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                                        - 
                                        
Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen
                                        zu folgenden Kernbereichen: 
                                         - 
                                        
Bürgerliches Recht 
                                        Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien-
                                        und Erbrecht), 
                                        Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales
                                        Privatrecht, Zivilprozessrech 
                                         - 
                                        
Strafrecht und Strafverfahrensrecht 
                                        Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand
                                        gegen die Staatsgewalt, 
                                        Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht 
                                         - 
                                        
Öffentliches Recht 
                                        Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, 
                                        Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes
                                        Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht. 
                                         - 
                                        
Die Wahlfächer dienen der Ergänzung und Vertiefung
                                        des Studiums 
                                        Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise: 
                                         - 
                                        
Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht 
                                         - 
                                        
Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz
                                        und Urheberrecht 
                                         - 
                                        
Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung
                                        und Sozialhilfe, Arbeitsförderung) 
                                         - 
                                        
Rechtsinformatik und Computerrecht 
                                         - 
                                        
Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre. 
                                         
                                         
                                        Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung,
                                        dem Referendarexamen, abgeschlossen. 
                                       | 
                             
                            
                                | 
                                     » Berufsausübung:  | 
                             
                            
                                | 
                                     Nach dem 2. juristischen Staatsexamen bewirbt man sich
                                    beim zuständigen Landesjustizminister zur Übernahme in
                                    den Anwärterdienst als Notarassessor. 
                                    Die dreijährige Beschäftigung als Notarassessor bereitet
                                    auf die selbständige Amtsausübung vor (u.a. durch Vertreter-
                                    und Verwesertätigkeiten, d.h. Führen eines vorübergehend
                                    verwaisten Notariats). 
                                    Das Nurnotariat wird hauptberuflich ausgeübt. Die Bestellung
                                    zum Notar erfolgt auf Lebenszeit. 
                                    In einigen Bundesländern ist es möglich, sich als Rechtsanwalt
                                    zum Anwaltsnotar bestellen zu lassen. 
                                    Dies erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien,
                                    wie etwas der Zulassungsdauer als Rechtsanwalt (mindestens
                                    5 Jahre) und der Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen. 
                                    In Baden - Württemberg sind die Notariate staatliche Behörden
                                    (Beamtennotariat). 
                                    Dort sind Notare als Urkundsbeamte sowie Nachlass- und
                                    Grundbuchrichter tätig (Richternotare). 
                                    Zusätzliche übernehmen sogenannte öffentliche Notare Funktionen,
                                    die denen des Nurnotars entsprechen. 
                                     
                                    Der Notar ist im Rahmen der "vorsorgenden Rechtspflege"
                                    in den Bereichen tätig, die nur durch Mithilfe der Rechtspflege
                                    geordnet werden können, z.B. Erbenfeststellung, Grundbuchangelegenheiten,
                                    Vertragsbeurkundung. 
                                     | 
                             
                            
                                | 
                                     » Tätigkeiten (Beispiele):  | 
                             
                            
                                
                                    
                                        - 
                                        
Besprechung mit den Rechtssuchenden zur Ermittlung
                                        der tatsächlichen Verhältnisse und des Willens der
                                        Beteiligten 
                                         - 
                                        
Vorschlag einer Rechtsregelung mit Information über
                                        die Vor- und Nachteile der vom Notar entworfenen Urkunde 
                                         - 
                                        
Beurkundung der Erklärung der Beteiligten (Willenserklärungen),
                                        d.h. Niederschreiben der Erklärungen, Vorlesen und
                                        von den Beteiligten unterschreiben lassen, Zusammenstellen
                                        (Siegeln) der Schriftstücke zu einer Urkunde 
                                         - 
                                        
Einleiten und Weiterverfolgen des Vollzugs des beurkundeten
                                        Rechtsgeschäfts, Abwicklung von ergänzenden Rechtsgeschäften,
                                        Schriftwechsel mit anderen Stellen (z.B. Gläubigern),
                                        ggf. Einlegen von Rechtsmitteln 
                                         - 
                                        
Beurkundung oder Bescheinigung tatsächlicher Vorgänge
                                        wie Identitätsfeststellung (Beglaubigung), Protokollierung
                                        von Gesellschafter - Versammlungen oder Abnahme eidesstattlicher
                                        Versicherungen 
                                         - 
                                        
Erstatten von Gutachten 
                                         - 
                                        
Übernahme von Vermögensverwaltung, Treuhandschaften,
                                        Testamentenvollstreckungen, Konkurs- oder Vergleichsverwaltung 
                                         
                                       | 
                             
                            
                                | 
                                     » Berufliche Weiterbildung (Beispiele):  | 
                             
                            
                                
                                    
                                        - 
                                        
Weiterführende Studiengäng 
                                         - 
                                        
Betriebswirtschaftslehre für Juristen 
                                         - 
                                        
Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium 
                                         - 
                                        
Volkswirtschaftslehre für Juristen 
                                         - 
                                        
Promotion 
                                       | 
                             
                              
                             
                             
                            
                              
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