenn er ihn in die Finger bekäme. Dafür gab es strafende Worte, kein Ordnungsgeld. Zur Tatzeit selber sei er alleine zu Hause und habe Fern gesehen.

» Alexander Hold: »

Ein Vater mit gewalttätiger Vergangenheit der sich heimlich mit seinen Kindern trifft, ohne das wissen der erziehungsberechtigten Mutter. Wie bei einem Puzzle, fügten sich im Lauf der Verhandlung Aussagen und Beweise zu einem Bild zusammen, und das Blatt schien sich zu wenden. Doch ein Teil fehlte noch, der Gürtel mit dem die Leiche von Jasmin zusammengebunden war. Schon während der Vermittlungen, hatte die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe gebeten, damals war die Suche trotz einer wahren Flut von Hinweisen, leider vergeblich . Doch dann meldete sich ein Zeuge, der den Ausgang der Verhandlung entscheidend beeinflusste.

» 8. Zeugenvernehmung: »

Der von der dritten Zeugin, der Nachbarin, bereits erwähnte Student, taucht überraschend als Zeuge auf. Er sei gerade erst von einer Reise zurückgekommen und habe in der Zeitung über die Verhandlung gelesen und den Angeklagten und auch den Gürtel mit der auffälligen Gürtelschnalle auf dem Foto in der Zeitung wieder erkannt. Diesen Gürtel musste der Student in seiner alten Wohnung zurücklassen, da der Angeklagte ja das Türschloss ausgewechselt und ihn nicht mehr in seine Wohnung gelassen hatte. Die Gürtelschnalle habe er selbst montiert. Der Angeklagte habe ihn auch einmal auf den Gürtel angesprochen - er wolle keine Kiffer im Haus …

Der Angeklagte hatte zuvor noch dementiert diesen Gürtel, mit dem das Laken um die Leiche zugeschnürt war, jemals gesehen zu haben.

» Zwischenruf: »

"Dein Vater hat immer gesagt, dass du kein normaler Junge bist und du weißt auch warum" meldete sich nun die Mutter des Angeklagten. Die Richterin fordert eine genauere Erklärung für diesen Zwischenruf.
Die Mutter des Angeklagten berichtet: "Er hatte als Kind immer mit Puppen gespielt, tut er heute noch". Leises Gelächter der Zuschauer. Auf dem Dachboden ihres Hauses stünden 6 lebensgroße Puppen, denen er immer wieder neue Kleider anzieht … "Was musstest du an diesem Abend noch erledigen? Du hast mir versprochen, dass es nichts Verbotenes war" wollte sie von ihrem Sohn wissen. Er war zwar am Tattag bei ihr gewesen, aber später als sonst. Sie dachte, er habe sich endlich mal mit ner Frau getroffen ….

» Das Geständnis »

Der Angeklagte erinnert sich an jenen Abend - Das Opfer habe mit ihm gesprochen, habe ihn angesprochen, während sie vor dem Spiegel tanzte und sich mit ihrem Spiegelbild unterhielt. Sie habe zu ihm gewollt.
Als sie schlief (und der kleine Bruder auch, wie er annahm), war er zu ihr gegangen und hatte sie betäubt, damit sie nicht erschrecken würde. Er brachte sie in seine Wohnung, legte sie auf sein Sofa, streichelte sie … Was er genau mit und von ihr wollte, wusste er nicht.
Auf dem Monitor konnte er sehen, wie der kleine Bruder die Mutter anrief. Während er überlegte, was er tun solle, wachte das Opfer auf. Sie schrie um Hilfe. Er wollte sie zur Ruhe bringen, die Nachbarn sollten nicht wach werden. Doch sie hörte nicht auf zu schreien. Er nahm ein Sofakissen..

» Alexander Hold: »

Die Puppen auf dem Dachboden seiner Mutter und sein fast kindliches Verhalten beim Geständnis führte zu Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Deshalb wurde ein Sachverständiger beauftragt der den Angeklagten psychiatrisch untersuchte. Dieser diagnostizierte bei Peter Rellmann sexuelle Unreife mit pedofielen Neigungen, die auf einer frühkindlichen Entwicklungsstörung beruhen. Der Angeklagte tötete Jasmin allerdings nicht auf Grund sexueller Motive, er erstickte sie berechnend und bei klarem Verstand, damit sein vorheriges Handeln unentdeckt blieb. Bei diesem Mord war Peter Rellmann "Voll Schuldfähig"

» Das Urteil: »

Lebenslange Freiheitsstrafe

ENDE

Zusammenfassung: Wuschel Text AH + Bilder: Rain




 

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