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Kuriose Gerichtsurteile |
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Was Autofahrer so alles hinnehmen müssen |
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Sendung vom 18. Februar 2006 |
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Kurz auf die Uhr geschaut, und schon hat
man 40 Euro weniger im Geldbeutel. Zu schnell gefahren,
ohne geblitzt zu werden, und trotzdem wird man zur Kasse
gebeten. Überhaupt nicht gefahren, aber man muss trotzdem
für den Unfall haften. Klingt unglaublich? Das sind alles
Fälle, die vor Gericht entschieden worden sind. Kuriose
Fälle und ihre oft kuriosen Urteile. |
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Es gibt nichts, was es
nicht gibt |
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Es gibt wirklich nichts, was es nicht gibt. Jemand
begeht Unfallflucht. Seine Strafe: jeden zweiten Tag
vor dem Gefängnis joggen. Noch verrückter: Ein Radkappen-Dieb
bekommt Schmerzensgeld, weil ihm jemand beim Diebstahl
aus Versehen über die Finger gefahren ist. Klingt ziemlich
unglaublich, oder? Gemeinsam mit Sat.1 Fernsehrichter
Alexander Hold kramen wir in Gerichtsakten mit kuriosen
Urteilen: "Ich habe ja Jahre lang Verkehrsgerichtssachen
verhandelt. Inzwischen ärgere ich mich darüber, dass
ich nicht Tagebuch geführt habe. Man hat wirklich fast
jede Woche abstruse Geschichten und kuriose Fälle auf
dem Tisch." |
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Akte Nr. 1: Geschwindigkeit |
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Ein Autofahrer muss Strafe zahlen, weil er schneller
als mit Schrittgeschwindigkeit an einem Schulbus vorbeigefahren
sein soll. Dabei ist er nicht etwa geblitzt worden. Der
einzige Beweis ist die Einschätzung seiner Geschwindigkeit
durch einen Polizisten. Das Gericht entscheidet, dass er
zahlen muss. Ein Polizist könne sehr wohl mit bloßem Auge
einschätzen, ob jemand mit Schrittgeschwindigkeit fährt
oder nicht.Das Gericht kennt auch kein Pardon, wenn jemand
zu schnell fährt, weil er ganz dringend auf die Toilette
muss. Im Notfall sollte sich der Autofahrer einfach auf
dem Sitz erleichtern.
Richter Holds Urteil:
Unser Fernsehrichter hätte in diesen Fällen wohl ähnlich
entschieden: "Also, ich würde sicherlich keinen Autofahrer
verurteilen, nur weil ein Polizist sagt,jemand sei genau
68 Kilometer pro Stunde gefahren. Aber hier ging es um
Schrittgeschwindigkeit, also um drei bis vier Stundenkilometer.
Und wenn ein Polizist sicher ist, dass jemand über Dreißig
gefahren ist, denke ich, dass er das wirklich abschätzen
kann.Die Ausrede mit dem Stuhlgang: Je dümmer die Ausrede,
desto grobschlächtiger die Antwort des Gerichts. Würde
man jedem glauben, der so eine Ausrede hat, müsste jeder
plötzlich dringend auf die Toilette." |
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Akte Nr. 2: Handy |
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Sitzt man am Steuer, ist schon der Blick
auf das Handy ist verboten. In einem Fall will ein Autofahrer
nur kurz auf die Handyuhr schauen, als er in eine Polizeikontrolle
rauscht: macht 40 Euro Strafe. Ein anderer Autofahrer wurde
mit dem Handy am Steuer erwischt und musste nicht zahlen.
Seine Begründung wurde vom Gericht anerkannt. Er gab an,
er hätte das Handy nur von A nach B gelegt, weil es so
geklappert hatte.
Richter Holds Urteil:
"Diese Regelung ist natürlich sehr inkonsequent.
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Ich darf das Handy zwar
nicht in der Hand halten und benutzen. Aber auf die Ausrede,
ich wollte das Gerät nur von A nach B legen, ist super.
Ich würde darauf vertrauen, dass man vor jedem Gericht
damit durchkommt." |
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Akte Nr. 3: Parken |
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Bernd Stütz ist fassungslos. Gerade aus dem
Urlaub zurückgekommen, stellt er fest, dass sein Auto weg
ist. Verschwunden aus einem überwachten Münchner Parkhaus.
Auf seinem ehemaligen Parkplatz steht sogar ein anderes
Auto. Der Wagen wurde nicht gestohlen, sondern von der
Polizei aus Sicherheitsgründen abgeschleppt, weil er das
Autofenster einen Spalt weit aufgelassen hatte. Das Gericht
entscheidet, dass Bernd Stütz dafür über 300 Euro Abschleppkosten
zahlen muss, was ihn fassungslos macht: "Das Auto
war völlig leer, es befand sich absolut nichts drin. Außerdem
hatte es eine Wegfahrsperre und eine Alarmanlage. Ich kann
mir daher nicht erklären, was der Grund sein sollte, mein
Auto aus einem an sich geschlossenen und überwachten Parkhaus
abzuschleppen."
Richter Holds Urteil:
Auch der Fernsehrichter hält das für übertrieben:
"Die Polizei hat einen Ermessensspielraum, aber sie
muss verhältnismäßig handeln. Das Problem ist, dass es
manche Richter so sehen und andere anders." |
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Akte Nr. 4: Unfall
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Nicht immer muss der Fahrer alle Kosten eines von ihm
verschuldeten Unfalls tragen. Das zumindest hat ein Gericht
in Hamm entschieden. Stattdessen musste die Beifahrerin
in diesem Fall einen Teil übernehmen, weil sie den Fahrer
abgelenkt hatte. Sie hatte ihm aus Spaß einen Aufkleber
ins Gesicht geklebt, und daraufhin war der Unfall passiert.
Richter Holds Urteil:
Alexander Hold hätte ähnlich entschieden: "Es geht
ja nicht darum, dass die Dame einen Teil des Schadens an
den beiden Fahrzeugen bezahlen muss. Sondern es geht um
ihren eigenen Schaden, beispielsweise aufgrund ihrer Verletzungen.
Dass sie da nicht alles ersetzt bekommt, halte ich für
gerecht." |
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Akte Nr. 5: Ausland |
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Ziemlich kuriose Entscheidungen, aber nichts
gegen Gerichtsurteile im Ausland. In Ohio wurde ein Autofahrer
von einem Gericht dazu verurteilt, jeden Tag vor dem städtischen
Gefängnis zu joggen. Er hatte nach einem Unfall Fahrerflucht
begangen. Ein anderer Autofahrer musste seinem Nachbarn
74.000 Dollar Schmerzensgeld zahlen, nachdem er über dessen
Hand gefahren war. Dabei war der Nachbar gerade dabei,
ihm die Radkappen zu klauen.
Richter Holds Urteil:
"In den USA gibt es ja andauernd irgendwelche
Entscheidungen, über die man bei uns nur den Kopf schütteln
kann. So etwas wäre in Deutschland natürlich nicht möglich.
Nichtsdestotrotz fände ich es manchmal gut, wenn die Gerichte
mehr Möglichkeiten hätten, als immer nur die sture Einteilung:
Geldbußen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Punkte in
Flensburg." |
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Doch auch mit
den oft eingeschränkten Möglichkeiten der deutschen Richter
wird der Stapel der kuriosen
Urteile wohl weiter wachsen und
wachsen und wachsen...... |
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