» Ladung «

ist die Aufforderung, vor einer Behörde oder vor einem Gericht zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erscheinen. Im Zivilprozeß wird die Ladung zu einem Termin in der Regel von Amts wegen veranlaßt.

» Landgericht «

Das Landgericht ist die nächst höhere Stufe nach dem Amtsgericht. Es gibt dort Kleine und Große (Jugend-)Strafkammern. Der Ausdruck "Strafkammer" ist keine Bezeichnung für einen Raum, sondern für ein festes Team von Richter/innen. Eine Jugendstrafkammer ist meist dann zuständig, wenn der oder die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig - unter 18 Jahren alt - war, wenn minderjährige Zeugen vernommen werden oder sie als Minderjährige durch die Straftat verletzt wurden.

» Mißhandlung von Schutzbefohlenen «

Wer eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, seinem Hausstand angehört, von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

» Nebenklage «

umfaßt die Befugnis eines Verletzten, einer Anklage der Staatsanwaltschaft dem Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluß anzuschließen. Möglich ist das in den in § 395 Strafprozeßordnung bestimmten Fällen, so zum Beispiel bei bestimmten Sexualstraftaten, bei Beleidigungstatbeständen oder Körperverletzungsdelikten.

» Nebenklagevertreter/in «

So bezeichnet man die Rechtsanwältin, die dich im Rahmen der Nebenklage rechtlich im Prozeß vertritt. Du kannst sie selbst wählen oder ihr auch das Mandat entziehen, wenn du dich nicht richtig vertreten fühlst.

» Ordnungsgeld «

st ein Ordnungsmittel, mit dessen Hilfe das Gericht die ordnungsgemäße Abwicklung des gerichtlichen Verfahrens gewährleisten kann. Ein Ordnungsgeld kann zum Beispiel festgesetzt werden gegen geladene, jedoch nicht erschienene Zeugen und Sachverständige.

» Plädoyer «

Am Ende einer Gerichtsverhandlung halten Verteidiger, Nebenklagevertreterin und Staatsanwaltschaft einen Schlußvortrag (ein Plädoyer), in dem sie noch einmal auf das Ergebnis der Verhandlung aus ihrer Sicht eingehen und sich dementsprechend jeweils für die Verurteilung, eine milde Strafe oder den Freispruch des Angeklagten einsetzen.

» Polizei «

Die Polizei ist eine Ermittlungsbehörde. Sie ermittelt eigenständig und im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wenn die Polizei von einer Straftat erfährt, dann muß sie mit den Ermittlungen beginnen. Es wird unterschieden zwischen der Schutzpolizei, die vorbeugend und vor allem bei Verkehrsdelikten tätig wird und der Kriminalpolizei, die einschreitet und ermittelt, wenn bereits etwas passiert ist, also eine Straftat begangen wurde.

» Protokollführer/in «

Während der Hauptverhandlung wird ein Protokoll geschrieben, in dem alle Entscheidungen des Gerichts festgehalten werden. An dem Protokoll ist später zu erkennen, ob alle Prozeßregeln eingehalten worden sind. Die Person, die das Protokoll schreibt, heißt Protokollführer/in und sitzt neben den Richtern.

» Prozessbeteiligte«

Zu Beginn einer Gerichtsverhandlung werden alle am Prozeß beteiligten Personen vom Wachtmeister oder der Protokollführerin in den Verhandlungsraum gerufen: Angeklagte/r, Verteidiger/in, Staatsanwalt/in, Protokollführer/in, Sachverständige, Gutachter/in, Zeugen/innen, Nebenkläger/in und Nebenklagevertreter/in und Dolmetscher/in. Alle zusammen werden die Prozessbeteiligten genannt. Wenn der Angeklagte unter 21 Jahren ist, wird evtl. noch eine Sozialarbeiter/in von der Jugendgerichtshilfe anwesend sein.

» Prozesskostenbeihilfe «

Wenn du eine Nebenklage anstrebst, entstehen für dich durch den Anwalt sogenannte Prozeßkosten. Wer ein geringes Nettoeinkommen hat, bekommt vom Staat Prozesskostenbeihilfe in vollem Umfang. Die Einkommensgrenze ändert sich häufig und kann darum hier nicht angegeben werden. Du kannst auch (im ungünstigsten Fall) mit deinem Anwalt eine Ratenzahlung in kleinstmöglichem Umfang vereinbaren. Wenn die Nebenklagevertreter/in in der Hauptverhandlung beantragt, dem Angeklagten die Kosten aufzuerlegen, so muß dieser im Falle eines Schuldspruchs für die Unkosten aufkommen.
Bist du der Beschuldigt, hast du keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.





 

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