AMTSSCHIMMEL Immer wieder lachhafte Vorschriften
Von Jasper Juckel

Köln - Es gibt sie zuhauf: Dienstvorschriften, Leitlinien, Definitionen. Viele davon sind sinnvoll, doch manchmal werden die Bürokraten unfreiwillig zu Comedy-Textern. Hier ein Reigen absurder Beispiele:

Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis. "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen"
Deutsches Lebensmittelbuch

,Persönliche Angaben sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne persönliche Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
Formular für den Postgirodienst.

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."
Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen.

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." Unterrichtsblätter der Bundeswehrverwaltung.

Unterrichtsblätter der Bundeswehrverwaltung. "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise damit beendet."

Kommentar zum Bundesreisekostengesetz. "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständig bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."

Mehr im Internet unter www.express.de/gesetze

"Express, 21. April 2004


April 2004- von Gaby




 

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