» "Zusammenfassung
"Unfall im Rollstuhl" vom 10.04.03 « |
Unfall im Rollstuhl
In einer Hamburger Villa wird die verkohlte
Leiche der schwer krebskranken Hausherrin gefunden. Ihr
Ehemann Ralf und seine junge Geliebte Nicole sollen den
Brand gelegt haben, um so den Weg für ihre Liebe freizumachen.
Beide beteuern ihre Unschuld. War es ein tragischer Unfall
oder Mord? Die Erkenntnisse der Gerichtsmediziner und die
Aussagen der Tochter nähren erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie.
Der Ehemann verabschiedet vom späteren
Opfer. Er fährt zum Golfen. Die Frau sitzt in ihrem Rollstuhl
und liest, als sie scheinbar Geräusche hört …
Der Rollstuhl steht vor der Treppe. Sie stürzt hinunter,
bleibt regungslos liegen. In ihrer Hand eine glühende Zigarette,
durch welche ihre Perücke Feuer fängt, ein Schwelbrand
entsteht und die Frau verkohlt.
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» Alexander Hold:
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Die schwerkranke Bianca Drewers verbrannte
in ihrem eigenen Haus. Der Sturz aus dem Rollstuhl sah
auf den ersten Blick wie ein Unfall aus. Doch im Laufe
der Ermittlungen vedichteten sich die Anzeichen dafür,
dass Frau Drewers Opfer eines Verbrechens geworden war.
Ralf Drewers, der Ehemann der Toten, und seine schwangere
Geliebte Nicole Kemper, waren die Hauptverdächtigen. Für
die Tatzeit hatte Ralf Drewers zwar ein Alibi doch die
Staatsanwaltschaft war sich sicher, dass er seine Geliebte
zu dem Mord angestiftet hatte. Gegen beide wurde schließlich
Anklage erhoben. |
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» 1. Verhandlungstag:
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Um an das Erbe zu kommen und für die Geliebte
frei zu sein, habe sich der Ehemann der Toten von seiner
Frau entledigen wollen. Seine Geliebte habe er zur Tat
angestiftet, sie in die Lebensgewohnheiten der Verstorbenen
eingeweiht und ihr einen Schlüssel gegeben.
Zunächst wird der Angeklagte gehört:
Er leugnet die Tat. Seine Frau habe er geliebt und sie
liebevoll gepflegt.
"Ich habe meine Frau auf tragische weise verloren.
Ich bin unschuldig. Wir sind unschuldig, beide".
Die Theorie seines Anwalts: dass Opfer habe sich in den
Treppenlift hieven wollen und sei dabei gestürzt. Die Beziehung
zur Mitangeklagten beschreibt der Witwer als kurze und
beendete Affäre. Seine Frau wusste nichts davon, er wollte
sie nicht unnötig beunruhigen. Hätte er sie als Belastung
empfunden, hätte er sich scheiden lassen.
Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass er sich nur deswegen
liebevoll um seine Frau gekümmert habe, weil er finanziell
von ihr abhängig war. Im Falle einer Scheidung wäre er
leer ausgegangen, aber nach ihrem Tod hätte er 2,5 Mio.
geerbt. Doch es dauerte ihm zu lange, bis seine Frau endlich
stirbt.
Dann kommt die Mitangeklagte zu Wort:
Zunächst betont sie im 5. Monat schwanger zu sein. Sie
beteuert nichts mit der ganzen Sache zu tun zu haben. Die
Tote war bis zu ihrer Erkrankung ihre Chefin. Der Angeklagte,
Vater ihres Kindes, wurde einen Tag nach dem Vorfall in
ihrer Wohnung angetroffen. Im Bademantel öffnete er der
Polizei die Tür. Beide beteuern, die Affäre sei längst
beendet. Nach dem Tod seiner Frau sei er fertig gewesen,
brauchte Trost
Das bei der ersten polizeilichen Vernehmung abgegebene
Geständnis kam nur zustande, weil sie sich psychisch unter
Druck gesetzt fühlte. "Alles was ich damals gesagt
habe, war gelogen … damit die mich endlich in ruhe
lassen … Die wollten sogar wissen, wann und wie
wir Sex hatten." Irgendwann habe sie alles gesagt,
was die von ihr hören wollten. Zur Tatzeit sei sie in Kiel
bei ihrer Schwester gewesen und mit ihr u.a. das Aquarium
besucht.
Die Eintrittskarte fürs Kieler Aquarium würde, so die Staatsanwältin,
nichts beweisen. In der ersten Vernehmung habe die Angeklagte
davon nichts erwähnt, erst zwei Tage später, als sie Besuch
von ihrer Schwester bekam. Die Angeklagte wiederholt: "Alles
was ich damals bei meiner ersten Vernehmung gesagt hab,
war Mist"
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» 1. Zeugenvernehmung:
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Die Tochter der Verstorbenen habe nie an
die Unfallstory geglaubt, die ihr der Vater auftischte.
Ihre Mutter sei den Umgang mit dem Treppenlift gewohnt
gewesen, habe diesen regelmäßig und mehrmals täglich genutzt
und es sei noch nie etwas vorgefallen. "Ich weiß,
dass Mama ermordet wurde … du hast doch nur darauf
gewartet, dass Mama endlich stirbt."Sie besucht
eine Hotelfachschule in der Schweiz. Bei einem Besuch zu
Hause erwischte sie ihren Vater mit seiner Geliebten auf
dem Sofa. Ihre Mutter war zu diesem Zeitpunkt bei der Chemotherapie.
"Er, er hat Mama auf dem gewissen … sie
hat ihm einfach zu lange gelebt". Die Chemotherapie
hatte endlich angeschlagen und die Ärzte waren sicher,
ihre Mutter würde noch mindestens ein Jahr leben. Daraufhin
hatte sie ein Telefonat mitbekommen, in dem ihr Vater seiner
Geliebten davon berichtete und wenig darüber erfreut schien:
"… verdammt Nicole, ich halt das nicht mehr
aus. " |
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» Alexander Hold:
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Zunächst gingen die Ermittlungsbehörden
von einem Tod durch ersticken in Folge einer Rauchvergiftung
aus. Ein Rechtsmediziner stellte allerdings fest, dass
Bianca Drewers keinen Rauch eingeatmet haben konnte, denn
in ihren Lungen fanden sich keine Rußpartikel. In ihrem
Blut konnten keine erhöhten Kohlenmonoxydwerte festgestellt
werden. Ein sicheres Indiz dafür, dass Bianca Drewers bereits
tot war bevor das Feuer ausbrach. Man musste davon ausgehen,
dass der Genickbruch als Folge des Sturzes zu ihrem sofortigen
Tod geführt hatte und dass Bianca Drewers erst nach ihrem
Tod verbrannt war. Die Todesursache konnte von Medizinern
eindeutig geklärt werden. Die Umstände des Todes aufzuklären
war Aufgabe der Polizei; in diesem Fall von Kriminalhauptkommissar
Thomas Koch. |
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» 2. Zeugenvernehmung:
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Auf den ersten Blick habe es ausgesehen,
als sei die Tote verunglückt, aber auf den zweiten Blick
gab es doch einige Ungereimtheiten, so der Kriminalhauptkommissar.
Z.B., dass und wie die Tote die Zigarette in der Hand hielt,
die Tote aber nicht einmal Rauch eingeatmet hatte. Würde
die Unfalltheorie stimmen, hätte der Rollstuhl parallel
zum Treppenlift stehen müssen. Der Sturz wurde mit einem
Dummy nachgestellt und die Unfalltheorie damit ausgeschlossen.
Eine Nachbarin habe ausgesagt, dass die Angeklagte öfters
zu Besuch war, allerdings immer nur dann, wenn die Verstorbene
außer Haus war. Am Fahrzeug der Angeklagten wurden Farbspuren
gefunden, die zu den in der Nähe des Tatortes und kurz
vor der Tatzeit nachgezogenen Straßenmarkierungen passten.
In der Wohnung des Opfers wurde eine Streichholzschachtel
mit den Fingerabdrücken der Angeklagten gefunden.
In ihrem Geständnis gab sie an, vom Angeklagten angestiftet
worden zu sein. Sie habe keinen Verteidiger gewollt, erst
als sie merkte, sie würde sich um Kopf und Kragen reden,
verlangte sie nach einem Rechtsbeistand. Der Haftrichter
habe einen Pflichtverteidiger berufen und die Angeklagte
habe ihr Geständnis dann am nächsten Tag widerrufen.
Auch ohne Geständnis würde alles gegen die beiden sprechen.
Der Täter musste einen Schlüssel haben, denn es gab keine
Einbruchspuren. Die Tote legte sich nachmittags immer hin,
stellte die Türklingel ab, um nicht gestört zu werden.
Zudem habe der Ehemann einem Geschäftspartner versichert,
dass ein Geschäft, welches seine Frau nicht wollte, doch
zustande kommen würde, das seine Frau eh bald streben würde.
Zu diesem Zeitpunkt stand aber schon fest, sie würde noch
mindestens ein Jahr leben.
Dies sei lediglich Verhandlungstaktik gewesen, um das Geschäft
abzuschließen, wirft der Angeklagte ein.
Die Staatsanwältin bemerkt, dass der Angeklagte geplant
hatte über Weihnachten alleine nach Thailand zu fliegen.
Die Reise wurde wieder Storniert und das Stornoguthaben
wurde der Tochter von der Angestellten im Reisebüro zur
Finanzierung einer eigenen Reise angeboten.
Er sei fertig gewesen, habe ausspannen wollen. Aber da
er allein für die Pflege seiner Frau zuständig war, habe
er seine Frau nicht allein lassen können und die Reise
daher wieder Storniert.
"Du wolltest wirklich verreisen? Ohne mich?"
Fragt die Angeklagte unter Tränen.
Die Staatsanwältin sieht ihre Chance und setzt der Angeklagten
zu. Sie würde mit oder ohne Geständnis ins Gefängnis kommen.
Was dies für ihr Baby bedeute, könne sie sich denken.
"Das ist keine ordentliche Befragung mehr"
entrüstet sich die Rechtsanwältin. Zu spät.. |
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» Erneutes Geständnis:
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"Ich bin ins Haus, mit Ralfs Schlüssel",
berichtet sie unter Tränen. Er habe gesagt, seine Frau
würde schlafen und sie solle sich ins Schlafzimmer schleichen,
das Opfer ersticken und dann anzünden, damit es wie ein
Unfall mit Zigarette aussehe. Doch das Opfer war wach.
Drum habe sie das Opfer im Rollstuhl zur Treppe gefahren
und dann die Treppe runter gestoßen. Anschließend habe
sie ihr eine brennende Zigarette in die Hand gedrückt und
das Haus verlassen.
"Und ich, ich schütze dich
auch noch … nur deinetwegen sitze ich hier auf der
Anklagebank"
"Er hat mir gesagt, was ich tun soll"
"Wenn nicht bald was passiert, dann hat unsere
Liebe keine Chance" soll er zu ihr gesagt haben".
"Du hast meine Frau umgebracht
und willst mich da mit reinziehen" Den
Schlüssel müsse sie sich irgendwann heimlich nachgemacht
haben. Zuerst versuchte sie ihn mit einem ungewollten Baby
zur Trennung zu zwingen und als er sich nicht trennen wollte,
da brachte sie seine Frau um.
"Ich hab sie doch nur umgebracht aus Liebe zu dir,
weil du das so wolltest."
"Du hast mir schon meine
Frau genommen, Nicole, aber hinter Gitter bringst du mich
nicht." |
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» 3. Zeugenvernehmung:
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Die Schwester der Angeklagten beginnt das
falsche Alibi zu wiederholen, wird aber von der Angeklagten
gestoppt. Sie war zu der Falschaussage bereit, weil sie
sich sicher ist, dass die Angeklagte nicht von allein auf
die Idee gekommen ist. "Was Ralf ihr sagte, war
ihr Befehl" Die Angeklagte sei ihm hörig, kleidete
sich nur noch so, wie er es wollte: "Sie ist völlig
abhängig von ihm"
Die Rechtsanwältin beantragt nach der letzten Aussage
die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Sie vermutet
verminderte Schuldfähigkeit. |
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