» Richter / Richterin «




  • Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen zu folgenden Kernbereichen:

  • Bürgerliches Recht
    Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht),
    Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht

  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
    Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt,
    Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht

  • Öffentliches Recht
    Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
    Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes Verwaltungsrecht,
    Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.

    Die Wahlfächer diesen der Ergänzung und Vertiefung des Studiums.
    Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:

  • Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht

  • Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht

  • Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung und Sozialhilfe, Arbeitsförderung)

  • Rechtsinformatik und Computerrecht

  • Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre.

    Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung, dem Referendarexamen, abgeschlossen.

» Berufsausübung:

Nach der 2. Juristischen Staatsprüfung und dem Erreichen der sogenannten Staatsnote (erforderlich Note für die Einstellung) muss man sich beim zuständigen Ministerium um die Übernahme in die Richterlaufbahn bewerben.
In der Regel ist ein Probedienst von 3 Jahren abzulegen.
Nach frühestens 3 und spätestens 5 Jahren wird man bei Eignung zum Richter auf Lebenszeit ernannt.
Die richterliche Tätigkeit kann in den verschiedenen Gerichtszweigen ausgeübt werden:
der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit), Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Disziplinargerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit oder beim Bundespatentgericht.
Ein Laufbahnwechsel zwischen Richter und Staatsanwalt ist möglich.
Eine Nebentätigkeit als Schiedsrichter kann aufgenommen werden, wenn man von beiden Parteien des Schiedsvertrages gemeinsam beauftragt oder von einer unbeteiligten Stelle benannt wird.

» Tätigkeiten (Beispiele):

  • Aktenstudium des zur Entscheidung anstehenden Falls zur Feststellung des Tatbestands (Komprimierung und Tatbestandserstellung), Analyse der vorliegenden Fakten

  • Klärung des Sachverhalts durch Beweisaufnahme, Zeugenanhörung und Sachverständigenaussagen vor Gericht (ggf. Anforderung von weiteren Unterlagen bei Ermittlungsbedarf)

  • Prüfung und Abwägung der vorgetragenen Behauptungen auf den Wahrheitsgehalt

  • Rechtssprechung nach Anwendung bestehender Gesetze auf den zur Entscheidung vorliegenden Fall nach Anhörung der Parteien (unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung)

  • Urteilsfestsetzung und schriftliche Urteilsverkündung

  • Verfassen von Voten (Arbeitspapieren mit Schilderung des Tatbestands und der Rechtslage sowie möglicher Lösung)

  • Wahrnehmung von Aufgaben der Gerichtsverwaltung

  • Ausbildung der Rechtsreferendare

  • Forschung und Lehre an Hochschulen und Unterrichtsanstalten

» Berufliche Weiterbildung (Beispiele):

  • Weiterführende Studiengänge:

  • Betriebswirtschaftslehre für Juristen

  • Europäisches und Internationales Recht

  • Kriminologie

  • Sprecherziehung

  • Volkswirtschaftslehre für Juristen
    Promotion




 

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