Münchner Terror-Prozess:
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Im Münchner Prozess gegen einen mutmaßlichen Angehörigen
der irakischen Terror-Organisation Ansar al-Islam hat die
Verteidigung auf Freispruch plädiert. Dem Angeklagten könne
nicht nachgewiesen werden, dass er Spenden für die Gruppe
gesammelt habe.
Das Oberlandesgericht München verhandelt gegen den Kurden
Farhad A. seit gut einem Jahr. Die Bundesanwaltschaft habe
jedoch keine eindeutigen Beweise gegen den Angeklagten
vorbringen können, sagte Verteidiger Stephan Lucas
am Donnerstag. Die Anklage stütze sich lediglich auf abgehörte
Telefonate, Kurznachrichten und E-Mails, die nicht eindeutig,
sondern lediglich interpretiert worden seien.
Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche eine Haftstrafe
von sechs Jahren gefordert. Sie hielt es für erwiesen,
dass A. rund 15.000 Euro für Ansar al-Islam beschafft und
in den Irak geschickt habe. Die Terrorgruppe habe sich
zu hunderten Anschlägen bekannt und soll dabei mehr als
1.000 Menschen getötet haben.
Verteidiger uneins
Der zweite Verteidiger Christian Vorländer zeigte
vor dem Plädoyer Aufnahmen aus dem Irak, auf denen Soldaten
in Moscheen und Folteropfer zu sehen waren. Dem Anwalt
zufolge belegten die Bilder einen mangelnden Respekt der
US-Truppen vor der irakischen Bevölkerung und ihren Gotteshäusern.
"Diese Missstände begründen möglicherweise ein völkerrechtlich
zulässiges Widerstandsrecht gegen die US-Besatzungsmacht",
sagte Vorländer. Auf jeden Fall seien diese Hintergründe
aber im Falle einer Verurteilung für das Strafmaß von Bedeutung.
Der dritte Pflichtverteidiger, Günther Maull, der dem Angeklagten
erst im Verlauf des Prozesses zugeordnet wurde, plädierte
ebenfalls auf Freispruch. Allerdings konzentrierte er sich
auf die Begründung, dass mit den vorgelegten Beweisen vernünftige
Zweifel nicht restlos beseitigt werden könnten. Es sei
nicht belegt, dass der Angeklagte gewusst habe, dass das
von ihm gesammelte Geld terroristischen Zwecken dienen
sollte.
Davor hatte er indirekt Kritik an der Verteidigungsstrategie
seiner Kollegen geübt. Die Einordnung von Ansar al Islam
als Terrorgruppe zog er nicht in Zweifel, auch da dies
bereits in den Urteilsbegründungen vorangegangener Terrorprozesse
so erfolgt sei. "Ich kann keine Erfolgsaussicht darin
sehen, zu sagen, dass das alles nicht wahr ist", sagte
Maull unter Hinweis auf Bekennerschreiben der Gruppe.
Urteilsverkündung am 9. Juli
Das Gericht hatte erst am vergangenen Montag einen 41-jährigen
Iraker wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung
und Sozialbetrugs zu drei Jahren und drei Monaten Haft
verurteilt. Bereits im vergangenen Jahr war der Münchner
Ansar-al-Islam-Anführer Amin Lokman Mohammed zu sieben
Jahren Gefängnis verurteilt worden. Deutschland hat den
Tatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe
nach den Anschlägen von New York 2001 neu ins Strafgesetz
aufgenommen. Das Urteil in dem Münchner Prozess soll am
9. Juli verkündet werden.
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