Beiwohnungsbecher

Nach § 823 Absatz 2 BGB haftet derjenige, der gegen ein Schutzgesetz verstößt. Verstößt jemand aber beispielsweise seine Verlobte, so hat die Betroffene (auch in der Regel) gar keinen Anspruch.
Diese scheinbar himmelsschreiende Ungerechtigkeit, oder frei übersetzt "Gesetzeslücke", schreit in Wirklichkeit nach einer Analogie.
"Ah, na logisch!", werden Sie denken, aber Obacht!
Gab es da nicht noch den § 1300 BGB?
Aber wer weiß heute schon noch, was um 1300 war.


2 cl Pernod
10 cl frischer Orangensaft

Mit geschlagenem Eis vermixen und servieren.







 

 © richter-alexander-hold-fanpage.de