Fahrlässigkeits- Cocktail

Der Fahrlässigkeits- Cocktail sollte mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt getrunken werden. Anschließend darf in keinem Fall mehr gefahren werden. Schon gar nicht lässig. Lieber beide Hände an Steuerrecht!

5 cl Orangesaft
2 cl Bourbon
1 cl Apricot Brandy
1 cl Zitronensaft

Im Shaker auf Eis schütteln und in ein Cocktailglas abseihen.








 

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