» Rechtsanwalt / Rechtsanwältin « |
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Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen
zu folgenden Kernbereichen:
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Bürgerliches Recht
Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien-
und Erbrecht),
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales
Privatrecht, Zivilprozessrecht
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Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand
gegen die Staatsgewalt,
Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht
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Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes
Verwaltungsrecht,
Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.
Die Wahlfächer diesen der Ergänzung und Vertiefung
des Studiums.
Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:
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Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht
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Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz
und Urheberrecht
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Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung
und Sozialhilfe, Arbeitsförderung)
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Rechtsinformatik und Computerrecht
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Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre
Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung,
dem Referendarexamen, abgeschlossen.
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» Berufsausübung: |
Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgt bei der örtlich
zuständigen Landesjustizverwaltung und bei einem bestimmten
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Rechtsanwälte können allein oder assoziiert mit anderen
Rechtsanwälten - auch spezialisiert auf bestimmte Rechtsgebiete
(wie Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- oder Sozialrecht)
- selbständig tätig werden. Außerdem können sie in Anwaltskanzleien,
in Wirtschaftsunternehmen, im journalistischen Bereich,
bei Berufsverbänden, sowie ferner als Rechtslehrer (Dozent,
außerordentlicher bzw. Honorarprofessor) angestellt werden.Dafür
werden teilweise Zusatzqualifikation benötigt. In einigen
Bezirken ist es möglich, zugleich den Beruf des Notars
auszuüben. Eine Ernennung zum Anwaltsnotar erfolgt unter
Berücksichtigung bestimmter Kriterien, wie etwas der Zulassungsdauer
als Rechtsanwalt (mind. 5 Jahre) und der Teilnahme an notarspezifischen
Fortbildungsveranstaltungen. |
» Tätigkeiten (Beispiele): |
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Beratung von Mandanten, dabei Prüfung der Sachverhalte
auf rechtliche Begründetheit und Durchsetzbarkeit nach
der jeweiligen Beweislage
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Begleitung von Mandanten zu Verhandlungen mit Behörden
oder Privatpersonen
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Vertreten der Interessen des Auftraggebers (unter
Umständen einer rechtskundigen Partei) vor Gericht,
zum Beispiel bei Straf-, Diziplinar- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren,
dabei ggf. Übernahme der Verteidigung
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Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen, z.B. durch
Aktenstudium und Anfertigen von Schriftsätzen
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Mitwirkung bei der Rechtsfindung vor Gericht, unter
anderem durch Darstellung rechtlich relevanter Tatsachen
aus der Sicht der zu vertretenden Partei
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Ausführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung,
etwa in der Aufarbeitung von Gesellschafts- oder Fusionsverträgen
oder Umgründungen
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» Berufliche Weiterbildung (Beispiele): |
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Weiterführende Studiengänge
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Betriebswirtschaftslehre für Juristen
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Europäisches und Internationales Recht
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Internationale Wirtschaftsbeziehungen
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Journalistik
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Law and Economics
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Volkswirtschaftslehre für Juristen
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Promotion
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Zusatzausbildung zum / zur Buchprüfer/in (vereidigt)
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Steuerberater/in
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Wirtschaftsprüfer/in
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