» Ladung « |
ist die Aufforderung, vor einer Behörde oder vor einem
Gericht zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erscheinen. Im
Zivilprozeß wird die Ladung zu einem Termin in der Regel
von Amts wegen veranlaßt. |
» Landgericht « |
Das Landgericht ist die nächst höhere Stufe nach dem
Amtsgericht. Es gibt dort Kleine und Große (Jugend-)Strafkammern.
Der Ausdruck "Strafkammer" ist keine Bezeichnung
für einen Raum, sondern für ein festes Team von Richter/innen.
Eine Jugendstrafkammer ist meist dann zuständig, wenn der
oder die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig
- unter 18 Jahren alt - war, wenn minderjährige Zeugen
vernommen werden oder sie als Minderjährige durch die Straftat
verletzt wurden. |
» Mißhandlung von Schutzbefohlenen « |
Wer eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit
oder Krankheit wehrlose Person, die seiner Fürsorge oder
Obhut untersteht, seinem Hausstand angehört, von dem Fürsorgepflichtigen
seiner Gewalt überlassen worden oder ihm im Rahmen eines
Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält
oder mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung
seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
bis zu zehn Jahren bestraft. |
» Nebenklage « |
umfaßt die Befugnis eines Verletzten, einer Anklage
der Staatsanwaltschaft dem Verfahren bis zum rechtskräftigen
Abschluß anzuschließen. Möglich ist das in den in § 395
Strafprozeßordnung bestimmten Fällen, so zum Beispiel bei
bestimmten Sexualstraftaten, bei Beleidigungstatbeständen
oder Körperverletzungsdelikten. |
» Nebenklagevertreter/in « |
So bezeichnet man die Rechtsanwältin, die dich im Rahmen
der Nebenklage rechtlich im Prozeß vertritt. Du kannst
sie selbst wählen oder ihr auch das Mandat entziehen, wenn
du dich nicht richtig vertreten fühlst. |
» Ordnungsgeld « |
st ein Ordnungsmittel, mit dessen Hilfe das Gericht
die ordnungsgemäße Abwicklung des gerichtlichen Verfahrens
gewährleisten kann. Ein Ordnungsgeld kann zum Beispiel
festgesetzt werden gegen geladene, jedoch nicht erschienene
Zeugen und Sachverständige. |
» Plädoyer « |
Am Ende einer Gerichtsverhandlung halten Verteidiger,
Nebenklagevertreterin und Staatsanwaltschaft einen Schlußvortrag
(ein Plädoyer), in dem sie noch einmal auf das Ergebnis
der Verhandlung aus ihrer Sicht eingehen und sich dementsprechend
jeweils für die Verurteilung, eine milde Strafe oder den
Freispruch des Angeklagten einsetzen. |
» Polizei « |
Die Polizei ist eine Ermittlungsbehörde. Sie ermittelt
eigenständig und im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wenn
die Polizei von einer Straftat erfährt, dann muß sie mit
den Ermittlungen beginnen. Es wird unterschieden zwischen
der Schutzpolizei, die vorbeugend und vor allem bei Verkehrsdelikten
tätig wird und der Kriminalpolizei, die einschreitet und
ermittelt, wenn bereits etwas passiert ist, also eine Straftat
begangen wurde. |
» Protokollführer/in « |
Während der Hauptverhandlung wird ein Protokoll geschrieben,
in dem alle Entscheidungen des Gerichts festgehalten werden.
An dem Protokoll ist später zu erkennen, ob alle Prozeßregeln
eingehalten worden sind. Die Person, die das Protokoll
schreibt, heißt Protokollführer/in und sitzt neben den
Richtern. |
» Prozessbeteiligte« |
Zu Beginn einer Gerichtsverhandlung werden alle am Prozeß
beteiligten Personen vom Wachtmeister oder der Protokollführerin
in den Verhandlungsraum gerufen: Angeklagte/r, Verteidiger/in,
Staatsanwalt/in, Protokollführer/in, Sachverständige, Gutachter/in,
Zeugen/innen, Nebenkläger/in und Nebenklagevertreter/in
und Dolmetscher/in. Alle zusammen werden die Prozessbeteiligten
genannt. Wenn der Angeklagte unter 21 Jahren ist, wird
evtl. noch eine Sozialarbeiter/in von der Jugendgerichtshilfe
anwesend sein. |
» Prozesskostenbeihilfe « |
Wenn du eine Nebenklage anstrebst, entstehen für dich
durch den Anwalt sogenannte Prozeßkosten. Wer ein geringes
Nettoeinkommen hat, bekommt vom Staat Prozesskostenbeihilfe
in vollem Umfang. Die Einkommensgrenze ändert sich häufig
und kann darum hier nicht angegeben werden. Du kannst auch
(im ungünstigsten Fall) mit deinem Anwalt eine Ratenzahlung
in kleinstmöglichem Umfang vereinbaren. Wenn die Nebenklagevertreter/in
in der Hauptverhandlung beantragt, dem Angeklagten die
Kosten aufzuerlegen, so muß dieser im Falle eines Schuldspruchs
für die Unkosten aufkommen.
Bist du der Beschuldigt, hast du keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. |