FREISPRUCH VON BGS-BEAMTEN RECHTSKRÄFTIG

"Ein schwarzer Fleck bleibt"



PLAUEN/BAD BRAMBACH - Der Freispruch des BGS-Beamten Uwe N. vor dem Zwickauer Landgericht ist seit gestern rechtskräftig. Wie sein Verteidiger, der Plauener Rechtsanwalt Herbert Posner, gestern mitteilte, habe er vom Landgericht die Information bekommen, dass die Staatsanwaltschaft die Revision gegen das Urteil zurückgenommen hat. Uwe N., der bis zu seiner Suspendierung im Jahre 1999 Leiter der BGS-Stelle ,,Grüne Grenze'' in Bad Brambach war, hatte seine Arbeit beim Bundesgrenzschutz bereits nach dem Freispruch vor dem Zwickauer Landgericht am 14. April wieder aufgenommen - ,,wenn auch im Innendienst'', wie Posner sagte. Uwe N. war vorgeworfen worden, Schleuserbanden unterstützt und Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Doch diese Vorwürfe lösten sich im Laufe mehrerer Verhandlungstage ,,in Luft, in Rauch auf'', wie im Plädoyer selbst Staatsanwalt Michael Respondek feststellen musste. Letztendlich hatte sich Respondek, dem man sein Unbehagen ob der Vorwürfe von Verhandlungstag zu Verhandlungstag mehr angesehen hatte, im Plädoyer nur noch auf Aussagen des Plauener Zeugen Gottfried Bär gestützt. Bär hatte auch gegen den Plauener Bauunternehmer Roland Wettengel und den Mechelgrüner Bauunternehmer Hans-Joachim Paul ausgesagt. In der Folge dieser Aussagen war Bär in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden. Bereits am Ende des Plädoyers hatte Respondek die Vorwürfe gegen Uwe N. vom gewerbs- bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern auf Beihilfe reduziert.

Der Vorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen allerdings war geblieben. Dabei hatte sich zum Beispiel während der Verhandlung herausgestellt, dass die angeblich von Uwe N. an eine Schleuserbande verratenen Funkfrequenzen, in Büchern nachgeschlagen werden können. Selbst die Existenz der ,,Shanghai-Connection'' - benannt nach einem China-Restaurant im Plauener Stadtteil Chrieschwitzer Hang, dem angeblichen Sitz des Schleuserringes - hatte sich vor Gericht nicht beweisen lassen.
Posner hingegen hatte harsche Kritik an den Ermittlungen gegen seinen Mandanten und an der Arbeit der Staatsanwaltschaft geübt. Gleichzeitig hatte er darauf hingewiesen, dass die ,,Nachlässigkeiten'' nicht Respondek, sondern seinem Vorgänger als Plauener Oberstaatsanwalt, Maximilian Strohmayer, anzulasten seien. Respondek habe das Verfahren schließlich nur ,,geerbt''. Die Ermittlungen seien, so hatte Posner bereits im April vor Gericht festgestellt, ,,unfair geführt worden''. Für ihn waren Bärs Aussagen nur Mittel zum Zweck, mit dem Ziel, in einem Zeugenschutzprogramm untertauchen zu können. Schließlich seien Bärs Firmen pleite gewesen und er habe mehrere Millionen D-Mark Schulden gehabt. ,,Ein Zeugenschutzprogramm ist doch genau das Richtige, um den Gerichtsvollzieher ins Leere laufen zu lassen'', hatte Posner in seinem Plädoyer ausgeführt. Die Urteilsbegründung von Richter Gerolf Müller vor dem Landgericht war dann einer Entschuldigung gleichgekommen. Der Richter hatte es bedauert,

das Uwe N. "überhaupt mit einem Strafverfahren überzogen worden ist" und die damit verbundene Rufschädigung "leider nicht entschädigungsfähig" sei.
Uwe N. kann jetzt mit der Nachzahlung seiner Bezüge rechnen. "Finanziell wird er so gestellt als wäre nie etwas gewesen", sagte Herbert Posner gestern. Der Plauener Rechtsanwalt rechnet damit, dass auch im dienstrechtlichen Disziplinarverfahren gegen Uwe N., das seit der Anklageerhebung ruhte, dem Freispruch des Zwickauer Landsgerichts entsprochen wird.
"Ob allerings seine Karriere so weitergeführt kann, wage ich zu bezweifeln". Posner hatte bereits während des Prozess darauf hingewiesen, das sein Mandant auf Grund seiner Leistungen innerhalb des Bundesgrenzschutzes schnell verantwortungsvolle Aufgaben übernommen hatte. Trotz des Freispruches bleibe durch die jahrelangen Ermittlungen und das Strafverfahren ein "schwarzer Fleck"
Und der ist- wie Richter Müller festgestellt hatte- "leider nicht entschädigungsfähig".

08.07.2003 Vogtland-Anzeiger



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