AMTSSCHIMMEL Immer wieder lachhafte Vorschriften
Von Jasper Juckel
Köln - Es gibt sie zuhauf: Dienstvorschriften,
Leitlinien, Definitionen. Viele davon sind sinnvoll, doch
manchmal werden die Bürokraten unfreiwillig zu Comedy-Textern.
Hier ein Reigen absurder Beispiele:
Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis. "Der
Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner Verwendung
nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein
Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack
nicht verbeutelt, sondern versackt werden."
"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen"
Deutsches Lebensmittelbuch
,Persönliche Angaben sind freiwillig. Allerdings kann
der Antrag ohne persönliche Angaben nicht weiterbearbeitet
werden."
Formular für den Postgirodienst.
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt
sich die Trennung nach Geschlechtern."
Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen.
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht
die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." Unterrichtsblätter
der Bundeswehrverwaltung.
Unterrichtsblätter der Bundeswehrverwaltung. "Stirbt
ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die
Dienstreise damit beendet."
Kommentar zum Bundesreisekostengesetz. "Nach dem
Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständig
bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen
untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer
des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum
am Hundekot."
Mehr im Internet unter www.express.de/gesetze
"Express, 21. April 2004 |