Öffentliches
Ärgernis
Wegen
des Aushangs in ihrer Stammkneipe wissen selbst Nichtjuristen,
dass für Garderobe grundsätzlich nicht gehaftet wird. Was
aber kaum einer weiß: Für sich gesehen haftet die Garderobe
schon gar nicht!
Da müssen Sie schon nageln. Aber bitte nicht in der Öffentlichkeit,
denken Sie an § 183a StGB.
5 cl brauner Rum
2 cl Calvados
1 Esslöffel Ahornsirup
heiße Milch
Muskatnuss
Die ersten drei Bestandteile erhitzen, mit heißer Milch
auffüllen mit Muskatnuss bestreuen.
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