» "Zusammenfassung
"Süßer Tod" vom 15.05.03 « |
Süßer Tod
Rattengift im Pudding - eine Katastrophe
für die Firma "Milch-Messter". Die Molkerei wird
erpresst, der Täter fordert eine Million Mark. Schnell
wird klar, wie ernst die Drohung ist, es gibt erste Vergiftungsopfer
unter den Kunden. Wenig später stirbt die 29-jährige Fitness-Trainerin
Tatjana Grote qualvoll, nachdem sie einen vergifteten Pudding
gegessen hat. Als Verdächtiger wird der entlassene Molkerei-Mitarbeiter
Richard Plank verhaftet.
Die Einleitung zeigt einen heftigen Streit zwischen dem
Chef der Firma Milch-Messter und einem Mitarbeiter, dem
späteren Angeklagten. Dieser hat die Kündigung erhalten
und muss sofort seinen Arbeitsplatz räumen. Etwa ein Jahr
später erhält die Milch-Messter AG einen Erpresserbrief.
Es wird 1 Mio. DM gefordert. Um diese Forderung zu untermauern,
bringt der Erpresser vergiftete Puddings in Umlauf. Es
folgen erste leichte Vergiftungen. Zum Schluss gibt es
ein Todesopfer. Die Dosis in dem tödlichen Pudding war
höher als bei den vorherigen.
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» Alexander Hold:
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Ein vergifteter Pudding wurde Tatjana Grote
zum Verhängnis. Es hätte jeden treffen können. Der arglose
Griff ins Kühlregal entschied letztlich darüber wer Opfer
einer Vergiftung wurde und wer nicht. Genau darin liegt
die Macht eines Produkterpressers. Er schürt die Angst
der Verbraucher vor vergifteten Lebensmitteln und zwingt
damit ein Unternehmen Lösegeld zu zahlen. Wer begeht ein
solches Verbrechen? In der Regel sind es Täter, die in
finanziellen Schwierigkeiten stecken. Dies und die Tatsache
dass er der Firma Milch Messter GmbH Rache für seine Entlassung
geschworen hatte, führte auf die Spur von Richard Plank.
Der arbeitslose Lebensmittelchemiker wurde wegen Erpressung
und Mordes angeklagt. |
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» 1. Verhandlungstag:
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Die Staatsanwältin ist davon überzeugt,
dass sich der Angeklagte für die Kündigung rächen wollte.
Er habe das Erpresserschreiben verfasst, in welchem er
androhte Produkte zu vergiften, wenn die Milch-Messter
AG nicht die geforderten 1 Mio. DM Lösegeld zahlen würde.
Zwei Tage nach der Lösegeldübergabe verstarb Tatjana Grote
qualvoll nach dem Verzehr eines Eierlikör-Puddings, welchen
der Angeklagte mit Strychnin vergiftet haben soll. Neben
dem Todesopfer gab es noch weitere 13 leichte Vergiftungsfälle.
"Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen"
sagt der Angeklagte. Er berichtet von seiner langjährigen
Betriebszugehörigkeit. 20 Jahre habe er für die Firma gearbeitet.
Doch kaum habe der Juniorchef die Firma übernommen, habe
er ihm die Kündigung ausgesprochen. Seit dem ist er arbeitslos
und sieht für sich aufgrund seines Alters keine Chancen
auf dem Arbeitsmarkt. "Ich bin kein Mörder. Ich
kann mir keinen Grund vorstellen, jemanden umzubringen."
"Sie sind nur arbeitslos,
aber meine Schwester ist tot." wirft die
Schwester der Verstorbenen ein, die als Nebenklägerin auftritt.
Für die Staatsanwältin ist der noch immer offensichtlich
vorhandene Ärger über die Kündigung ein Motiv für die Tat.
Für die Schuld des Angeklagten würde auch sprechen, dass
bei ihm Rattengift gefunden wurde, welchen Strychnin beinhalte.
Die für den Erpresserbrief verwendeten Buchstaben stammen
aus eine Zeitschrift, die der Angeklagte schon seit Jahren
abonniert und die es nur in einer 1000er Auflage gibt.
Beim Angeklagten wurden alle Ausgaben, außer denen aus
April und Mai, gefunden. Zudem besaß der Angeklagte einen
Autoatlas, in dem der Geldübergabeort markiert war. Als
ein zusätzliches Motiv erwähnt die Staatsanwältin die hohen
Schulden bei der Bank.
Der Verteidiger hält dagegen, dass gerade bei Produkterpressern,
der Kreis der potentiellen Täter groß ist. |
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» 1. Zeugenvernehmung:
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Sebastian Messter, Geschäftsführer der
Milch-Messter AG bekundet zunächst allen Opfern sein Mitgefühl.
Dann beschuldigt er den Angeklagten beinahe ein zweites
Todesopfer auf dem Gewissen zu haben. Der Vater des Zeugen,
Seniorchef der Milch-Messter AG, erlitt schwere gesundheitliche
Probleme durch die ganze Erpressungsgeschichte.
Der Angeklagte habe die Kündigung erhalten, da er nicht
mehr dem Trend entsprach. Doch dieser wollte die Kündigung
nicht akzeptieren. Nachdem der Angeklagte sein Büro verwüstet
hatte, bekam er Hausverbot. Daraufhin folgten Drohanrufe
vom Angeklagten. Irgendwann hörten diese Anrufe auf und
waren schon in Vergessenheit geraten, bis dann der Erpresserbrief
und erste Meldungen von leichten Vergiftungen eingingen.
Der Zeuge bezeichnet Produkterpresser als Versager, die
man meist nicht ernst nehmen kann, aber diesmal habe der
Versager ernst gemacht. Die Polizei wurde eingeschaltet,
als die ersten Anrufe von Kunden mit leichten Vergiftungserscheinungen
eingingen. Es wurde ein Krisenstab einberufen. Alle schienen
durch die Situation durcheinander. Akten gingen verloren
und Laborberichte verschwanden spurlos. Um dem Erpresser
schließlich die Bereitschaft zur Zahlung zu signalisieren,
wurde in der Zeitung die geforderte Annonce geschaltet:
"Hallo Milchbubi! Hab mich sehr über Deinen Brief
gefreut. Deine Puddingschnecke". Aber da sei der
Becher mit der tödlichen Dosis des Giftes bereits im Umlauf
gewesen. Der Angeklagte habe den Namen des Unternehmens
in den Schmutz gezogen. |
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» Alexander Hold:
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Eine Produkterpressung hat für ein Geschäftsmann
wie Sebastian Messter fatale finanzielle Folgen. Für das
Unternehmen mag da eine Versuchung groß sein einen Erpressungsversuch
so lange wie möglich geheim zu halten in der Hoffnung,
dass der Erpresser schon nach dem ersten Drohbrief aufgibt
ohne tatsächlich Lebensmittel zu vergiften. Doch ein Unternehmen
hat auch Verantwortung gegenüber seinen Kunden, denn es
besteht immer die Gefahr, dass bereits vergiftete Produkte
im Umlauf sind. Im schlimmsten Fall geht es um Leben und
Tod. So, wie bei Tatjana Grote. |
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» 2. Zeugenvernehmung:
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Harald Seibolt hatte das Opfer gefunden.
Der Nachbar der Verstorbenen habe ein Regal montieren wollen.
Wie abgesprochen, ging er einen Tag nach ihrer Rückkehr
von einer Reise zu ihr. Die Musik war sehr laut und er
nahm zunächst an, dass sie die Klingel überhört hätte.
Darum ging er ums Haus herum, schaute durchs Fenster und
sah sie dann dort liegen. Er sah ihr verzerrtes Gesicht.
"So eine schöne Frau .. Diesen Anblick werde ich
wohl nie vergessen". Er habe sofort den Notarzt
gerufen. Seine Beziehung zum Opfer beschrieb er als ein
normales Nachbarschaftliches Verhältnis. Sie hätten sich
ein paar Mal unterhalten. Bei diesen Gesprächen habe ihm
die Verstorbene auch von ihren Zukunftsplänen berichtet. |
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» 3. Zeugenvernehmung:
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Kriminalkommissarin Iris Enthofer leitete
die Ermittlungen. Diese ergaben, dass die vergifteten Produkte
im Umkreis von 100 Km von Koblenz verteilt wurden. Irgendwann
meldete sich der Erpresser und gab eine Autobahnraststätte
als Geldübergabeort an. In der dortigen Herrentoilette
sollten die 1 Mio. DM deponiert werden. Kurz bevor die
Polizei eingreifen konnte, kam ein Reisebus mit Fußballfans,
welche die Toilette aufsuchten. Dadurch konnte der Täter
entkommen. Daraufhin wurden entlassene Mitarbeiter überprüft,
die neben Habgier noch ein weiteres Motiv haben könnten.
Durch die Angaben von Sebastian Messter geriet Richard
Plank unter Verdacht.
Ein Überwachungsvideo aus einem Kaufhaus wird abgespielt.
Dieses zeigt, wie der Angeklagte einige Puddingbecher aus
dem Kühlregal nimmt und sie kurz darauf wieder zurück stellt.
Dabei habe er die Becher möglicher Weise vertauscht. Bei
einer Hausdurchsuchung wurden im Kühlschrank des Angeklagten
Palettenweise Puddingbecher der Firma Milch-Messter gefunden.
Zu viele, um sie bis zum Verfallsdatum selbst zu essen.
Im Keller eine Plastiktüte gefunden, in der sich Notizzettel
mit Berechnungen befanden. Diese könne Dr. Hagemann sicher
besser erläutern, so die Kriminalkommissarin. |
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» 4. Zeugenvernehmung:
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Giftexperte Dr. Martin Hagemann erklärt
zunächst die Wirkungsweise von Strychnin. Dieses Gift wurde
in allen 14 Fällen nachgewiesen. Früher wurde Strychnin
in Rattengift verwendet, was aber inzwischen verboten sei.
Strychnin löst Muskelreize aus. Die Muskeln werden dahingehend
beeinflusst, dass sie gleichzeitig extrem gebeugt und gestreckt
werden. Dies könne schließlich zum ersticken führen und
bedeute einen qualvollen Todeskampf. Die verwendete Dosis
betrug ca. 8 mg, lag somit unterhalb der Todesgrenze. Diese
Dosis wurde auch den Notizzetteln des Angeklagten entnommen.
20 mg hätten ausgereicht, um eine ausgewachsenen Mann zu
töten. Beim Todesopfer wurden 100 mg Strychnin verwendet.
Dies zeige doch, dass es jemand gezielt aufs Opfer abgesehen
habe, dazu habe der Täter allerdings das Opfer kennen müssen.
Sein Mandant kannte das Todesopfer nicht, wirft der Verteidiger
ein. Die Staatsanwältin hält dagegen, es ging nicht um
das Opfer, er habe zeigen wollen, wie ernst es ihm war. |
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