In der MAZ:

MAZ heißt nichts anderes als MagnetAufZeichnung - ein Begriff der schon fast so alt ist wie das Fernsehen an sich und eigentlich aufgrund der modernen Technik auch nicht mehr ganz richtig.
Um auf unsere Videokamera zurückzukommen, auch in ihr wird alles auf einer kleinen Kassette aufgenommen. Genauso ist das beim Fernsehen. Nur halt eben wieder viel größer, teurer und besser. Was zuhause die VHS ist, ist beim Fernsehen die sogenannte Digi-Beta. Wie der Name schon sagt wieder digital, also tolle Qualität, die wie bei der CD nicht verloren geht, allerdings auch zu einem stolzen Preis. Während man mittlerweile für etwa 50 Euro schon einen VHS-Recorder bekommt, bekommt man um dasselbe Geld gerade mal eine 64-Minuten DigiBeta-Cassette. Für den dazugehörigen Recorder kann sich Otto Normalverbraucher schon eine nette C-Klasse aus Sindelfingen oder einen 5er aus Bayern kaufen.
Damit bei der Aufzeichnung nichts passieren kann - denn der Teufel schläft ja nicht und es sind auch schon mal Bänder kaputt gegangen - wird das PGM Signal in der MAZ zur Sicherheit auf zwei Cassetten aufgezeichnet. Und nachdem man die Gerichtsverhandlung im Studio nicht auf die Sekunde genau aufzeichnen kann oder auch schon mal der eine oder andere Versprecher passiert, muss man sich auch noch zusätzliches Material für den Schnitt sichern. Das geschieht, indem man das Bild einiger der 6 Kameras direkt aufzeichnet, ohne irgendeine Veränderung durch Grafik oder Schnitte zwischen den Kameras. Beispielsweise kommt alles was die Kamera 5 während der Aufzeichnung zeigt auf ein eigenes Band - auch dann wenn die Bilder der Kamera 5 dazwischen mal für den PGM-Schnitt von Regisseur und Bimi verwendet werden. Der technische Ausdruck dafür heißt "abgesteckte Kamera". Die abgesteckten Kameras sind sozusagen der Rettungsring für die Nachbearbeitung. Pro aufgezeichnetem Fall gibt es also bis zu 5 DigiBeta Bänder (2 mal PGM und 3 abgesteckte Kameras.)

Dieses Material (5 Cassetten pro Fall, 5 Fälle pro Tag, 5 Tage in der Woche = 125 DigiBetas) wandert nach der Aufzeichnung in die sogenannte Postproduction - auch Nachbearbeitung genannt.
Doch wollen wir zunächst mal kurz klären, warum die Aufzeichnung noch in die Nachbearbeitung muss. Zunächst darf jede Sendung nur eine ganz bestimmte Zeit dauern. Denn wenn Sat.1 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr RAH sendet, dann darf die Nettolänge nur 45 Minuten sein, der Rest ist Werbung. Zwei Fälle dürfen demnach zusammen nicht länger sein als 45 Minuten. Wiederholt auch nur ein Zeuge in jedem Fall einen Satz zweimal wäre das schon eine Überlänge von 1 Minute. Verspricht sich ein anderer oder stockt ein Dritter so dauert das schon wieder. Ein Zeuge ist im Rollstuhl - noch mal eine Minute. Also braucht man die Nachbearbeitung um die Sendung auf die exakte Länge zu bekommen, die Sat.1 von uns verlangt. So muss manchmal ein wenig gekürzt, mal Pausen in denen nicht passiert rausgeschnitten werden oder ab und an ein kleiner Fehler, der bei der Aufzeichnung passieren kann, wieder repariert werden. Und genau dazu braucht die Postproduction die Bänder der abgesteckten Kameras, um das eine oder andere Bild im PGM - Mitschnitt zu ersetzen.
Ist das Sendeband (das ist nichts anderes als das gekürzte und ausgebesserte PGM-Band aus dem Studio) dann fertig, wird jede Sendung vom Producer kontrolliert und abgenommen. Hat dieser keine Änderungswünsche mehr (z.B. anderer Text in der Bauchbinde oder ähnliches) wird es in der Sendeabwicklung von Sat.1 abgegeben, dort wird eine Qualitätskontrolle durchgeführt und die Sendung auf den Server gespielt. Vom Server wird es zum vorher bestimmten und programmierten Sendedatum abgerufen und via Satellit in mehrere Millionen Fernsehhaushalte gesendet.

Das war es mit unserer kleinen Führung, die etwas länger gedauert hat als ich dachte. Ich hoffe ihr konntet meinen Ausführungen folgen, ich war zumindest teilweise verständlich und ihr seid nicht alle vor Langeweile gleich eingeschlafen...

Euer Tommy

 

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