Harald Schmidt Show

19.06.02

Alexander Hold bildet mit Barbara Salesch das richterliche Erfolgsgespann bei Sat1. Der Sat1-Quotenkönig entscheidet täglich in der Zeit von 16 bis 17 Uhr über Recht und Unrecht. Bevor der gebürtige Allgäuer seine Fernsehkarriere begann, war er u.a. als Staatsanwalt sowie als Richter am Amtsgericht Kempten tätig.

Interview

HS: Kam's dann an, dieser Humor? Lachen im Publikum
RAH: Es kam genau so an wie hier. Wieder lachen ...
RAH: Dann wollt ich eigentlich noch eins drauf setzen, so nach dem Motto:
Ja, irgendwie muß man den Prozeß jetzt über die Bühne kriegen und hab dann
gesagt: 'Ja und eigentlich, es war von vornherein angekündigt im Prospekt:
Streichelzoo geboten ... und dann war's dann ganz aus.
HS: Ich kann mir vorstellen, es war dann doch ganz anstrengend, wenn man
sozusagen das Todesurteil erwartet als Klagender und dann wird "Richter
Lustig". Man fühlt sich dann irgendwie nicht ganz ernst genommen.
RAH: Da isses ganz gut, dass der Fernsehzuschauer, da eigentlich nicht
unbedingt opponieren kann. HS: Ja, ja das stimmt. RAH: Der muss sich das
bieten lassen.
HS: Werden Sie viel denn so beim Einkaufen oder so um Rat gefragt? Äh, ich
hab' da grade meinen Schwiegervater eingesperrt, was kann das kosten?
RAH: Das war früher eigentlich schlimmer. Also, seitdem ich jetzt beim
Fernsehen bin geht das, weil die Leute davon ausgehen, dass ich nicht viel
Zeit habe. Vorher war das sehr, sehr häufig. Ich hab im Freundeskreis sehr,
sehr viele Juristen, die meisten Rechtsanwälte. Aber wenn die Leute 'ne
Rechtsfrage hatten, sind sie nie zum Rechtsanwalt, sondern zu mir, weil sie
wußten, ja der kann keine Rechnung stellen, ja? HS: Wirklich wahr? RAH: Ja.
HS: Wir machen kurze Pause und danach meine Damen und Herren, kommt ein
sehr, sehr interes-santer Fall, nämlich: Was passiert, wenn eine Rentnerin
einem Kind einen Regenwurm weg nimmt und diesen dann nicht wieder an die
Mutter des Kindes heraus rücken will. Ein Fall der bis zum Bundesgerichtshof
wahrscheinlich gehen wird. Gleich nach der Pause - Alexander Hold
Weiter nach der Pause:
HS: Richter Alexander Hold, meine Damen und Herren, ich hab den Fall grade
schon ein bißchen umrissen. Das war bei Ihnen grade in der Sendung oder das
ist ein Fall, der grade recherchiert wird?
RAH: Das ist ein Fall, den ich selber entdeckt habe, der lief in Düsseldorf
vor'm echten Gericht und den würd' ich gern der Redaktion anbieten. Also ein
furchtbar vertrackter Fall: Paar Kinder,
6jährige Kinder, spielen irgendwo in 'nem Vorgarten, buddeln da was aus und
was 'se aus-buddeln nenn'se dann Lisa den Regenwurm. Kommt 'ne 66jährige
Rentnerin dazu mit ihrem Pudel und stellt fest, dass sie jetzt diesen
Regenwurm beschützen will und sagt den Kindern: "Das ist auch ein Geschöpf,
den darf man nicht quälen, gebt den mal her." Und dann nimmt die den den
Regenwurm weg und die Kinder Zeter und Mordio rennen zur Mutti. Mutti kommt
darauf zur Rentnerin und sagt: "Gib diesen Regenwurm wieder zurück." Die
Rentnerin reagiert nicht und die Mutter sagt: "Moment mal, aber was hier aus
Ihrer Jacke hängt, da hängt doch so'n Taschentuch, da ham 'se doch
garantiert den Regenwurm eingepackt. Geben Sie mal das Taschentuch raus."
Worauf die Rentnerin sagt: "Okay, nehm's doch das Taschentuch raus." Dann
nimmt Sie's raus, drin ist allerdings nicht der Regenwurm sondern die
Hinterlassenschaft ihres Pudels. Ordentlich wie sie war, hat sie's auch
wieder aufgehoben.
HS: In ihrem Taschentuch?!
RAH: Worauf wiederum die Mutter so erzürnt ist, dass sie der Rentnerin eins
vors Schienbein tritt.
Lachen ... Und jetzt klagt die Rentnerin auf Schmerzensgeld. Das lief
letztes Jahr noch, dieser Fall in Düsseldorf, auf 'nen Schmerzensgeld, ich
glaub von 1.500 DM. Klasse Fall! Hoch kompliziert rechtlich natürlich.
HS: Was da alles für Tatbestände erfüllt sind!
RAH: Naja, Tatbestände, das eine ist natürlich klar, wenn's strafrechtlich
ist, ist's natürlich Körperverletzung. Aber in dem Fall ging's um
Schmerzensgeld, also zivilrechtlich. Natürlich, wenn man jemand vor's
Schienbein tritt, dann bekommt man... dann muß man Schmerzensgeld zahlen, es
sei denn, es gibt irgendwie 'nen rechtfertigen Grund für dieses Treten! Also
Notwehr, Ekel vor dem Kot ...
HS: Hass auf Rentner ... RAH: Ja. Tierschutzgedanke oder, das ist das Wichtige eigentlich zivilrechtlich, sogenannte Besitzgehr, also einem Dieb darf ich das Diebesgut auch mit Gewalt jederzeit wieder abnehmen. HS: Aha... RAH: Und da ist die Frage: Ist jetzt die Rentnerin so was wie'n Dieb?
Und da wird's dann theoretisch ... kann man Rechte an 'nem Regenwurm
begründen? Also sprich, sind die Kinder Besitzer oder Eigentümer des
Regenwurms geworden? Und da muß jetzt der Jurist anfangen zu abstrahieren.
Da wird's furchtbar kompliziert.
HS: Aber ich find es wichtig, dass der Fall gerichtlich geklärt wird. Weil,
es könnte sein, dass es häufiger vorkommt. Lachen
RAH: Ja die Frage ist jetzt, es gibt kein Regenwurmgesetz, ja? Also, in
welche Schublade steck ich die Regenwürmer? Am besten passt da aus'm BGB der
Begriff "Wilde frei lebende Tiere".
HS: Wild? RAH: Ja, und die Frage ist, was macht man mit wilden frei leben
Tieren? Kann man die sich aneignen, also, das weiß man aus den Western, so
die Cowboytheorie, was wild ist und frei rumläuft, das darf man einfangen.
Es sei denn, es ist gar nicht herrenlos, also wenn der Regenwurm schon ein
Brandzeichen auf dem Rücken hat,- lachen- dann ist er nicht mehr herrenlos.
War aber, glaube ich, nicht so in diesem Fall...
HS: Aber wäre vielleicht eine Anregung für Sie zu Hause, wenn Sie
Regenwürmer haben, durchaus mal mit 'nem Brandzeichen markieren um es im
Fall einer juristischen Auseinandersetzung abzukürzen.
Herr Richter, das war sehr interessant. Freut micht, dass Sie so erfolgreich
hier bei unserem Sender weiter machen. Viel Erfolg weiterhin.
RAH: Danke!
HS: Und gerne noch mal bei anderer Gelegenheit und weiterhin noch gute
Besserung! Alexander Hold, meine Damen und Herren!

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