Tee, der schafft

Nehme man der "Verteidigung" das "t", so käme es bei jedem Mandanten zur "Vereidigung". Würde wiederum der "Mandant" mit einem "k" angereichert, ergäbe dies ein schlichtes "Man dankt!". Wenn also ein einzelner Buchstabe soviel bewirken kann, warum nicht das durch die "Vereidigung" gewonnene "t" für sich nutzen? "T" schmeckt schließlich auch ohne die beiden "e", die übrigens im "Erbrecht" unentbehrlich sind.

4 cl Orangensaft
5 cl Gin
4 cl kalter schwarzer Tee
Ginger Ale

Die ersten drei Bestandteile mit Eiswürfeln verrühren und mit Ginger Ale auffüllen.








 

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