Tee,
der schafft
Nehme
man der "Verteidigung" das "t", so
käme es bei jedem Mandanten zur "Vereidigung".
Würde wiederum der "Mandant" mit einem "k"
angereichert, ergäbe dies ein schlichtes "Man dankt!".
Wenn also ein einzelner Buchstabe soviel bewirken kann,
warum nicht das durch die "Vereidigung" gewonnene
"t" für sich nutzen? "T" schmeckt schließlich
auch ohne die beiden "e", die übrigens im "Erbrecht"
unentbehrlich sind.
4 cl Orangensaft
5 cl Gin
4 cl kalter schwarzer Tee
Ginger Ale
Die ersten drei Bestandteile mit Eiswürfeln verrühren und
mit Ginger Ale auffüllen.
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