» Notar / Notarin «




  • Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen zu folgenden Kernbereichen:

  • Bürgerliches Recht
    Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht),
    Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, Zivilprozessrech

  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
    Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt,
    Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht

  • Öffentliches Recht
    Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
    Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.

  • Die Wahlfächer dienen der Ergänzung und Vertiefung des Studiums
    Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:

  • Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht

  • Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht

  • Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung und Sozialhilfe, Arbeitsförderung)

  • Rechtsinformatik und Computerrecht

  • Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre.


    Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung, dem Referendarexamen, abgeschlossen.

» Berufsausübung:

Nach dem 2. juristischen Staatsexamen bewirbt man sich beim zuständigen Landesjustizminister zur Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor.
Die dreijährige Beschäftigung als Notarassessor bereitet auf die selbständige Amtsausübung vor (u.a. durch Vertreter- und Verwesertätigkeiten, d.h. Führen eines vorübergehend verwaisten Notariats).
Das Nurnotariat wird hauptberuflich ausgeübt. Die Bestellung zum Notar erfolgt auf Lebenszeit.
In einigen Bundesländern ist es möglich, sich als Rechtsanwalt zum Anwaltsnotar bestellen zu lassen.
Dies erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien, wie etwas der Zulassungsdauer als Rechtsanwalt (mindestens 5 Jahre) und der Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen.
In Baden - Württemberg sind die Notariate staatliche Behörden (Beamtennotariat).
Dort sind Notare als Urkundsbeamte sowie Nachlass- und Grundbuchrichter tätig (Richternotare).
Zusätzliche übernehmen sogenannte öffentliche Notare Funktionen, die denen des Nurnotars entsprechen.

Der Notar ist im Rahmen der "vorsorgenden Rechtspflege" in den Bereichen tätig, die nur durch Mithilfe der Rechtspflege geordnet werden können, z.B. Erbenfeststellung, Grundbuchangelegenheiten, Vertragsbeurkundung.

» Tätigkeiten (Beispiele):

  • Besprechung mit den Rechtssuchenden zur Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse und des Willens der Beteiligten

  • Vorschlag einer Rechtsregelung mit Information über die Vor- und Nachteile der vom Notar entworfenen Urkunde

  • Beurkundung der Erklärung der Beteiligten (Willenserklärungen), d.h. Niederschreiben der Erklärungen, Vorlesen und von den Beteiligten unterschreiben lassen, Zusammenstellen (Siegeln) der Schriftstücke zu einer Urkunde

  • Einleiten und Weiterverfolgen des Vollzugs des beurkundeten Rechtsgeschäfts, Abwicklung von ergänzenden Rechtsgeschäften, Schriftwechsel mit anderen Stellen (z.B. Gläubigern), ggf. Einlegen von Rechtsmitteln

  • Beurkundung oder Bescheinigung tatsächlicher Vorgänge wie Identitätsfeststellung (Beglaubigung), Protokollierung von Gesellschafter - Versammlungen oder Abnahme eidesstattlicher Versicherungen

  • Erstatten von Gutachten

  • Übernahme von Vermögensverwaltung, Treuhandschaften, Testamentenvollstreckungen, Konkurs- oder Vergleichsverwaltung

» Berufliche Weiterbildung (Beispiele):

  • Weiterführende Studiengäng

  • Betriebswirtschaftslehre für Juristen

  • Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium

  • Volkswirtschaftslehre für Juristen

  • Promotion




 

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