» "Zusammenfassung "Die gequälte Frau" vom 22.05.03 «

Die gequälte Frau

Sylvia Ahrens (43) wird eines schrecklichen Verbrechens beschuldigt: sie soll ihren Ehemann Rüdiger ermordet haben. Angeblich konnte sie den Druck täglicher Tyrannei und Demütigung durch ihren Ehemann nicht länger ertragen. Doch Sylvia und ihre 17-jährige Tochter behaupten, dass der Familienvater Selbstmord begangen habe aus Verzweiflung über seine berufliche Pleite. Auf der Suche nach der Wahrheit wird nach und nach das tragische Schicksal der Familie aufgedeckt.

Die Einleitung zeigt das spätere Opfer, wie er etwa ein halbes Jahr nach der Eröffnung, sein Restaurant wieder schließen muss. Er kommt mit der Situation nicht klar und fängt an zu trinken. Sein Schwager hat einen Job für ihn in seinem Nachtlokal. Er versagt erneut. Betrunken will er seinen neuen Job als Chefkoch antreten. Sein Schwager schmeißt ihn raus …
Er fällt von der Brücke.

» Alexander Hold: »

Rüdiger Ahrens lag mit zertrümmertem Schädel unter einer Brücke. Auf den ersten Blick sah alles nach einem Selbstmord aus. Die Obduktion ergab, dass er vor seinem Sturz von der Brücke schwer misshandelt worden war und es gab Hinweise, dass Rüdiger Ahrens nicht freiwillig gesprungen, sondern vermutlich in bewusstlosem Zustand über die Brüstung geworfen worden war. Bei den Ermittlungen im Umfeld der Familie erhärtete sich der Verdacht auf ein Tötungsdelikt. Rüdiger Ahrens soll von seiner eigenen Frau getötet worden sein. Gegen die 43-järhige Sylvia Ahrens wurde Anklage erhoben.

» 1. Verhandlungstag: »

"Ich … ich bin Unschuldig. Mein Mann hat Selbstmord begangen", sagt die Angeklagte. Ihre Mandantin würde keine weiteren Angaben machen, so die Verteidigerin.

» 1. Zeugenvernehmung: »

Es sei Selbstmord gewesen, sagt die Tochter der Angeklagten. "Er war am Ende", nachdem er zunächst um seine Existenz gekämpft und dann aber doch sein Restaurant schließen musste.
Die Nebenklägerin empört: "Mein Bruder war niemand, der den Kopf in den Sand steckte … Der lies sich nicht so schnell unterkriegen."
Dies könne sie gar nicht beurteilen, schließlich hätte sie ihren Bruder Ewigkeiten nicht mehr gesehen, so die Zeugin. Sie selbst habe ihren Vater zuletzt an seinem Todestag gesehen. Er sei wieder total betrunken gewesen, als er sich auf dem Weg zu ihrem Onkel machte, um dort seinen neuen Job anzutreten. Es soll zu regelmäßigen lautstarken Auseinandersetzungen gekommen sein, entgegnet der Staatsanwalt. Ihr Vater hatte halt ein lautes Organ und daher klag es schlimmer, als es war, aber seit er trank, gab es schon öfters Streit. Ganz gleich, was andere sagen würden, sie seien bis zum Tod des Vaters eine glückliche Familie gewesen. Der Staatsanwalt möchte wissen, ob die Mutter vom Vater geschlagen wurde. "Mein Vater meine Mutter? Niemals!"

» 2. Zeugenvernehmung: »

Zunächst ging die Polizei von einem Selbstmord aus, berichtet der Kommissar. Aber aufgrund der festgestellten Verletzungen sei der Tote vorher misshandelt worden.
Eine vorangegangene Prügelei sei ein entscheidender Impuls für einen Selbstmord, wirft die Verteidigerin ein. Die Stellung der Leiche würde einen Selbstmord nahezu ausschließen, dementiert der Kommissar. Ebenso der Nasenbeinbruch, der Jochbeinbruch und andere Frakturen. Deutliche Schleifspuren auf der Rückseite der Lederjacke des Toten, deuteten viel mehr auf einen Mord hin. - Todesursache war ein Genickbruch.
Da der Tote seinen Personalausweis dabei hatte, konnten die Angehörigen schnell ausfindig gemacht und informiert werden. Die Angeklagte wirkte sehr bestürzt über die Nachricht. Den Beamten seien aber an ihr mehrere blaue Flecken aufgefallen, die auf äußerliche Gewalt hindeuteten. Da auch das Opfer misshandelt wurde, zählte die Familie zu den Verdächtigen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Blutspuren und ein blutgetränkter Lappen in einem Eimer gefunden. Es war das Blut des Verstorbenen.
Ihr Vater sei öfters betrunken nach Hause gekommen und hingefallen, daher käme das Blut, erklärt die Tochter.

» 3. Zeugenvernehmung: »

Als sie abends noch mal mit dem Hund draußen war, habe sie den Wagen ihres Nachbarn quer auf dem Gehweg parken sehen. Sie dachte noch, er sei wieder betrunken Auto gefahren. "Der Mann war ein Tyrann, wenn sie es war, kann ich's verstehen … Die ganze Familie hat unter ihm gelitten." Als Beispiel erzählt sie vom letzten Geburtstag des Sohnes, der ein BMX-Rad geschenkt bekommen hatte, worauf er mächtig stolz war. Der Vater hat das Rad einfach überfahren und der Junge habe geweint. Statt ihn zu trösten, habe er seinen Sohn beschimpft.
Die Angeklagte sei allein im letzten Jahr mehrfach wegen angeblicher Haushaltsunfälle im Krankenhaus gewesen, so der Staatsanwalt. "Denken Sie doch mal an den Abend, 3 Tage vor dem Unglück", führt die Zeugin fort. Der Sohn der Angeklagten, im gleichen Alter wie die Tochter der Zeugin, sollte bei den Nachbarn übernachten. Schon von weitem habe sie Geschrei gehört. Verheult habe die Angeklagte die Tür aufgemacht, den Jungen schnell raus geschoben und die Tür geschlossen.

» 4. Zeugenvernehmung: »

Er suchte einen Küchenchef und Sylvia habe ihn angefleht, er möge ihren Mann einstellen, sagt der Bruder der Angeklagten. Sein Schwager sei schon betrunken angekommen und so jemanden könne er nicht gebrauchen. "Ich bin am Ende, ich brauch den Job.", habe ihn sein Schwager angebrüllt. Nur aus lauter Boshaftigkeit würde er ihn nicht einstellen, warf ihm sein Schwager vor. Dann griff er ihn an, fing an ihn zu würgen. Um sich zu wehren, habe er seinen Schwager mit seinem Baseballschläger geschlagen und auch am Kopf getroffen. Dieser sei dann leicht benommen raus gegangen, bzw. geschwankt Janas Freund, der ebenfalls im Nachtlokal tätig ist, habe den später verstorbenen in sein Auto einsteigen und wegfahren sehen.
Der Staatsanwalt bezichtigt den Zeugen zu lügen, um die Angeklagte zu schützen. Der Baseballschläger lag zwar unterm Tresen, war aber völlig verstaubt und offensichtlich schon ewig nicht mehr genutzt worden. Außerdem gab es kein Spuren von einer Schlägerei. Er habe sofort alles weggewischt, als sein Schwager das Lokal verlassen habe, erklärt der Zeuge.

» 5. Zeugenvernehmung: »

"Es war Mord. Mein Bruder hätte sich nie allein das leben genommen", ist die Schwester des Verstorbenen überzeugt. Am Todesabend habe er sie noch angerufen. Da sie schon geschlafen habe, wurde dieser Anruf auf der Mailbox aufgenommen.
Dieser Anruf wird abgespielt.
Sicher sei ihr Bruder enttäuscht gewesen, aber er hätte sich niemals selbst umgebracht. "Diese Frau muss dafür bestraft werden."
Am nächsten Verhandlungstag: "Ich muss noch einmal aussagen. Ich habe Ihnen etwas Wichtiges mitzuteilen" Doch zunächst kommt der nächste Zeuge zu Wort.

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