Er wollte einem zwischenzeitlich inhaftierten
Millionen-Betrüger nur aus der Patsche helfen. Jetzt wurde
ein 45-jähriger Mann aus einer Gemeinde im westlichen Bodenseekreis
selbst verurteilt: Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
gab es für seine Beihilfe zum Betrug in besonders schwerem
Fall, die er nach fast sechs Stunden Verhandlung vor dem
Amtsgericht Überlingen schließlich eingestanden hatte.
Betrügereien im großen Stil: Mit imponierendem Geschäftssitz
in Liechtenstein, großzügigem Lebensstil, falschem Doktor-Titel,
dem Kontakt zu Spitzen der Gesellschaft und überzeugendem,
weltmännischen Auftreten war es vier gewieften ehemaligen
Häftlingen - drei Bankern und einem Kaufmann, die sich
als Kreditvermittler ausgaben - gelungen, drei Millionen
Mark von Kunden zu ergaunern. Der 45-jährige Angeklagte
war nur eine kleine Randfigur und in eine betrügerische
Geldübergabe verwickelt. Zu klären war, inwieweit er daran
wissentlich beteiligt war.
Am 10. Januar 2001, der Tag, den der Angeklagte, nicht
vorbestrafte EDV-Systemtechniker vor Gericht als den schlechtesten
seines Lebens bezeichnete, wurde er von seinem Freund gebeten,
einen Kunden vom Flughafen Zürich abzuholen, Geld entgegenzunehmen
und dieses bei einem Mitarbeiter abzuliefern. Obwohl es
ihm gesundheitlich sehr schlecht ging, sagte er dem befreundeten
Geschäftsmann zu, dem er EDV- und Telefonanlage in Liechtenstein
eingerichtet hatte und von dem er sich noch mehrere Aufträge
über dessen Verbindungen erhoffte.
Nachdem er den heute 64-jährigen Kunden aus Brandenburg
ins Bahnhofsviertel gefahren hatte, hob dieser bei seiner
Bank 300000 Mark ab und übergab sie dem Chauffeur. Dieser
ließ ihn im Glauben, er habe das Geld wie vereinbart kurz
darauf bei einer Versicherung zur Rückversicherung eines
20 Millionen-Kredits eingezahlt. Das stimmte jedoch nicht.
Das Geld hatte er laut Anweisung seines Freundes an dessen
Zürcher Mitarbeiter übergeben.
Vergeblich warteten Kunde und Chauffeur danach stundenlang
in einem Hotel auf den vermeintlichen Kreditgeber aus Nizza,
mit dem der Darlehensvertrag geschlossen werden sollte.
Dieser habe den Flug verpasst, hieß es plötzlich; die Einzahlungs-Quittung
gab es dann per Fax. Sie war allerdings gefälscht, wie
sich später bei der Recherche des Geschädigten herausgestellt
hatte. Er und sein Geschäftspartner waren von dem vermeintlichen
Kreditvermittler um gesamt 1,85 Millionen Mark geprellt
worden. Den Züricher Vorgang hatte der Angeklagte allerdings
etwas anders geschildert und abgestritten, etwas von einer
Einzahlung gewusst zu haben - bis er schlussendlich auf
Anraten seines Pflichtverteidigers Ingo Lenßen eine Mitschuld
zugab.
Damit wurden auch die Lügereien seines Freundes offenbar,
was für diesen ein Nachspiel hat. Dieser musste als Zeuge
auftreten und war damit der Wahrheit verpflichtet. Der
44-jährige gelernte Kauffmann war zu rund neun Jahren Gefängnis
verurteilt worden; anschließend gilt für ihn Sicherheitsverwahrung,
was sonst nur bei Gewaltverbrechern und Triebtätern üblich
ist. Charmant fröhlich erzählte er von den Betrügereien
und wollte dem Gericht weismachen, dass der Angeklagte
generell und auch in diesem Fall nichts von seinen Machenschaften
gewusst habe. Während er sich an nichtige Details erinnern
konnte, versagte sein Gedächtnis scheinbar bei den wichtigen.
Allerdings wich seine unbefangene Fröhlichkeit, als er
von Staatsanwältin Hübner hartnäckig in die Zange genommen
wurde. Er wurde ziemlich kleinlaut, wich aus und sagte:
"Tut mir leid, daran kann ich mich nicht erinnern."
"Es könnte Ihnen Leid tun, wenn Sie wegen Falschaussage
dran sind, dann nämlich, wenn ich Ihr Verhalten der sozialtherapeutischen
Anstalt schildere. Dann sitzen sie noch mal fünf Jahre",
sagte Richter Harald Gürtler.
Nach Beweisaufnahme und Geständnis war es für die Staatsanwältin
klar, dass der angeklagte EDV-Spezialist Beihilfe zum gewerbsmäßigen
Betrug begangen hat. Für den nicht vorbestraften Angeklagten
forderte sie eine neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung;
zudem sollte er wenigstens 7200 Euro Schadensausgleich
an den Geschädigten zahlen. Dem schloss sich Verteidiger
Lenßen und sein Mandant an. "Haupttäter waren andere.
Wären Sie aber bis zum bitteren Ende bei ihrer Version
geblieben, wären 18 Monate Gefängnis fällig gewesen",
hielt Richter Gürtler ihm sein Urteil von acht Monaten
mit Schadensausgleich vor Augen. |