Todesstrafe
Die Abschaffung der Todesstrafe
durch Art. 102 Grundsatz liegt lange zurück. Grund genug,
sie zumindest in diesem Buch wieder einzuführen. Schließlich
hat die Todesstrafe in Form des Cocktails eine vergleichsweise
harmlose Wirkung: Man wird dadurch allenfalls zur Schnapsleiche.
2 cl Zitronensaft
1 Barlöffel Zucker
4 cl Korn
Eine Stielkirsche
Kräftig im Shaker auf Eiswürfel schütteln, in ein vorgekühltes
Glas geben und die Kirsche hinzugeben.
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