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Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen
zu folgenden Kernbereichen:
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Bürgerliches Recht
Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien-
und Erbrecht),
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales
Privatrecht, Zivilprozessrecht
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Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand
gegen die Staatsgewalt,
Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht
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Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes
Verwaltungsrecht,
Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.
Die Wahlfächer diesen der Ergänzung und Vertiefung
des Studiums.
Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:
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Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht
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Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz
und Urheberrecht
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Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung
und Sozialhilfe, Arbeitsförderung)
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Rechtsinformatik und Computerrecht
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Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre.
Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung,
dem Referendarexamen, abgeschlossen.
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» Berufsausübung: |
Nach der 2. Juristischen Staatsprüfung und dem Erreichen
der sogenannten Staatsnote (erforderlich Note für die Einstellung)
muss man sich beim zuständigen Ministerium um die Übernahme
in die Richterlaufbahn bewerben.
In der Regel ist ein Probedienst von 3 Jahren abzulegen.
Nach frühestens 3 und spätestens 5 Jahren wird man bei
Eignung zum Richter auf Lebenszeit ernannt.
Die richterliche Tätigkeit kann in den verschiedenen Gerichtszweigen
ausgeübt werden:
der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit),
Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit,
Arbeitsgerichtsbarkeit, Disziplinargerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit
oder beim Bundespatentgericht.
Ein Laufbahnwechsel zwischen Richter und Staatsanwalt ist
möglich.
Eine Nebentätigkeit als Schiedsrichter kann aufgenommen
werden, wenn man von beiden Parteien des Schiedsvertrages
gemeinsam beauftragt oder von einer unbeteiligten Stelle
benannt wird. |
» Tätigkeiten (Beispiele): |
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Aktenstudium des zur Entscheidung anstehenden Falls
zur Feststellung des Tatbestands (Komprimierung und
Tatbestandserstellung), Analyse der vorliegenden Fakten
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Klärung des Sachverhalts durch Beweisaufnahme, Zeugenanhörung
und Sachverständigenaussagen vor Gericht (ggf. Anforderung
von weiteren Unterlagen bei Ermittlungsbedarf)
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Prüfung und Abwägung der vorgetragenen Behauptungen
auf den Wahrheitsgehalt
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Rechtssprechung nach Anwendung bestehender Gesetze
auf den zur Entscheidung vorliegenden Fall nach Anhörung
der Parteien (unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen
Rechtsprechung)
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Urteilsfestsetzung und schriftliche Urteilsverkündung
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Verfassen von Voten (Arbeitspapieren mit Schilderung
des Tatbestands und der Rechtslage sowie möglicher
Lösung)
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Wahrnehmung von Aufgaben der Gerichtsverwaltung
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Ausbildung der Rechtsreferendare
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Forschung und Lehre an Hochschulen und Unterrichtsanstalten
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» Berufliche Weiterbildung (Beispiele): |
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Weiterführende Studiengänge:
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Betriebswirtschaftslehre für Juristen
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Europäisches und Internationales Recht
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Kriminologie
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Sprecherziehung
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Volkswirtschaftslehre für Juristen
Promotion
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