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"Die gequälte Frau" vom 22.05.03 « |
Die gequälte Frau
Sylvia Ahrens (43) wird eines schrecklichen
Verbrechens beschuldigt: sie soll ihren Ehemann Rüdiger
ermordet haben. Angeblich konnte sie den Druck täglicher
Tyrannei und Demütigung durch ihren Ehemann nicht länger
ertragen. Doch Sylvia und ihre 17-jährige Tochter behaupten,
dass der Familienvater Selbstmord begangen habe aus Verzweiflung
über seine berufliche Pleite. Auf der Suche nach der Wahrheit
wird nach und nach das tragische Schicksal der Familie
aufgedeckt.
Die Einleitung zeigt das spätere Opfer, wie er etwa ein
halbes Jahr nach der Eröffnung, sein Restaurant wieder
schließen muss. Er kommt mit der Situation nicht klar und
fängt an zu trinken. Sein Schwager hat einen Job für ihn
in seinem Nachtlokal. Er versagt erneut. Betrunken will
er seinen neuen Job als Chefkoch antreten. Sein Schwager
schmeißt ihn raus …
Er fällt von der Brücke.
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» Alexander Hold:
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Rüdiger Ahrens lag mit zertrümmertem Schädel
unter einer Brücke. Auf den ersten Blick sah alles nach
einem Selbstmord aus. Die Obduktion ergab, dass er vor
seinem Sturz von der Brücke schwer misshandelt worden war
und es gab Hinweise, dass Rüdiger Ahrens nicht freiwillig
gesprungen, sondern vermutlich in bewusstlosem Zustand
über die Brüstung geworfen worden war. Bei den Ermittlungen
im Umfeld der Familie erhärtete sich der Verdacht auf ein
Tötungsdelikt. Rüdiger Ahrens soll von seiner eigenen Frau
getötet worden sein. Gegen die 43-järhige Sylvia Ahrens
wurde Anklage erhoben. |
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» 1. Verhandlungstag:
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"Ich … ich bin Unschuldig.
Mein Mann hat Selbstmord begangen", sagt die Angeklagte.
Ihre Mandantin würde keine weiteren Angaben machen, so
die Verteidigerin. |
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» 1. Zeugenvernehmung:
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Es sei Selbstmord gewesen, sagt die Tochter
der Angeklagten. "Er war am Ende", nachdem er
zunächst um seine Existenz gekämpft und dann aber doch
sein Restaurant schließen musste.
Die Nebenklägerin empört: "Mein Bruder war niemand,
der den Kopf in den Sand steckte … Der lies sich
nicht so schnell unterkriegen."
Dies könne sie gar nicht beurteilen, schließlich hätte
sie ihren Bruder Ewigkeiten nicht mehr gesehen, so die
Zeugin. Sie selbst habe ihren Vater zuletzt an seinem Todestag
gesehen. Er sei wieder total betrunken gewesen, als er
sich auf dem Weg zu ihrem Onkel machte, um dort seinen
neuen Job anzutreten. Es soll zu regelmäßigen lautstarken
Auseinandersetzungen gekommen sein, entgegnet der Staatsanwalt.
Ihr Vater hatte halt ein lautes Organ und daher klag es
schlimmer, als es war, aber seit er trank, gab es schon
öfters Streit. Ganz gleich, was andere sagen würden, sie
seien bis zum Tod des Vaters eine glückliche Familie gewesen.
Der Staatsanwalt möchte wissen, ob die Mutter vom Vater
geschlagen wurde. "Mein Vater meine Mutter? Niemals!" |
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» 2. Zeugenvernehmung:
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Zunächst ging die Polizei von einem Selbstmord
aus, berichtet der Kommissar. Aber aufgrund der festgestellten
Verletzungen sei der Tote vorher misshandelt worden.
Eine vorangegangene Prügelei sei ein entscheidender Impuls
für einen Selbstmord, wirft die Verteidigerin ein. Die
Stellung der Leiche würde einen Selbstmord nahezu ausschließen,
dementiert der Kommissar. Ebenso der Nasenbeinbruch, der
Jochbeinbruch und andere Frakturen. Deutliche Schleifspuren
auf der Rückseite der Lederjacke des Toten, deuteten viel
mehr auf einen Mord hin. - Todesursache war ein Genickbruch.
Da der Tote seinen Personalausweis dabei hatte, konnten
die Angehörigen schnell ausfindig gemacht und informiert
werden. Die Angeklagte wirkte sehr bestürzt über die Nachricht.
Den Beamten seien aber an ihr mehrere blaue Flecken aufgefallen,
die auf äußerliche Gewalt hindeuteten. Da auch das Opfer
misshandelt wurde, zählte die Familie zu den Verdächtigen.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden Blutspuren und ein blutgetränkter
Lappen in einem Eimer gefunden. Es war das Blut des Verstorbenen.
Ihr Vater sei öfters betrunken nach Hause gekommen und
hingefallen, daher käme das Blut, erklärt die Tochter. |
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» 3. Zeugenvernehmung:
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Als sie abends noch mal mit dem Hund draußen
war, habe sie den Wagen ihres Nachbarn quer auf dem Gehweg
parken sehen. Sie dachte noch, er sei wieder betrunken
Auto gefahren. "Der Mann war ein Tyrann, wenn sie
es war, kann ich's verstehen … Die ganze Familie
hat unter ihm gelitten." Als Beispiel erzählt sie
vom letzten Geburtstag des Sohnes, der ein BMX-Rad geschenkt
bekommen hatte, worauf er mächtig stolz war. Der Vater
hat das Rad einfach überfahren und der Junge habe geweint.
Statt ihn zu trösten, habe er seinen Sohn beschimpft.
Die Angeklagte sei allein im letzten Jahr mehrfach wegen
angeblicher Haushaltsunfälle im Krankenhaus gewesen, so
der Staatsanwalt. "Denken Sie doch mal an den Abend,
3 Tage vor dem Unglück", führt die Zeugin fort. Der
Sohn der Angeklagten, im gleichen Alter wie die Tochter
der Zeugin, sollte bei den Nachbarn übernachten. Schon
von weitem habe sie Geschrei gehört. Verheult habe die
Angeklagte die Tür aufgemacht, den Jungen schnell raus
geschoben und die Tür geschlossen. |
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» 4. Zeugenvernehmung:
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Er suchte einen Küchenchef und Sylvia habe
ihn angefleht, er möge ihren Mann einstellen, sagt der
Bruder der Angeklagten. Sein Schwager sei schon betrunken
angekommen und so jemanden könne er nicht gebrauchen. "Ich
bin am Ende, ich brauch den Job.", habe ihn sein Schwager
angebrüllt. Nur aus lauter Boshaftigkeit würde er ihn nicht
einstellen, warf ihm sein Schwager vor. Dann griff er ihn
an, fing an ihn zu würgen. Um sich zu wehren, habe er seinen
Schwager mit seinem Baseballschläger geschlagen und auch
am Kopf getroffen. Dieser sei dann leicht benommen raus
gegangen, bzw. geschwankt Janas Freund, der ebenfalls im
Nachtlokal tätig ist, habe den später verstorbenen in sein
Auto einsteigen und wegfahren sehen.
Der Staatsanwalt bezichtigt den Zeugen zu lügen, um die
Angeklagte zu schützen. Der Baseballschläger lag zwar unterm
Tresen, war aber völlig verstaubt und offensichtlich schon
ewig nicht mehr genutzt worden. Außerdem gab es kein Spuren
von einer Schlägerei. Er habe sofort alles weggewischt,
als sein Schwager das Lokal verlassen habe, erklärt der
Zeuge. |
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» 5. Zeugenvernehmung:
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"Es war Mord. Mein Bruder hätte
sich nie allein das leben genommen", ist die Schwester
des Verstorbenen überzeugt. Am Todesabend habe er sie noch
angerufen. Da sie schon geschlafen habe, wurde dieser Anruf
auf der Mailbox aufgenommen.
Dieser Anruf wird abgespielt.
Sicher sei ihr Bruder enttäuscht gewesen, aber er hätte
sich niemals selbst umgebracht. "Diese Frau muss
dafür bestraft werden."
Am nächsten Verhandlungstag: "Ich muss noch einmal
aussagen. Ich habe Ihnen etwas Wichtiges mitzuteilen"
Doch zunächst kommt der nächste Zeuge zu Wort. |
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