PLAUEN/BAD BRAMBACH - Der Freispruch des BGS-Beamten Uwe N. vor dem
Zwickauer Landgericht ist seit gestern rechtskräftig. Wie
sein Verteidiger, der Plauener Rechtsanwalt Herbert Posner,
gestern mitteilte, habe er vom Landgericht die Information
bekommen, dass die Staatsanwaltschaft die Revision gegen
das Urteil zurückgenommen hat. Uwe N., der bis zu seiner
Suspendierung im Jahre 1999 Leiter der BGS-Stelle ,,Grüne
Grenze'' in Bad Brambach war, hatte seine Arbeit beim Bundesgrenzschutz
bereits nach dem Freispruch vor dem Zwickauer Landgericht
am 14. April wieder aufgenommen - ,,wenn auch im Innendienst'',
wie Posner sagte. Uwe N. war vorgeworfen worden, Schleuserbanden
unterstützt und Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Doch
diese Vorwürfe lösten sich im Laufe mehrerer Verhandlungstage
,,in Luft, in Rauch auf'', wie im Plädoyer selbst Staatsanwalt
Michael Respondek feststellen musste. Letztendlich hatte
sich Respondek, dem man sein Unbehagen ob der Vorwürfe
von Verhandlungstag zu Verhandlungstag mehr angesehen hatte,
im Plädoyer nur noch auf Aussagen des Plauener Zeugen Gottfried
Bär gestützt. Bär hatte auch gegen den Plauener Bauunternehmer
Roland Wettengel und den Mechelgrüner Bauunternehmer Hans-Joachim
Paul ausgesagt. In der Folge dieser Aussagen war Bär in
ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden. Bereits am
Ende des Plädoyers hatte Respondek die Vorwürfe gegen Uwe
N. vom gewerbs- bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern
auf Beihilfe reduziert. |
Der Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen
allerdings war geblieben. Dabei hatte sich zum Beispiel
während der Verhandlung herausgestellt, dass die angeblich
von Uwe N. an eine Schleuserbande verratenen Funkfrequenzen,
in Büchern nachgeschlagen werden können. Selbst die Existenz
der ,,Shanghai-Connection'' - benannt nach einem China-Restaurant
im Plauener Stadtteil Chrieschwitzer Hang, dem angeblichen
Sitz des Schleuserringes - hatte sich vor Gericht nicht
beweisen lassen.
Posner hingegen hatte harsche Kritik an den Ermittlungen
gegen seinen Mandanten und an der Arbeit der Staatsanwaltschaft
geübt. Gleichzeitig hatte er darauf hingewiesen, dass die
,,Nachlässigkeiten'' nicht Respondek, sondern seinem Vorgänger
als Plauener Oberstaatsanwalt, Maximilian Strohmayer, anzulasten
seien. Respondek habe das Verfahren schließlich nur ,,geerbt''.
Die Ermittlungen seien, so hatte Posner bereits im April
vor Gericht festgestellt, ,,unfair geführt worden''. Für
ihn waren Bärs Aussagen nur Mittel zum Zweck, mit dem Ziel,
in einem Zeugenschutzprogramm untertauchen zu können. Schließlich
seien Bärs Firmen pleite gewesen und er habe mehrere Millionen
D-Mark Schulden gehabt. ,,Ein Zeugenschutzprogramm ist
doch genau das Richtige, um den Gerichtsvollzieher ins
Leere laufen zu lassen'', hatte Posner in seinem Plädoyer
ausgeführt. Die Urteilsbegründung von Richter Gerolf Müller
vor dem Landgericht war dann einer Entschuldigung gleichgekommen.
Der Richter hatte es bedauert, |
das Uwe N. "überhaupt mit einem Strafverfahren
überzogen worden ist" und die damit verbundene Rufschädigung
"leider nicht entschädigungsfähig" sei.
Uwe N. kann jetzt mit der Nachzahlung seiner Bezüge rechnen.
"Finanziell wird er so gestellt als wäre nie etwas
gewesen", sagte Herbert Posner gestern. Der Plauener
Rechtsanwalt rechnet damit, dass auch im dienstrechtlichen
Disziplinarverfahren gegen Uwe N., das seit der Anklageerhebung
ruhte, dem Freispruch des Zwickauer Landsgerichts entsprochen
wird.
"Ob allerings seine Karriere so weitergeführt kann,
wage ich zu bezweifeln". Posner hatte bereits während
des Prozess darauf hingewiesen, das sein Mandant auf Grund
seiner Leistungen innerhalb des Bundesgrenzschutzes schnell
verantwortungsvolle Aufgaben übernommen hatte. Trotz des
Freispruches bleibe durch die jahrelangen Ermittlungen
und das Strafverfahren ein "schwarzer Fleck"
Und der ist- wie Richter Müller festgestellt hatte- "leider
nicht entschädigungsfähig".
08.07.2003 Vogtland-Anzeiger |