» Rechtsanwalt « |
ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Er übt einen freien Beruf aus. Rechtsanwalt kann nur werden,
wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. Seine Zulassung
erfolgt durch die Justizverwaltung.
Organ bezeichnet eine natürliche Person oder
mehrere natürliche Personen, die für eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts Funktionen
wahrnimmt, die unmittelbar der juristischen Person zugerechnet
werden. |
» Rechtsmittel « |
Die Berufung und Revision sind Rechtsmittel.
Das sind rechtliche Möglichkeiten der Beschwerde, die zu
einer neuen Hauptverhandlung oder einem veränderten Urteil
führen können. |
» Rechtsmittelverzicht « |
ist der erklärte Verzicht auf Überprüfung einer Entscheidung
durch ein dafür zuständiges Gericht. Der Rechtsmittelverzicht
bewirkt die sofortige Rechtskraft der Entscheidung. |
» Revision « |
ist ein Rechtsmittel zur Nachprüfung eines Urteils in
rechtlicher, nicht in tatsächlicher Hinsicht. Sie findet
im Zivilprozeß grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz
von den Oberlandesgerichten erlassenen Endurteile statt.
In Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche,
bei denen der Wert der Beschwer (Beschwer ist eine
Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Rechtsmittel) 60.000
DM nicht übersteigt, und über nichtvermögensrechtliche
Ansprüche findet die Revision nur statt, wenn das Oberlandesgericht
sie in dem Urteil zugelassen hat. |
» Roben « |
Der Talar stammt eigentlich aus spätrömischer Zeit.
Dort war der lange, vorne offene Mantel mit den breiten
Ärmeln und dem lang herabgezogenen Schalkragen eine normale
Oberbekleidung. Noch im 16. Jahrhundert - und bei feierlichen
Anlässen zum Teil bis heute - war es die übliche Gelehrtentracht.
Dieses lange Obergewand blieb als Amtstracht bei Richtern,
Anwälten sowie Geistlichen erhalten. Die Farbe schwarz
ist Teil dieser Tradition. Um sich von den gewöhnlichen
Richtern abzuheben und den Doppelstatus ihres Amtes als
Verfassungsorgan des Bundes und zugleich als Organ der
Recht sprechenden Gewalt zu betonen, kleiden sich die Bundesverfassungsrichter
nicht in die herkömmlichen Richterroben. Sie verwenden
rote Roben mit weißen Beffchen nach dem Vorbild der Obersten
Richter von Florenz im 15. Und 16. Jahrhundert. (zusammengefasst
von Barockengelchen) |
» Sachverständiger « |
ist eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet ein
besonderes Wissen vorweisen kann. Er ist im Zivilprozeß
Beweismittel und wird vom Gericht ausgewählt. Das Gericht
hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann
ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. |
» Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlener « |
Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren,
die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung
in der Lebensführung anvertraut ist, an einer Person unter
18 Jahren, die ihm zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung
in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst-
oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch
einer mit dem Erziehungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis
verbundenen Abhängigkeit oder an einem noch nicht 18 Jahre
alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an
sich von einem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. |
» Schöffe « |
ist die Bezeichnung für einen ehrenamtlichen Richter.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von
Deutschen versehen werden. Die Schöffen üben während der
Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit
gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus
und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung
zu erlassenden Entscheidung teil, die in einer Beziehung
zu der Urteilsfällung stehen und die auch ohne mündliche
Verhandlung erlassen werden können. |
» Staatsanwaltschaft « |
Die Staatsanwaltschaft setzt sich aus Anwältinnen zusammen,
die vom Staat beschäftigt werden. Bei Verstößen gegen das
Gesetz klagen sie für den Staat oder im Interesse des Staates.
Sie leiten die Ermittlungen während des Strafverfahrens
und haben die Aufgabe, alle Beweismittel zusammen zutragen.
Wie die Polizei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet,
ein Strafverfahren in Gang zu setzen, sobald sie von einem
Verbrechen erfährt. |
» Strafgesetzbuch « |
Im Strafgesetzbuch (StGB) sind Handlungen aufgeführt,
die dem Gesetz nach strafbar sind. Auch Verjährungsfristen
sowie Mindest- und Höchststrafen für die einzelnen Straftaten
sind dort angegeben. |
» Strafkammer « |
ist beim Landgericht gebildet. Die kleine Strafkammer
(ein Richter als Vorsitzender und zwei Schöffen) entscheidet
in zweiter Instanz über die Berufung gegen ein Urteil des
Schöffengerichts. Die große Strafkammer (drei Richter einschließlich
des Vorsitzenden und zwei Schöffen) entscheidet in zweiter
Instanz über die Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts
und in erster Instanz unter anderem über alle Straftaten,
bei denen eine höhere Strafe als drei Jahre Freiheitsstrafe
zu erwarten ist. Als Schwurgericht (drei Richter einschließlich
des Vorsitzenden und zwei Schöffen) entscheidet das Landgericht
unter anderem über die Verbrechen des Mordes und des Totschlags
und der Körperverletzung mit Todesfolge. |
» Strafprozessordnung « |
Die Strafprozessordnung (StPO) legt fest, wie ein Strafverfahren
durchgeführt und was dabei unbedingt beachtet werden muß.
Das Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren
erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, die darin beschrieben
sind. |
» Strafrecht « |
ist der Inbegriff der Rechtsvorschriften, die bei Vorliegen
einer Straftat die Rechtsfolgen Strafe oder Maßregel der
Besserung und Sicherung androhen. Gesetzlich geregelt ist
das Strafrecht insbesondere im Strafgesetzbuch. Dieses
gliedert sich in einen allgemeinen Teil, der allgemein
die Straftat und ihre Rechtsfolge ordnet, und einen besonderen
Teil, in dem die einzelnen Straftaten geregelt sind. |
» Strafvereitelung « |
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil
vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen
einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Strafvereitelung
im Amt ist die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder Geldstrafe. |
» Strafverfahren « |
ist das staatliche Verfahren, in dem darüber entscheiden
wird, ob eine Straftat vorliegt. Einzelheiten über das
Strafverfahren enthält die Strafprozeßordnung. |
» Urheberrecht « |
schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen
Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks. Der
Urheber hat das recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk
zu veröffentlichen ist. Zu seinen Verwertungsrechten gehören
das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das
Ausstellungsrecht. |
» Urteil « |
ist eine besonderen Formvorschriften unterliegende schriftliche,
meist nach mündlicher Verhandlung sowie nach Beratung ergehende
Entscheidung eines Gerichts über eine Klage. Das Urteil
besteht aus dem Rubrum, (Rubrum bezeichnet den "Kopf"
eines Urteils, der vor allem die Bezeichnung der Parteien
und des Gerichts enthält.) der Urteilsformel (Tenor), dem
Tatbestand und den Entscheidungsgründen. |
» Vereidigung « |
ist die Bekräftigung einer Aussage durch Eid. Sie erfolgt
durch das Gericht. Der Meineid wird mit Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr bestraft. |
» Vertagung « |
Vertagung ist die Bestimmung eines neuen Termins in
einem noch nicht beendeten Verfahren. Sie erfordert erhebliche
Gründe. Im Zivilprozeß ist ein solcher Grund insbesondere
nicht das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung,
nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür hält,
daß die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert
ist. |
» Verteidiger « |
ist eine Person, die einem Beschuldigten Beistand leistet.
Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens
des Beistands eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der
gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen. |
» Vertreter des öffentlichen Interesses « |
Vertreter des öffentlichen Interesses wird beim Bundesverwaltungsgericht
und bei den Oberverwaltungsgerichten bestellt. Er kann
sich zur Wahrung des öffentlichen Interesses an jedem Verfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. den Oberverwaltungsgerichten
beteiligen. |
» Verwarnung mit Strafvorbehalt « |
Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen
verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch
verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu
dieser Strafe vorbehalten, wenn zu erwarten ist, daß der
Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten
mehr begehen wird, eine Gesamtwürdigung der Tat und der
Persönlichkeit des Täters besondere Umstände ergibt, nach
denen es angezeigt ist, ihn von der Verurteilung zu Strafe
zu verschonen, und die Verteidigung der Rechtsordnung die
Verurteilung zu Strafe nicht gebietet. |
» Vorsitzender Richter « |
ist in einem Richterkollegium der Richter, dem besondere
Zuständigkeiten übertragen sind (z. B. Leitung der mündlichen
Verhandlung). |
» Zeugen « |
Zeuge ist eine Person, die über Tatsachen, die sie wahrgenommen
hat, aussagen soll. Der Zeugenbeweis ist ein Beweismittel
im gerichtlichen Verfahren. |
» Zeugnisverweigerungsrecht « |
beinhaltet das Recht eines zu einem Rechtsstreit geladenen
Zeugen, sich der Aussage zu entziehen. Im Zivilprozeß sind
zur Verweigerung des Zeugnisses unter anderem berechtigt
der Verlobte einer Partei, der Ehegatte einer Partei, auch
wenn die Ehe nicht mehr besteht, und diejenigen, die mit
einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert
sind. |
» Zwischenverfahren « |
Das Zwischenverfahren ist der Abschnitt des Strafverfahrens,
in dem das Gericht prüft, was aufgrund der Anklageerhebung
zu veranlassen ist. |
» Zwischenurteil « |
ist ein Urteil, in dem über einen prozessualen Zwischenstreit
entscheiden wird. |