» "Zusammenfassung "Süßer Tod" vom 15.05.03 «

Süßer Tod

Rattengift im Pudding - eine Katastrophe für die Firma "Milch-Messter". Die Molkerei wird erpresst, der Täter fordert eine Million Mark. Schnell wird klar, wie ernst die Drohung ist, es gibt erste Vergiftungsopfer unter den Kunden. Wenig später stirbt die 29-jährige Fitness-Trainerin Tatjana Grote qualvoll, nachdem sie einen vergifteten Pudding gegessen hat. Als Verdächtiger wird der entlassene Molkerei-Mitarbeiter Richard Plank verhaftet.

Die Einleitung zeigt einen heftigen Streit zwischen dem Chef der Firma Milch-Messter und einem Mitarbeiter, dem späteren Angeklagten. Dieser hat die Kündigung erhalten und muss sofort seinen Arbeitsplatz räumen. Etwa ein Jahr später erhält die Milch-Messter AG einen Erpresserbrief. Es wird 1 Mio. DM gefordert. Um diese Forderung zu untermauern, bringt der Erpresser vergiftete Puddings in Umlauf. Es folgen erste leichte Vergiftungen. Zum Schluss gibt es ein Todesopfer. Die Dosis in dem tödlichen Pudding war höher als bei den vorherigen.

» Alexander Hold: »

Ein vergifteter Pudding wurde Tatjana Grote zum Verhängnis. Es hätte jeden treffen können. Der arglose Griff ins Kühlregal entschied letztlich darüber wer Opfer einer Vergiftung wurde und wer nicht. Genau darin liegt die Macht eines Produkterpressers. Er schürt die Angst der Verbraucher vor vergifteten Lebensmitteln und zwingt damit ein Unternehmen Lösegeld zu zahlen. Wer begeht ein solches Verbrechen? In der Regel sind es Täter, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Dies und die Tatsache dass er der Firma Milch Messter GmbH Rache für seine Entlassung geschworen hatte, führte auf die Spur von Richard Plank. Der arbeitslose Lebensmittelchemiker wurde wegen Erpressung und Mordes angeklagt.

» 1. Verhandlungstag: »

Die Staatsanwältin ist davon überzeugt, dass sich der Angeklagte für die Kündigung rächen wollte. Er habe das Erpresserschreiben verfasst, in welchem er androhte Produkte zu vergiften, wenn die Milch-Messter AG nicht die geforderten 1 Mio. DM Lösegeld zahlen würde. Zwei Tage nach der Lösegeldübergabe verstarb Tatjana Grote qualvoll nach dem Verzehr eines Eierlikör-Puddings, welchen der Angeklagte mit Strychnin vergiftet haben soll. Neben dem Todesopfer gab es noch weitere 13 leichte Vergiftungsfälle.
"Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen" sagt der Angeklagte. Er berichtet von seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit. 20 Jahre habe er für die Firma gearbeitet. Doch kaum habe der Juniorchef die Firma übernommen, habe er ihm die Kündigung ausgesprochen. Seit dem ist er arbeitslos und sieht für sich aufgrund seines Alters keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. "Ich bin kein Mörder. Ich kann mir keinen Grund vorstellen, jemanden umzubringen."
"Sie sind nur arbeitslos, aber meine Schwester ist tot." wirft die Schwester der Verstorbenen ein, die als Nebenklägerin auftritt. Für die Staatsanwältin ist der noch immer offensichtlich vorhandene Ärger über die Kündigung ein Motiv für die Tat. Für die Schuld des Angeklagten würde auch sprechen, dass bei ihm Rattengift gefunden wurde, welchen Strychnin beinhalte. Die für den Erpresserbrief verwendeten Buchstaben stammen aus eine Zeitschrift, die der Angeklagte schon seit Jahren abonniert und die es nur in einer 1000er Auflage gibt. Beim Angeklagten wurden alle Ausgaben, außer denen aus April und Mai, gefunden. Zudem besaß der Angeklagte einen Autoatlas, in dem der Geldübergabeort markiert war. Als ein zusätzliches Motiv erwähnt die Staatsanwältin die hohen Schulden bei der Bank.
Der Verteidiger hält dagegen, dass gerade bei Produkterpressern, der Kreis der potentiellen Täter groß ist.

» 1. Zeugenvernehmung: »

Sebastian Messter, Geschäftsführer der Milch-Messter AG bekundet zunächst allen Opfern sein Mitgefühl. Dann beschuldigt er den Angeklagten beinahe ein zweites Todesopfer auf dem Gewissen zu haben. Der Vater des Zeugen, Seniorchef der Milch-Messter AG, erlitt schwere gesundheitliche Probleme durch die ganze Erpressungsgeschichte.
Der Angeklagte habe die Kündigung erhalten, da er nicht mehr dem Trend entsprach. Doch dieser wollte die Kündigung nicht akzeptieren. Nachdem der Angeklagte sein Büro verwüstet hatte, bekam er Hausverbot. Daraufhin folgten Drohanrufe vom Angeklagten. Irgendwann hörten diese Anrufe auf und waren schon in Vergessenheit geraten, bis dann der Erpresserbrief und erste Meldungen von leichten Vergiftungen eingingen. Der Zeuge bezeichnet Produkterpresser als Versager, die man meist nicht ernst nehmen kann, aber diesmal habe der Versager ernst gemacht. Die Polizei wurde eingeschaltet, als die ersten Anrufe von Kunden mit leichten Vergiftungserscheinungen eingingen. Es wurde ein Krisenstab einberufen. Alle schienen durch die Situation durcheinander. Akten gingen verloren und Laborberichte verschwanden spurlos. Um dem Erpresser schließlich die Bereitschaft zur Zahlung zu signalisieren, wurde in der Zeitung die geforderte Annonce geschaltet: "Hallo Milchbubi! Hab mich sehr über Deinen Brief gefreut. Deine Puddingschnecke". Aber da sei der Becher mit der tödlichen Dosis des Giftes bereits im Umlauf gewesen. Der Angeklagte habe den Namen des Unternehmens in den Schmutz gezogen.

» Alexander Hold: »

Eine Produkterpressung hat für ein Geschäftsmann wie Sebastian Messter fatale finanzielle Folgen. Für das Unternehmen mag da eine Versuchung groß sein einen Erpressungsversuch so lange wie möglich geheim zu halten in der Hoffnung, dass der Erpresser schon nach dem ersten Drohbrief aufgibt ohne tatsächlich Lebensmittel zu vergiften. Doch ein Unternehmen hat auch Verantwortung gegenüber seinen Kunden, denn es besteht immer die Gefahr, dass bereits vergiftete Produkte im Umlauf sind. Im schlimmsten Fall geht es um Leben und Tod. So, wie bei Tatjana Grote.

» 2. Zeugenvernehmung: »

Harald Seibolt hatte das Opfer gefunden. Der Nachbar der Verstorbenen habe ein Regal montieren wollen. Wie abgesprochen, ging er einen Tag nach ihrer Rückkehr von einer Reise zu ihr. Die Musik war sehr laut und er nahm zunächst an, dass sie die Klingel überhört hätte. Darum ging er ums Haus herum, schaute durchs Fenster und sah sie dann dort liegen. Er sah ihr verzerrtes Gesicht. "So eine schöne Frau .. Diesen Anblick werde ich wohl nie vergessen". Er habe sofort den Notarzt gerufen. Seine Beziehung zum Opfer beschrieb er als ein normales Nachbarschaftliches Verhältnis. Sie hätten sich ein paar Mal unterhalten. Bei diesen Gesprächen habe ihm die Verstorbene auch von ihren Zukunftsplänen berichtet.

» 3. Zeugenvernehmung: »

Kriminalkommissarin Iris Enthofer leitete die Ermittlungen. Diese ergaben, dass die vergifteten Produkte im Umkreis von 100 Km von Koblenz verteilt wurden. Irgendwann meldete sich der Erpresser und gab eine Autobahnraststätte als Geldübergabeort an. In der dortigen Herrentoilette sollten die 1 Mio. DM deponiert werden. Kurz bevor die Polizei eingreifen konnte, kam ein Reisebus mit Fußballfans, welche die Toilette aufsuchten. Dadurch konnte der Täter entkommen. Daraufhin wurden entlassene Mitarbeiter überprüft, die neben Habgier noch ein weiteres Motiv haben könnten. Durch die Angaben von Sebastian Messter geriet Richard Plank unter Verdacht.
Ein Überwachungsvideo aus einem Kaufhaus wird abgespielt. Dieses zeigt, wie der Angeklagte einige Puddingbecher aus dem Kühlregal nimmt und sie kurz darauf wieder zurück stellt. Dabei habe er die Becher möglicher Weise vertauscht. Bei einer Hausdurchsuchung wurden im Kühlschrank des Angeklagten Palettenweise Puddingbecher der Firma Milch-Messter gefunden. Zu viele, um sie bis zum Verfallsdatum selbst zu essen. Im Keller eine Plastiktüte gefunden, in der sich Notizzettel mit Berechnungen befanden. Diese könne Dr. Hagemann sicher besser erläutern, so die Kriminalkommissarin.

» 4. Zeugenvernehmung: »

Giftexperte Dr. Martin Hagemann erklärt zunächst die Wirkungsweise von Strychnin. Dieses Gift wurde in allen 14 Fällen nachgewiesen. Früher wurde Strychnin in Rattengift verwendet, was aber inzwischen verboten sei. Strychnin löst Muskelreize aus. Die Muskeln werden dahingehend beeinflusst, dass sie gleichzeitig extrem gebeugt und gestreckt werden. Dies könne schließlich zum ersticken führen und bedeute einen qualvollen Todeskampf. Die verwendete Dosis betrug ca. 8 mg, lag somit unterhalb der Todesgrenze. Diese Dosis wurde auch den Notizzetteln des Angeklagten entnommen. 20 mg hätten ausgereicht, um eine ausgewachsenen Mann zu töten. Beim Todesopfer wurden 100 mg Strychnin verwendet.
Dies zeige doch, dass es jemand gezielt aufs Opfer abgesehen habe, dazu habe der Täter allerdings das Opfer kennen müssen. Sein Mandant kannte das Todesopfer nicht, wirft der Verteidiger ein. Die Staatsanwältin hält dagegen, es ging nicht um das Opfer, er habe zeigen wollen, wie ernst es ihm war.

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