RAH Spezial
Die
Tote im Park am 11. Juni 2002 |
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Erzähler:
Berlin Tiergarten, 10. Mai 2002. Saskia Vossler ist eine
junge lebensfrohe Frau. An diesem frühen Abend geht sie
im Park joggen. Alles scheint normal zu sein. Sie bemerkt
nicht, dass sie von einem Unbekannten verfolgt wird. Saskia
Vossler wird Opfer eines brutalen Verbre-chens. Der Täter
flieht. Elena Manowska entdeckt die junge Frau, die ihr
verblüffend ähnlich sieht.
Ist Saskia Vossler das Opfer einer tragischen Verwechslung?
Diese Tat verhandelt heute das Schwurgericht unter Vorsitz
von Richter Alexander Hold. Die Staatsanwaltschaft klagt
Julia Stuckmann wegen Anstiftung zum Mord an. Wollte sie
eigent-lich Elena Manowska, die Geliebte ihres Mannes,
ermorden lassen? |
Frank
Seelhoff: Ich bitte Sie, das Fotografieren einzustellen
und Ihre Plätze einzunehmen. Bitte! Bitte erheben Sie sich.
Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Alexander
Hold.
RAH: So, bitte nehmen Sie Platz. Ich eröffne die heutige
Sitzung.
Frau Stuckmann, Sie sind der Anstiftung zum Mord angeklagt,
deswegen verhandeln wir hier alsSchwurgerichtskammer. Das
heißt, neben mir und Frau Richterin Möller und Herrn Richter
Lenhardt werden zwei Schöffen, also ganz normale Bürger,
letzten Endes gemeinsam das Urteil sprechen. Die Anklage
wird vertreten durch Herrn Kirkitadse und Frau Staatsanwältin
Thiele, Ihr Verteidiger, das wissen Sie ja, ist der Rechtsanwalt
Lenßen. Außerdem wurde die Nebenklage der Mutter der Getöteten
am 26. April 2002 zugelassen, Nebenklagevertreter ist Herr
Rechtsanwalt Franke. Frau Vossler, Sie sollen nachher auch
noch als Zeugin vernommen werden, ja?
Als Nebenklägerin hätten Sie das Recht, dauerhaft hier
anwesend zu sein im Sitzungssaal. Wollen Sie jetzt schon
hier bleiben? |
Nebenklägerin:
Ja. Ich hab es mir lange überlegt, ich möchte hier bleiben.
RAH: Sie möchten hier bleiben.
Frau Stuckmann, dann zunächst mal zu Ihren Personalien:
Sie heißen Julia mit Vornamen?
Angeklagte: Ja.
RAH: Sie sind geboren am 18. Juli 59 in Hamburg?
Angeklagte: Das stimmt, ja.
RAH: Also 42 Jahre alt. Sie sind jetzt in der JVA Moabit
aufgrund Haftbefehl. Seit 20. Dezember 2001 in Untersuchungshaft
und bis dahin haben Sie in Berlin gewohnt?
Angeklagte: Ist richtig.
RAH: Sie sind verheiratet?
Angeklagte: Ja. Wir haben zwei Kinder, das ist Tobias mein
Sohn und Johanna, die ist gerade 11 geworden.
RAH: Von Beruf Hausfrau, stimmt?
Angeklagte: Ich bin ursprünglich Lehrerin, aber seit der
Geburt von Tobias bin ich Hausfrau, ja.
RAH: Eigene Einkünfte hatten Sie keine, vor der Inhaftierung?
Angeklagte: Nein, aber mein Mann hat mir monatlich 2.000
Haushaltsgeld zur Verfügung gestellt bis ich in
Untersuchungshaft kam.
RAH: Bisher sind Sie nicht vorbestraft. Wir stellen fest:
Bundeszentralregister ohne Eintrag.
Dann die Anklage vom 9. März 2002 wurde zugelassen durch
Beschluß vom 21. April. Herr Staatsanwalt, ich bitte um
Verlesung.
Staatsanwalt: Hohes Schwurgericht, die Staatsanwaltschaft
legt der Angeklagten aufgrund Ihrer Ermittlungen folgenden
Sachverhalt zur Last: Um eine Scheidung und die damit verbundene
finanzielle Verschlechterung zu verhindern, beschloß die
Angeklagte etwa Mitte April 2001 kaltblütig, die Geliebte
ihres Ehemannes durch einen Auftragsmörder töten zu lassen.
Ihrem brutalen Plan folgend, beauftragte sie eine bisher
unbekannte männliche osteuropäische Person damit, die junge
Frau gegen Bezahlung zu töten. Die Angeklagte hatte vorher
ermittelt, dass die Geliebte ihre Mannes, Elena Manowska
täglich in der Zeit zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr alleine
im Berliner Tiergarten joggen ging. Die Angeklagte übergab
dem Täter diese Informationen sowie ein Foto von Elena
Manowska. Am 10. Mai 2001 schließlich lauerte der Täter,
der zu diesem Zeitpunkt von der skrupellosen Angeklagten
eine Vorschußzahlung von 6.000 ?
erhalten hatte, im Berliner Tiergarten seinem Opfer auf.
Als sich Saskia Vossler, die an diesem Abend ausnahmsweise
im Berliner Tiergarten laufen
war, dem maskierten Täter näherte, sprang dieser die völlig
arg- und wehrlose junge Frau an und töte diese mit einem
gezielten Stich ins Herz.
Die Angeklagte wird deshalb einer Anstiftung zum Mord beschuldigt,
strafbar gemäß den §§ 211 und 26 Strafgesetzbuch.
RAH: Danke, Herr Staatsanwalt. Herr Verteidiger, Ihrer
Mandantin steht frei, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Will
sie was sagen?
Verteidiger: Meine Mandantin wird Angaben machen.
RAH: Frau Stuckmann, dann habe ich zunächst mal ein paar
Fragen, eher zu Ihrem Lebensumständen. Sie sagten vorher,
Sie waren im Schuldienst? Sie
sind ausgeschieden, Sie haben nie daran gedacht, in den
Schuldienst zurückzukehren?
Angeklagte: Ursprünglich hatte ich das so geplant, ja.
Aber, als Johanna zwei Jahre alt war, stellte sich heraus,
dass sie unter Neurodermitis
leidet, und von da an, wollte ich dann ganz für sie da
sein. Zunächst war das auch für mich nicht einfach, aber
meine Kinder haben mich für alles
entschädigt.
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Frau
Vossler, wenn Sie bitte jetzt in die Mitte kommen würden.
Frau Vossler, ich weiß, dass ist jetzt nicht einfach für
Sie, ja? Sie müssen als Zeugin hier die Wahrheit sagen,
Sie könnten auch vereidigt werden.
Nebenklägerin: Ja.
RAH: Zunächst mal zu Ihren Personalien: Sie heißen Claudia
Vossler, Sie sind 47 Jahre alt und wohnen in Berlin?
Nebenklägerin: Ja.
RAH: Und, Sie sind verwitwet?
Nebenklägerin: Ja, ich hab meinen Mann vor 5 Jahren verloren.
Er starb an Krebs.
RAH: Und Sie arbeiten als Kassiererin in einem Supermarkt?
Nebenklägerin: Ja.
RAH: Stimmt auch. Und mit der Angeklagten sind Sie nicht
verwandt oder verschwägert?
Nebenklägerin: Nee...
RAH: Und Sie sind die Mutter der Saskia Vossler, also des
Opfers?
Nebenklägerin: Ja.
RAH: Was können Sie uns denn über die Ereignisse am 10.
Mai letzten Jahres
sagen?
Nebenklägerin: Donnerstag ist mein freier Tag und ich weiß
es noch genau wie heute: Saskia und ich, wir haben uns
zusammen unsere Lieblingsserie im
Fernsehen angesehen und dann, dann wollte sie noch 'ne
Runde laufen. So gegen halb sechs ging sie aus dem Haus.
Da hab ich sie das letzte Mal
gesehen.
RAH: Wann haben Sie denn Ihre Tochter zurück erwartet?
Nebenklägerin: Na, so spätestens um acht. Wir wollten ja
zusammen Abendbrot essen, zu Hause, wie jeden Donnerstag.
Sie war mein ein und alles. Mein
einziger Halt, seit mein Mann tot ist.
RAH: Ging Ihre Tochter denn immer um die Uhrzeit ungefähr
zum Joggen?
Nebenklägerin: Nein, nur an diesem Tag. Sonst, sonst ist
sie immer morgens ganz früh gelaufen. Da hatte sie ihre
Ruhe. Nur an diesem Tag hatte sie ein
Zahnarzttermin.
RAH: Hat Sie irgendwelche Feinde gehabt?
Nebenklägerin: Nein, ich kenne niemanden, der ihren Tot
gewollt hätte. Herr Richter, ich, ich hab meine Saskia
noch mal gesehen, nachdem sie ermordet
wurde, das war in der Gerichtsmedizin, da lag sie dann
reglos unter einem weißen Laken und ich, ich mußte meine
eigene Tochter identifizieren (bricht
in Tränen aus). Ich habe immer gedacht, oh Gott, wer tut
denn so was? Sie war mein ein und alles, der Mittelpunkt
meines Lebens und plötzlich ist sie
... ist sie ... ist sie nicht mehr da! Von heute auf Morgen
bin ich ganz allein. Mein Leben hat überhaupt keinen Sinn
mehr. Herr Richter, die Frau
wird doch bestraft werden, für das was sie getan hat, oder?
RAH: Frau Vossler, Sie können ganz sicher sein, wenn sie
schuldig ist, dann wird 'se schwer bestraft werden. Aber
zunächst sind wir mal dazu da,
überhaupt festzustellen, ob sie schuldig ist.
Gibt's noch irgendwelche Fragen an die Zeugin? Bleibt sie
als Angehörige der Getöteten nach 61 2 StPO unbeeidigt.
Vielen Dank, wenn Sie bitte wieder
neben Ihrem Rechtsanwalt Platz nehmen würde.
RAH:
Was macht Ihr Mann beruflich?
Angeklagte: Mein Mann ist Chefarzt der chirurgischen Abteilung
im Sankt Florian Kranken-haus in Berlin.
Staatsanwalt: Ja, nun sind Sie ja schon einige Zeit nicht
mehr berufstätig. Waren Sie also von Ihrem Mann finanziell
abhängig? |
Angeklagte:
Wenn Sie das so negativ formulieren möchten? Ja. ich habe
das nie als Abhängigkeit empfunden. Wir waren bis zu diesem
schrecklichen
Vorfall immer ein Team. Ich habe ihm den Rücken frei gehalten,
dadurch konnte er Karriere machen.
RAH: Sie sagten, Sie w a r e n bis zu diesem Datum ein
Team, heißt das, dass Sie sich getrennt haben?
Angeklagte: Ich bin aus unsrem Haus ausgezogen und mit
den Kindern zu meiner Schwester. Ich wollte meine Kinder
und mich vor meinem Mann schützen.
Staatsanwalt: Ach, sollen wir Sie jetzt so verstehen, dass
Sie jetzt Ihren Ehemann an dem Mord an Saskia Vossler beschuldigen
wollen?
Angeklagte: Natürlich muß er es gewesen sein, anders kann
ich mir das gar nicht vorstellen.
RAH: Frau Stuckmann, jetzt mal zur Anklage zurück. Sie
haben's ja gehört, I h n e n wird's vorgeworfen, die Anstiftung
zum Mord. Nicht Ihr Mann.
Angeklagte: Ja, aber ich habe mit dem Mord nichts zu tun.
RAH: Die Polizei geht aber nach ihren Ermittlungen davon
aus, dass Saskia Vossler wahrscheinlich das Opfer einer
tragischen Verwechslung geworden
ist. Eigentlich sollte die Frau Manowska getötet werden.
Kennen Sie Elena Manowska?
Angeklagte: Ich kenne sie nicht persönlich, aber ich weis
von ihr. Mein Mann hat mich mit ihr betrogen. Sie arbeitete
bei ihm im Krankenhaus.
RAH: Seit wann wußten Sie denn von dieser Affäre?
Angeklagte: Das habe ich im April letzten Jahres rausgefunden.
Er hat gar nicht erst versucht, diese Affäre zu vertuschen.
Er hat mir alles erzählt,
sogar, dass sie ein Kind von ihm erwartet. In dieser Nacht
hat er mir auch gesagt, dass er dafür sorgen werde, dass
sie das Kind nicht bekommt.
Verteidiger: Hat er Ihnen auch erklärt, wie er dafür sorgen
will?
Angeklagte: Nicht konkret. Glauben Sie mir, ich hätte nicht
im Traum daran gedacht, dass er zu so etwas fähig ist,
und einen Menschen umbringen läßt.
Ich dachte, er gibt ihr Tipps für 'ne Abtreibung oder so.
Staatsanwalt: Hören Sie doch bitte endlich auf, Frau Angeklagte,
mit diesen Schutzbehauptungen, die in Richtung gegen ihren
Ehemann zielen. Das ist
doch eine abstruse Theorie. Warum sollte denn ein Mann
seine schwangere
Geliebte umbringen? Sie hatten doch ein viel stärkeres
Motiv. Sie wollten doch Ihre Rivalin aus dem Weg bringen.
Angeklagte: Ich habe sie nicht umgebracht.
RAH: Frau Stuckmann, die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen
vor, einen Auftragsmörder angeheuert zu haben. Ihr Bekannter,
der Journalist Rüder hat
wenige Wochen vor dieser Tat an einer viel beachteten Reportage
über Auftragsmorde geschrieben. Haben Sie jemals mit ihm
darüber gesprochen?
Angeklagte: Ja. An dem Wochenende nach unserem Streit,
hat Stefan uns besucht und uns von der Reportage erzählt,
ja.
Richterin Möller: Und woher kennen Sie Herrn Stefan Rüde?
Angeklagte: Wir sind Nachbarn. Wir kennen uns, sehen uns
hin und wieder mal
auf der Straße und alle paar Monate mal zum Abendessen.
RAH: Also, bei so'm Abendessen hat er Ihnen davon erzählt?
Ha'm Sie nachher noch mal irgendwie mit ihm Kontakt aufgenommen
mit diesem Thema?
Angeklagte: Ja, wir telefonieren hin und wieder. Natürlich
haben wir uns auch da über das Thema unterhalten.
Staatsanwalt: Frau Stuckmann, wieso beantworten Sie eigentlich
die Frage
nicht, die an Sie gestellt wird? Die Frage ist doch ganz
einfach: Ist es richtig, dass Sie sich genauer über Auftragsmorde
erkundigt haben?
Angeklagte: Mich hat das eben interessiert. Ich fand das
sehr spannend Wir haben uns über andere Themen genauso
angeregt unterhalten, z. B. über
Prostitution in Berlin, aber was ja noch nicht heißt, dass
ich deswegen irgendwie auf den Strich gehe. Verstehen Sie,
ich habe mit diesem Mord nichts zu tun.
Verteidiger: Gut Frau Stuckmann, können Sie mir vielleicht
sagen, was Sie am 10. Mai 2001 zwischen 17.30 Uhr und 18.30
Uhr gemacht haben?
Angeklagte: Ja, das kann ich Ihnen sagen. Ich war, zu dieser
Zeit habe ich meine Kinder von der Musikschule abgeholt
und dann anschließend habe ich zu Hause gekocht.
Staatsanwalt: Seelenruhig gekocht, während in Ihrem Auftrag
im Tiergarten
ein anderer Mensch ermordet wird.
Angeklagte: Ach, das ist ja absurd. Ich will dazu gar nichts
mehr sagen.
RAH: Unsrerseits noch Fragen? Keine. Dann treten wir in
die Beweisaufnahme ein.
Herr
Seelhoff, bitte den Herr Theiss.
Frank Seelhoff: Zeuge Theiss bitte!
RAH: Herr Theiss, Sie wissen ja, dass Sie die Wahrheit
sagen müssen, auch
vereidigt wer-den könnten?
Zeuge Theiss: Ja |
RAH:
Zunächst Ihre Personalien bitte. Zeuge Theiss: Hans Christian
Theiss, 35 Jahre alt, geschiedener Hauptkommissar, zu landen
über die Polizeidirektion 3, Berlin Mitte. Ich bin mit
der Angeklagten nicht verlobt, nicht verwandt und nicht
verschwägert.
RAH: Sie haben die Ermittlungen in dem Fall Saskia Vossler
geleitet. Was können Sie uns über den Fall sagen?
Zeuge Theiss: Im Tötungsdelikt an Saskia Vossler fehlte
uns lange Zeit ein
jeglicher Hinweis auf ein Motiv. Da das Opfer keine Wertgegenstände
dabei hatte, schlossen wir also einen Raubmord aus. Auch
eine Sexualstraftat kam
nicht in Frage aufgrund der schnellen Tötungsart. Da das
Opfer kaum soziale Bindungen hatte, konnte man auch nicht
von einem Racheakt ausgehen. Vielmehr
haben wir Indizien, dass Saskia Vossler das Opfer einer
fatalen Verwechslung wurde. Und warum das so ist, werde
ich Ihnen jetzt näher erläutern:
Schauen
Sie sich zunächst bitte ein Foto der Getöteten an. Und
jetzt werfen Sie bitte einen Blick auf die erste Zeugin
am Tatort. Es handelt sich
hierbei um Elena Manowska, die Geliebte von Herrn Dr. Stuckmann,
und somit die Nebenbuhlerin von Frau Dr. Stuckmann. Er-mordet
wurde die erste
Joggerin, Saskia Vossler. Und hier ist das Farbupfoto.
Sie sehen hier oben die Mütze des Täters.
RAH: Danke, nehmen Sie doch bitte wieder Platz grade eben.
Dem Obduktionsbericht zufolge, hat man neben der Stichwunde
noch ein zweiten
weniger tiefen Einschnitt gefunden, also der Täter hat
offensichtlich da zweimal angesetzt?
Zeuge
Theiss: Ein weiteres Indiz für unsere Verwechslungstheorie.
Der Täter setzt den Stich zum Herz an und zögert, weil
er plötzlich erkannte, dass
Saskia Vossler die falsche war. Offenbar dachte er darüber
nach, ob er Saskia Vossler tatsächlich töten will oder
nicht. Er ent-schied erst dafür
zu töten, als sie ihm die Maske vom Gesicht riss.
RAH: Diese Maske wurde auch am Tatort gefunden, auch noch
'nen Messer und ein Zettel.
Zeuge Theiss: All dies sind Besitztümer des Täters. Das
Opfer riss ihm die Maske vom Gesicht. Wir haben unter ihren
Fingernägeln Spuren von genau der
gleichen Wolle gefunden aus der auch die Maske gemacht
ist. Bei dem Messer handelt es sich um die Tatwaffe, es
steckte noch im Brustkorb der Toten. Auf
dem handgeschriebenen Zettel steht das genaue Datum, die
Uhrzeit und der Weg, auf dem Elena Manowska immer joggt.
Ein Täter mit wahrscheinlich
russischer Nationalität erwartete das Opfer genau an dieser
Stelle.
Verteidiger: Das ist schön und gut Herr Theiss, aber wie
kommen Sie denn darauf, dass gerade meine Mandantin den
Mörder beauftragt hat?
Zeuge Theiss: Bei 'ner Hausdurchsuchung bei Frau Stuckmann
faden wir etliche Indizien, die darauf hin deuten, dass
Frau Stuckmann die Auftraggeberin für
den Mord war. Der Durchsuchungsbefehl liegt dem Gericht
vor. Zum einen fanden wir im Telefonbuch von Frau Stuckmann
die Nummer noch von Stefan
Rüder, einem Journalisten, der kurz zuvor eine viel beachtete
Reportage über russische Auftragsmörder verfaßt hatte.
Zum anderen fanden wir in der
Handtasche von Frau Stuckmann mehrere Fotos von Elena Manowska.,
die offenbar heimlich aufgenommen worden sind. Die Fotos
liegen dem Gericht bereits vor.
RAH:
Werden in Augenschein genommen hiermit.
Zeuge Theiss: Zusätzlich wurde uns vom 25. Oktober bis
05. Dezember 2001 eine Telefonüberwachung genehmigt. Die
richterliche Anordnung liegt auch
vor. Dabei haben wir am 30. Oktober 2001 um 17.10 Uhr ein
sehr interessantes Gespräch aufgezeichnet.
RAH: Dieses Gespräch wollen wir uns auch anhören, Herr
Seelhoff bitte. Also durch Abspielen wird die Aufzeichnung
der Telefonüberwachung vom 30. 10. 01
in Augenschein genommen.
Rufzeichen. Frau Stuckmann: " Stuckmann, hallo."
Mörder: "Ich war am
Treffpunkt. Das Geld war nicht da." Frau Stuckmann:
"Was wollen Sie von mir?
" Täter: "Ich hab nun meinen Job gemacht. Ich
will die Kohle, sonst bist Du
dran!" Frau Stuckmann: "Sie sind falsch verbunden."
Es wird aufgelegt.
RAH: Konnten Sie den Anrufer identifizieren?
Zeuge Theiss: Nein. Der Anruf kam von einem Handy, das
ein Monat zuvor als gestohlen gemeldet worden war.
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Staatsanwalt: Ja,
aber der Anrufer ist doch eindeutig ein Auftragsmörder,
der sein Geld will.
Verteidiger: Das ist doch schon wieder reine Spekulation.
Herr Theiss, woher nehmen Sie denn die Gewissheit, dass
der Anruf meiner Mandantin, Frau
Stuckmann, galt und nicht ihrem Ehemann?
Zeuge Theiss: Herr Verteidiger, ich nehme an, dass Sie
das auch grade gehört haben, dass der Anrufer sofort los
geredet hat als er hörte, dass Ihre
Mandantin am Telefon war. Hätte er Herrn Stuckmann sprechen
wollen, hätte er nach ihm verlangt.
Verteidiger: Wie oft meldete sich denn der Anrufer?
Zeuge Theiss: Einmal, jedenfalls zum Zeitraum der Überwachung.
Verteidiger: Einmal... Herr Theiss, Ihre Ermittlungen haben
doch ergeben, dass Herr Dr. Stuckmann für die Tatzeit kein
Alibi hat.
Zeuge Theiss: Das stimmt. Aber nichts deutet darauf hin,
dass Herr Dr. Stuckmann die Tat begangen hat.
Verteidiger: Aber er hat ein Motiv, und er kommt als Täter
genau so in Betracht wie meine Mandantin. Aber das wollen
Sie wohl übersehen! |
RAH: Gibt's Fragen
an den Zeugen? Bleibt der Zeuge, nehme ich an, wegen Verzicht
61 5 StPO unbeeidigt. Herzlichen Dank Herr Theiss, nehmen
Sie bitte da hinten Platz.
Wir bekommen grad einen Zettel, dass der Zeuge Stefan Rüder
angerufen hat.
Er will nicht zur Verhandlung erscheinen, weil er Angst
hat. Irgendwelche Erklärungen dazu?
Verteidiger: Keine.
Staatsanwalt: Ja, in diesem Falle beantrage ich die polizeiliche
Vorführung des Zeugen.
RAH: Dann ergeht folgender Beschluß: Gegen den ordnungsgemäß
geladenen und ohne Enschuldigung zum Termin nicht erschienenen
Zeugen Stefan Rüder wird 'nen Ordnungsgeld von 100 ,
ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft verhängt.
Ihm werden die Kosten des Fernbleibens auferlegt, und es
wird angeordnet, dass der Zeuge Rüder durch Polizeibeamte
zum Termin vorzuführen ist. Ja, ich denke bis dahin, wenn
Einverständnis besteht, hör'n wir uns die andern Zeugen
zunächst einmal an. Herr Seelhoff, die Frau Manowska bitte..
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