» "Zusammenfassung
"Todesfahrt" vom 24.04.03 « |
Todesfahrt
Die achtjährige Maja stirbt bei einem
Autounfall. Der Unfallfahrer, ein millionenschwerer Baulöwe,
begeht Fahrerflucht. Er wird ermittelt, kommt aber schließlich
mit einer Bewährungsstrafe davon. Schockiert reagieren
die Eltern des Kindes öffentlich auf dieses Urteil, das
ihnen zu milde erscheint. Monate später gerät Majas Vater
Wolfgang Lenner daher unter einen schwerwiegenden Verdacht:
Er soll aus Rachegefühlen einen beinahe tödlichen Anschlag
auf den Bauunternehmer Heinrich Zerch verübt haben. Der
Baulöwe wurde von einem maskierten Autofahrer vorsätzlich
gehetzt und brutal angefahren. Seit dieser Tat sitzt der
Bauunternehmer im Rollstuhl. Hat Wolfgang Lenner tatsächlich
auf so brutale Weise für den Tod seiner Tochter Rache genommen?
Die Anklage gegen ihn lautet: versuchter Totschlag.
Zunächst ein kurzer Rückblick: Der betrunkene
Baulöwe kann seinen Wagen nicht unter Kontrolle halten,
fährt das Kind des heutigen Angeklagten an und begeht Fahrerflucht.
Er hat das Kind einfach im Straßengraben liegen gelassen.
Dort fand es die Mutter kurze Zeit später, zu spät. Maja
starb noch auf dem Weg ins Krankenhaus.
Der Vater kam mit dem Tod seiner Tochter nicht zurecht.
Er verfolgte den Baulöwen monatelang, startete immer wieder
neue Aktionen, um den Baulöwen stets an jenen schrecklichen
Vorfall zu erinnern. Dieser inspiziert eines Tages eine
Baustelle. Ein Maskierter Mann lauerte ihm dort in seinem
eigenen Mercedes auf. Der Wagen rast auf ihn zu und quetsch
ihn zwischen Mauer und Auto ein.
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» Alexander Hold:
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Heinrich Zerch verlor bei diesem Anschlag
beide Beine. Alles deutete darauf hin, dass Wolfgang Lenner,
der Vater der getöteten 8-jährigen Maja, sich an Heinrich
Zerch rächen wollte. Ein klassischer Fall von Selbstjustiz.
Es mag nachvollziehbar sein, dass Eltern, die ihr Kind
durch die Schuld eines anderen verlieren, einen unbändigen
Hass hegen. Es darf sie aber niemals soweit bringen, die
Bestrafung selbst in die Hand zu nehmen. In einer Gesellschaft,
die das duldet würden Faustrecht und Chaos herrschen. Der
35-jährige Gärtner Wolfgang Lenner musste sich wegen versuchten
Totschlags an Heinrich Zerch vor Gericht verantworten. |
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» 1. Verhandlungstag:
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Der Angeklagte macht dem Opfer noch immer
zum Vorwurf, seine Tochter totgefahren zu haben: "Sie
haben sie liegen lassen, wie ein Stück Vieh."
Bei sofortiger Hilfe, hätte das Kind überleben können.
Die ihm vorgeworfene Tat aber bestreitet er. Er sei zur
Tatzeit am Grab seiner Tochter gewesen.
Bei dem damaligen Verfahren habe er das heutige Opfer beschimpft,
dass dieser noch nicht genug bestraft sei und dass er sich
ärgern würde, dass es die Todesstrafe nicht mehr gibt,
hält ihm die Staatsanwältin weiter vor.
Eine gütliche Regelung habe er ihm angeboten, mischt sich
nun der Baulöwe ein, welcher als Nebenkläger auftritt.
Die 100.000,- DM habe er doch nur angeboten, um beim Prozess
gut da zu stehen, unterbricht ihn der Angeklagte.
"Außerdem, Sie sind doch noch jung genug, sie können
doch noch genug Kinder bekommen", meint nun das
Opfer dem Angeklagten vorhalten zu müssen. Dieser reagiert
äußerst erbost über diese Äußerung.
Die Staatsanwältin hält dem Angeklagten vor, den Baulöwen
verfolgt und ihn mit verschiedenen Aktionen belästigt zu
haben. Des Weiteren habe ihn ein Zeuge am Tatort gesehen.
Die Maske, die der Täter trug, sah zudem genauso aus, wie
die Maske, welche das Kind an jenem 28. Februar trug. Jede
seiner Racheaktionen fand an einem 28. statt und auch das
Opfer wurde an einem 28. angefahren. "Meine Aktionen
zielten nur auf Erinnerungen, nie auf Zerstörung" |
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» Alexander Hold:
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Heinrich Zerch war am 05. Juli 1995 wegen
des Unfalls mit der kleinen Maja zu einer Bewährungsstrafe
von 2 Jahren, einer Geldbuße von DM 80.000 und 3 Jahren
Fahrerlaubsnisentzug verurteilt worden. Im Grunde herrscht
bei allen deutschen Gerichten Einigikeit darüber, dass
jemand, der einen Verkehrsteilnehmer verletzt und sich
dann vom Unfallort entfernt - ohne sich um den Verletzten
zu kümmern - im Regelfall zu einer Freiheitsstrafe ohne
Bewährung verurteilt werden sollte. Allerdings muss jeder
Angeklagte nach seiner persönlichen Schuld beurteilt werden.
Nur wer alle Informationen aus erster Hand hat, weil er
in der Hauptverhandlung dabei war, kann diese Schuld bewerten.
Natürlich erschien Maja's Eltern das Urteil zu milde für
den Mann, der ihr einziges Kind getötet hatte. |
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» 1. Zeugenvernehmung:
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"Das war der schlimmste Tag meines
Lebens", beginnt der Baulöwe mit seiner Aussage.
Er habe die Baustelle inspiziert, wie üblich 2 Tage vor
der Übergabe. Da er wegen dem tragischen Unfall damals
seinen Führerschein abgeben musste, lässt er sich immer
fahren, diesmal von seiner Tochter. Diese wollte ihn später
wieder abholen. Auf der Baustelle habe er niemanden gesehen.
Als er in die Tiefgarage kam, leuchteten plötzlich die
Scheinwerfer seines Wagens auf. Der Wagen fuhr auf ihn
zu. Er lief los. Als er nicht mehr konnte, habe er sich
in einer Nische versteckt. Der Täter gab gas, fuhr auf
ihn zu, quetschte ihn zwischen Wand und Wagen ein und verlies
dann zu Fuß den Tatort. "Der hat mich einfach liegen
lassen, der Idiot" Er erlitt so schwere Knochen
und Weichteilverletzungen unterhalb und an den Knien, dass
ihm beide Beine oberhalb der Knie amputiert werden mussten.
Den Täter habe er nicht direkt erkannt, nur an der Maske.
Die fragen des Verteidigers, ob ein Konkurrent oder jemand
aus der Familie ein Motiv haben könne, weist er entschieden
zurück: "Niemand hat einen Grund mir etwas anzutun".
So etwas würde nur einem Kranken einfallen. Er berichtet
von einigen Racheaktionen des Angeklagten - Einmal lagen
ein Kinderfahrrad und eine Lebensgroße Puppe in seiner
Einfahrt. Einmal sei ihm ein maskiertes Kind in der Stadt
hinterher gelaufen. Ein andermal habe er die halbe Firma
mit Postern von seinem Kind beklebt …
Von einer Anzeige habe er abgesehen, da ihm der damalige
Prozess schon genug geschadet habe und die Familie Lenner
eh schon die Bevölkerung auf ihrer Seite habe. |
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» 2. Zeugenvernehmung:
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Die Ehefrau des Angeklagten wusste nichts
von seinen Aktionen: "Sonst hätte ich ja versucht,
ihn davon abzuhalten". Die ihm vorgeworfene Tat
traute sie ihm nicht zu. An sonsten kann sie nur vom tragischen
Tod ihrer Tochter berichten. Diese sei wie jedes Jahr beim
Kinderfasching gewesen. Doch diesmal kam sie nicht nach
Hause. Sie habe ihre Tochter gesucht und sie schließlich
regungslos am Straßenrand gefunden. "Sie hatte
sogar noch ihre Maske auf". Sie habe den Notarzt
gerufen, doch es war zu spät. Das Kind verstarb auf dem
Weg ins Krankenhaus. |
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» 3. Zeugenvernehmung:
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Die Tochter des Baulöwen bestätigt, ihren
Vater am Tattag zur Baustelle gefahren zu haben. Dies mache
sonst ihr Bruder, der aber an jenem Tag krank war. Kaum
war sie wieder zu Hause, sah sie den Angeklagten am Haus
vorbei gehen. Er müsse das Auto ihres Vaters geklaut haben.
Gesehen habe sie es aber nicht. "Aber wer hätte
es denn sonst gewesen sein?"
Als sie sich auf den Weg machte ihren Vater abzuholen,
bemerkte sie, dass dessen Auto nicht da war. Zunächst habe
sie vermutet, ihr Bruder sei damit losgefahren, um sich
Medikamente zu besorgen. Als sie am vereinbarten Treffpunkt
ankam, war ihr Vater nicht da. Sie suchte ihn und fand
ihn schließlich in der Tiefgarage. "Das war so
furchtbar, mein armer Papa." Sie rief sofort den
Notarzt.
"Haben Sie wirklich geglaubt, dass sie mit dem
Tot meines Vaters den Tot ihres Kindes wieder wett machen
können?" richtet sie sich nun verständnislos an
den Angeklagten. Schließlich hätte ihr Vater alles wieder
gut machen wollen.
Nun mischt sich die Ehefrau des Angeklagten ein. 100.000,-
DM seinen doch kein Ersatz für das Kind "Sie sind
doch kein Deut besser als Ihr Vater." |
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» 4. Zeugenvernehmung:
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Der Sohn des Opfers und Juniorchef in der
Firma, ist sich sicher, dass der Angeklagte den Autoschlüssel
geklaut haben muss. An dem Tag, als der Angeklagte die
Poster seiner verstorbenen Tochter in der Firma aufhängte,
habe er ihn beobachtet, wie er zwischen den Mänteln in
der Garderobe gewühlt habe.
Für die Aktionen des Angeklagten zeigte er kein Verständnis.
Seinem Vater habe er immer nahe gelegt, die Polizei ein
zu schalten, doch dieser weigerte sich. |
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