Fahrlässigkeits-
Cocktail
Der Fahrlässigkeits-
Cocktail sollte mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
getrunken werden. Anschließend darf in keinem Fall mehr
gefahren werden. Schon gar nicht lässig. Lieber beide Hände
an Steuerrecht!
5 cl Orangesaft
2 cl Bourbon
1 cl Apricot Brandy
1 cl Zitronensaft
Im Shaker auf Eis schütteln und in ein Cocktailglas abseihen.
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