Münchner Terror-Prozess: Verteidigung plädiert auf Freispruch


Im Münchner Prozess gegen einen mutmaßlichen Angehörigen der irakischen Terror-Organisation Ansar al-Islam hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er Spenden für die Gruppe gesammelt habe.

Das Oberlandesgericht München verhandelt gegen den Kurden Farhad A. seit gut einem Jahr. Die Bundesanwaltschaft habe jedoch keine eindeutigen Beweise gegen den Angeklagten vorbringen können, sagte Verteidiger Stephan Lucas am Donnerstag. Die Anklage stütze sich lediglich auf abgehörte Telefonate, Kurznachrichten und E-Mails, die nicht eindeutig, sondern lediglich interpretiert worden seien.

Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Sie hielt es für erwiesen, dass A. rund 15.000 Euro für Ansar al-Islam beschafft und in den Irak geschickt habe. Die Terrorgruppe habe sich zu hunderten Anschlägen bekannt und soll dabei mehr als 1.000 Menschen getötet haben.

Verteidiger uneins

Der zweite Verteidiger Christian Vorländer zeigte vor dem Plädoyer Aufnahmen aus dem Irak, auf denen Soldaten in Moscheen und Folteropfer zu sehen waren. Dem Anwalt zufolge belegten die Bilder einen mangelnden Respekt der US-Truppen vor der irakischen Bevölkerung und ihren Gotteshäusern. "Diese Missstände begründen möglicherweise ein völkerrechtlich zulässiges Widerstandsrecht gegen die US-Besatzungsmacht", sagte Vorländer. Auf jeden Fall seien diese Hintergründe aber im Falle einer Verurteilung für das Strafmaß von Bedeutung.

Der dritte Pflichtverteidiger, Günther Maull, der dem Angeklagten erst im Verlauf des Prozesses zugeordnet wurde, plädierte ebenfalls auf Freispruch. Allerdings konzentrierte er sich auf die Begründung, dass mit den vorgelegten Beweisen vernünftige Zweifel nicht restlos beseitigt werden könnten. Es sei nicht belegt, dass der Angeklagte gewusst habe, dass das von ihm gesammelte Geld terroristischen Zwecken dienen sollte.

Davor hatte er indirekt Kritik an der Verteidigungsstrategie seiner Kollegen geübt. Die Einordnung von Ansar al Islam als Terrorgruppe zog er nicht in Zweifel, auch da dies bereits in den Urteilsbegründungen vorangegangener Terrorprozesse so erfolgt sei. "Ich kann keine Erfolgsaussicht darin sehen, zu sagen, dass das alles nicht wahr ist", sagte Maull unter Hinweis auf Bekennerschreiben der Gruppe.

Urteilsverkündung am 9. Juli

Das Gericht hatte erst am vergangenen Montag einen 41-jährigen Iraker wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung und Sozialbetrugs zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bereits im vergangenen Jahr war der Münchner Ansar-al-Islam-Anführer Amin Lokman Mohammed zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Deutschland hat den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe nach den Anschlägen von New York 2001 neu ins Strafgesetz aufgenommen. Das Urteil in dem Münchner Prozess soll am 9. Juli verkündet werden.

FTD.de, 28.06.2007
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