Die Jugendgerichtshilfe...
...wird von den Jugendämtern
im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe
ausgeübt. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen
die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte
im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen
zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung
der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des
Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu
ergreifen sind. |