Todesstrafe

Die Abschaffung der Todesstrafe durch Art. 102 Grundsatz liegt lange zurück. Grund genug, sie zumindest in diesem Buch wieder einzuführen. Schließlich hat die Todesstrafe in Form des Cocktails eine vergleichsweise harmlose Wirkung: Man wird dadurch allenfalls zur Schnapsleiche.

2 cl Zitronensaft
1 Barlöffel Zucker
4 cl Korn
Eine Stielkirsche

Kräftig im Shaker auf Eiswürfel schütteln, in ein vorgekühltes Glas geben und die Kirsche hinzugeben.









 

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