» "Zusammenfassung "Unfall im Rollstuhl" vom 10.04.03 «

Unfall im Rollstuhl

In einer Hamburger Villa wird die verkohlte Leiche der schwer krebskranken Hausherrin gefunden. Ihr Ehemann Ralf und seine junge Geliebte Nicole sollen den Brand gelegt haben, um so den Weg für ihre Liebe freizumachen. Beide beteuern ihre Unschuld. War es ein tragischer Unfall oder Mord? Die Erkenntnisse der Gerichtsmediziner und die Aussagen der Tochter nähren erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie.

Der Ehemann verabschiedet vom späteren Opfer. Er fährt zum Golfen. Die Frau sitzt in ihrem Rollstuhl und liest, als sie scheinbar Geräusche hört …
Der Rollstuhl steht vor der Treppe. Sie stürzt hinunter, bleibt regungslos liegen. In ihrer Hand eine glühende Zigarette, durch welche ihre Perücke Feuer fängt, ein Schwelbrand entsteht und die Frau verkohlt.

» Alexander Hold: »

Die schwerkranke Bianca Drewers verbrannte in ihrem eigenen Haus. Der Sturz aus dem Rollstuhl sah auf den ersten Blick wie ein Unfall aus. Doch im Laufe der Ermittlungen vedichteten sich die Anzeichen dafür, dass Frau Drewers Opfer eines Verbrechens geworden war. Ralf Drewers, der Ehemann der Toten, und seine schwangere Geliebte Nicole Kemper, waren die Hauptverdächtigen. Für die Tatzeit hatte Ralf Drewers zwar ein Alibi doch die Staatsanwaltschaft war sich sicher, dass er seine Geliebte zu dem Mord angestiftet hatte. Gegen beide wurde schließlich Anklage erhoben.

» 1. Verhandlungstag: »

Um an das Erbe zu kommen und für die Geliebte frei zu sein, habe sich der Ehemann der Toten von seiner Frau entledigen wollen. Seine Geliebte habe er zur Tat angestiftet, sie in die Lebensgewohnheiten der Verstorbenen eingeweiht und ihr einen Schlüssel gegeben.

Zunächst wird der Angeklagte gehört:
Er leugnet die Tat. Seine Frau habe er geliebt und sie liebevoll gepflegt.
"Ich habe meine Frau auf tragische weise verloren. Ich bin unschuldig. Wir sind unschuldig, beide".
Die Theorie seines Anwalts: dass Opfer habe sich in den Treppenlift hieven wollen und sei dabei gestürzt. Die Beziehung zur Mitangeklagten beschreibt der Witwer als kurze und beendete Affäre. Seine Frau wusste nichts davon, er wollte sie nicht unnötig beunruhigen. Hätte er sie als Belastung empfunden, hätte er sich scheiden lassen.
Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass er sich nur deswegen liebevoll um seine Frau gekümmert habe, weil er finanziell von ihr abhängig war. Im Falle einer Scheidung wäre er leer ausgegangen, aber nach ihrem Tod hätte er 2,5 Mio. geerbt. Doch es dauerte ihm zu lange, bis seine Frau endlich stirbt.

Dann kommt die Mitangeklagte zu Wort:
Zunächst betont sie im 5. Monat schwanger zu sein. Sie beteuert nichts mit der ganzen Sache zu tun zu haben. Die Tote war bis zu ihrer Erkrankung ihre Chefin. Der Angeklagte, Vater ihres Kindes, wurde einen Tag nach dem Vorfall in ihrer Wohnung angetroffen. Im Bademantel öffnete er der Polizei die Tür. Beide beteuern, die Affäre sei längst beendet. Nach dem Tod seiner Frau sei er fertig gewesen, brauchte Trost
Das bei der ersten polizeilichen Vernehmung abgegebene Geständnis kam nur zustande, weil sie sich psychisch unter Druck gesetzt fühlte. "Alles was ich damals gesagt habe, war gelogen … damit die mich endlich in ruhe lassen … Die wollten sogar wissen, wann und wie wir Sex hatten." Irgendwann habe sie alles gesagt, was die von ihr hören wollten. Zur Tatzeit sei sie in Kiel bei ihrer Schwester gewesen und mit ihr u.a. das Aquarium besucht.

Die Eintrittskarte fürs Kieler Aquarium würde, so die Staatsanwältin, nichts beweisen. In der ersten Vernehmung habe die Angeklagte davon nichts erwähnt, erst zwei Tage später, als sie Besuch von ihrer Schwester bekam. Die Angeklagte wiederholt: "Alles was ich damals bei meiner ersten Vernehmung gesagt hab, war Mist"

» 1. Zeugenvernehmung: »

Die Tochter der Verstorbenen habe nie an die Unfallstory geglaubt, die ihr der Vater auftischte. Ihre Mutter sei den Umgang mit dem Treppenlift gewohnt gewesen, habe diesen regelmäßig und mehrmals täglich genutzt und es sei noch nie etwas vorgefallen. "Ich weiß, dass Mama ermordet wurde … du hast doch nur darauf gewartet, dass Mama endlich stirbt."Sie besucht eine Hotelfachschule in der Schweiz. Bei einem Besuch zu Hause erwischte sie ihren Vater mit seiner Geliebten auf dem Sofa. Ihre Mutter war zu diesem Zeitpunkt bei der Chemotherapie.
"Er, er hat Mama auf dem gewissen … sie hat ihm einfach zu lange gelebt". Die Chemotherapie hatte endlich angeschlagen und die Ärzte waren sicher, ihre Mutter würde noch mindestens ein Jahr leben. Daraufhin hatte sie ein Telefonat mitbekommen, in dem ihr Vater seiner Geliebten davon berichtete und wenig darüber erfreut schien: "… verdammt Nicole, ich halt das nicht mehr aus. "

» Alexander Hold: »

Zunächst gingen die Ermittlungsbehörden von einem Tod durch ersticken in Folge einer Rauchvergiftung aus. Ein Rechtsmediziner stellte allerdings fest, dass Bianca Drewers keinen Rauch eingeatmet haben konnte, denn in ihren Lungen fanden sich keine Rußpartikel. In ihrem Blut konnten keine erhöhten Kohlenmonoxydwerte festgestellt werden. Ein sicheres Indiz dafür, dass Bianca Drewers bereits tot war bevor das Feuer ausbrach. Man musste davon ausgehen, dass der Genickbruch als Folge des Sturzes zu ihrem sofortigen Tod geführt hatte und dass Bianca Drewers erst nach ihrem Tod verbrannt war. Die Todesursache konnte von Medizinern eindeutig geklärt werden. Die Umstände des Todes aufzuklären war Aufgabe der Polizei; in diesem Fall von Kriminalhauptkommissar Thomas Koch.

» 2. Zeugenvernehmung: »

Auf den ersten Blick habe es ausgesehen, als sei die Tote verunglückt, aber auf den zweiten Blick gab es doch einige Ungereimtheiten, so der Kriminalhauptkommissar. Z.B., dass und wie die Tote die Zigarette in der Hand hielt, die Tote aber nicht einmal Rauch eingeatmet hatte. Würde die Unfalltheorie stimmen, hätte der Rollstuhl parallel zum Treppenlift stehen müssen. Der Sturz wurde mit einem Dummy nachgestellt und die Unfalltheorie damit ausgeschlossen.
Eine Nachbarin habe ausgesagt, dass die Angeklagte öfters zu Besuch war, allerdings immer nur dann, wenn die Verstorbene außer Haus war. Am Fahrzeug der Angeklagten wurden Farbspuren gefunden, die zu den in der Nähe des Tatortes und kurz vor der Tatzeit nachgezogenen Straßenmarkierungen passten. In der Wohnung des Opfers wurde eine Streichholzschachtel mit den Fingerabdrücken der Angeklagten gefunden.
In ihrem Geständnis gab sie an, vom Angeklagten angestiftet worden zu sein. Sie habe keinen Verteidiger gewollt, erst als sie merkte, sie würde sich um Kopf und Kragen reden, verlangte sie nach einem Rechtsbeistand. Der Haftrichter habe einen Pflichtverteidiger berufen und die Angeklagte habe ihr Geständnis dann am nächsten Tag widerrufen.
Auch ohne Geständnis würde alles gegen die beiden sprechen. Der Täter musste einen Schlüssel haben, denn es gab keine Einbruchspuren. Die Tote legte sich nachmittags immer hin, stellte die Türklingel ab, um nicht gestört zu werden. Zudem habe der Ehemann einem Geschäftspartner versichert, dass ein Geschäft, welches seine Frau nicht wollte, doch zustande kommen würde, das seine Frau eh bald streben würde. Zu diesem Zeitpunkt stand aber schon fest, sie würde noch mindestens ein Jahr leben.
Dies sei lediglich Verhandlungstaktik gewesen, um das Geschäft abzuschließen, wirft der Angeklagte ein.
Die Staatsanwältin bemerkt, dass der Angeklagte geplant hatte über Weihnachten alleine nach Thailand zu fliegen. Die Reise wurde wieder Storniert und das Stornoguthaben wurde der Tochter von der Angestellten im Reisebüro zur Finanzierung einer eigenen Reise angeboten.
Er sei fertig gewesen, habe ausspannen wollen. Aber da er allein für die Pflege seiner Frau zuständig war, habe er seine Frau nicht allein lassen können und die Reise daher wieder Storniert.
"Du wolltest wirklich verreisen? Ohne mich?" Fragt die Angeklagte unter Tränen.
Die Staatsanwältin sieht ihre Chance und setzt der Angeklagten zu. Sie würde mit oder ohne Geständnis ins Gefängnis kommen. Was dies für ihr Baby bedeute, könne sie sich denken.

"Das ist keine ordentliche Befragung mehr" entrüstet sich die Rechtsanwältin. Zu spät..

» Erneutes Geständnis: »

"Ich bin ins Haus, mit Ralfs Schlüssel", berichtet sie unter Tränen. Er habe gesagt, seine Frau würde schlafen und sie solle sich ins Schlafzimmer schleichen, das Opfer ersticken und dann anzünden, damit es wie ein Unfall mit Zigarette aussehe. Doch das Opfer war wach. Drum habe sie das Opfer im Rollstuhl zur Treppe gefahren und dann die Treppe runter gestoßen. Anschließend habe sie ihr eine brennende Zigarette in die Hand gedrückt und das Haus verlassen.
"Und ich, ich schütze dich auch noch … nur deinetwegen sitze ich hier auf der Anklagebank"
"Er hat mir gesagt, was ich tun soll" "Wenn nicht bald was passiert, dann hat unsere Liebe keine Chance" soll er zu ihr gesagt haben".
"Du hast meine Frau umgebracht und willst mich da mit reinziehen" Den Schlüssel müsse sie sich irgendwann heimlich nachgemacht haben. Zuerst versuchte sie ihn mit einem ungewollten Baby zur Trennung zu zwingen und als er sich nicht trennen wollte, da brachte sie seine Frau um.
"Ich hab sie doch nur umgebracht aus Liebe zu dir, weil du das so wolltest."
"Du hast mir schon meine Frau genommen, Nicole, aber hinter Gitter bringst du mich nicht."

» 3. Zeugenvernehmung: »

Die Schwester der Angeklagten beginnt das falsche Alibi zu wiederholen, wird aber von der Angeklagten gestoppt. Sie war zu der Falschaussage bereit, weil sie sich sicher ist, dass die Angeklagte nicht von allein auf die Idee gekommen ist. "Was Ralf ihr sagte, war ihr Befehl" Die Angeklagte sei ihm hörig, kleidete sich nur noch so, wie er es wollte: "Sie ist völlig abhängig von ihm"

Die Rechtsanwältin beantragt nach der letzten Aussage die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Sie vermutet verminderte Schuldfähigkeit.

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