» 5. Zeugenvernehmung: »

"Der hat Heinrich ja schon immer verfolgt, schon seit Monaten", sagt die Lebensgefährtin des Opfers. Anschließend berichtet sie von einer Auseinandersetzung zwischen ihr und dem Angeklagten, nachdem sie ihn erwischte, wie er sich auf der Baustelle aufhielt.
Der Verteidiger konfrontiert die Zeugin mit einem Zeitungsinterview, in dem sie angegeben habe, sie sei mit dem Sohn liiert gewesen und habe mit ihm einen Urlaub verbracht, als ihr jetziger Lebensgefährte damals das Kind totgefahren hatte.
"Das gehört doch wohl jetzt nicht hier her" empört sich das Opfer.
Sohn und Zeugin sagen übereinstimmend aus, sie haben sich in Freundschaft getrennt. Das sie erst mit dem Sohn und jetzt, nach der Trennung, mit dem Vater zusammen sei, soetwas könne halt schon mal vorkommen.
Der Verteidiger ist sich sicher, dass der Sohn ein Motiv für die Tat gehabt habe. Die Trennung zwischen der Zeugin und dem Sohn sei im Mai 1995 gewesen. Ein Zeitungsfoto zeigt die Zeugin und den Vater sehr vertraut bei einem Konzert, welches im Januar 1995 stattfand. Sie habe, so der Verteidiger, schon ein Verhältnis mit dem Vater gehabt, als sie noch mit dem Sohn zusammen war. Dem Sohn unterstellt der Verteidiger, dass dieser die Trennung keineswegs so locker hingenommen habe und sich am Vater rächen wollte.

» Alexander Hold: »

Nach der Aussage von Patricia Fröhlich gab es für die Verteidigung einen neuen potentiellen Tatverdächtigen: Simon Zerch. Der Sohn des Opfers hatte ebenfalls ein Motiv. Strategie der Verteidigung musste es jetzt sein den Verdacht gegen ihn zu erhärten. Für die Staatsanwältin blieb nach wie vor Wolfgang Lenner der Täter. Er hatte kein Alibi für die Tatzeit und die Parallelen zu dem Unfall seiner Tochter, lagen auf der Hand. Was aber noch schwerer wog: ein Augenzeuge wollte Wolfgang Lenner am Tatort gesehen und eindeutig erkannt haben. Sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die Verteidigung war die Aussage des einzigen Augenzeugen, des Imbissbudenbesitzers Rudi Kubinski, von entscheidender Bedeutung.

» 6. Zeugenvernehmung: »

Der bereits erwähnte Augenzeuge hat eine Imbissbude in der Nähe des Tatortes. Von dort aus habe er beobachtet, wie ein maskierter Mann übers Gelände lief. Dieser zog sich die Maske vom Kopf und der Zeuge erkannte deutlich den Angeklagten. Zunächst habe er sich nichts dabei gedacht. Aber als er von dem Vorfall in der Zeitung gelesen hat, sei er zur Polizei gegangen. Die Staatsanwältin wirft ein, dass diese Maske bei allen Aktionen des Angeklagten eine Rolle gespielt habe.
Der Verteidiger glaubt dem Zeugen kein Wort. Die Tat wurde an einem Samstag begangen und Samstags sei der Imbiss geschlossen. Er habe da geputzt, rechtfertigt sich der Zeuge. Der Verteidiger kontert, dass die Putzfrau bereits einen Tag zuvor alles geputzt habe. Außerdem habe der Zeuge sich 2 Monate vor Verhandlungsbeginn einen neuen Imbisswagen gekauft und diesen bar bezahlt - 98.000,- DM. Er habe den Imbiss auf der Baustelle stehen gehabt und dort ein gutes Geschäft gemacht, rechtfertigt sich der Zeuge. "Sie lügen wie gedruckt. Ich glaube Ihnen kein Wort." Der Verteidiger macht den Zeugen darauf aufmerksam, dass Falschaussagen strafbar sind. "Wen decken Sie?"
Der Zeuge druckst etwas rum und gesteht dann: "Ich habe 100.000DM dafür bekommen, dass ich sage ich habe den Lenner am Tatort gesehen." Von wem? möchte die Richterin wissen. "Von seinem Sohn. Von Simon Zerch."

» Simon Zerch, Sohn des Opfers, wird erneut vernommen.: »

"Geben Sie es doch zu, Sie haben ein Motiv", so der Verteidiger.
Der Vater versucht noch einzugreifen. Doch sein Sohn gesteht.
"Mein ganzes Leben lang, hast du mich behandelt, wie ein Versager." Der Vater habe ihn ständig gedemütigt und gequält. Als 10jähriger habe er auf den Baustellen Zementsäcke schleppen müssen.
Der Vater wirft ein, dass es ihm ja nicht geschadet hätte. Er selbst sei auch so aufgewachsen und ihm hätte es auch nicht geschadet. Schließlich solle er einmal die Firma übernehmen.
Die Firma habe er nie gewollt, so der Sohn: "Ich wollte bloß geliebt werden." In der
Beziehung zu seiner Ex-Freundin habe er endlich Liebe erfahren. Das der Vater ihm dann auch noch die Freundin ausgespannt hatte, war zu viel.
Und den Verdacht habe dann auf seinen Mandanten gelenkt, so der Verteidiger, denn er habe ja gewusst, dass an diesem 28. wieder eine Aktion kommen würde. Ein Guter Zufall, dass sein Mandant dann auch noch am aus vorbei ging. Daraufhin habe der Zeuge dann das Auto geklaut, den Vater verletzt, sei dann abgehauen. Die Maske habe er dann in den Teich des Geländes geworfen, wodurch die Fingerabdrücke verwischt wurden, und zu guter letzt auch
noch den Imbissbudenbesitzer bestochen.
"Ich bin ein Versager, wie du es immer gesagt hattest", wendet sich der Sohn an seinen Vater, denn schließlich sei es ihm missglückt ihn umzubringen.

» Urteil: »

Freispruch.

Für die erlittene U-Haft ist er zu entschädigen.

» Alexander Hold: »

Simon Zerch hatte gestanden. Jedoch ohne jedes Zeichen von Reue. Er zeigte sich auch in dem darauffolgenden Strafverfahren uneinsichtig und er versuchte sich als Opfer seines Vaters dazustellen. Dieses Verhalten, die eiskalte Planung, die brutale Ausführung der Tat, vor allem aber die Bereitschaft für seinen Rachefeldzug einen Unschuldigen zu opfern, führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe forderte. Das Gericht folgte dem in seinem Urteil.

» Trailer: »

Simon Zerch wurde wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

ENDE

Zusammenfassung: Wuschel, Text AH + Bilder: Pega




 

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