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Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen
zu folgenden Kernbereichen:
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Bürgerliches Recht
Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien-
und Erbrecht),
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales
Privatrecht, Zivilprozessrech
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Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Strafaussetzung, Verweisung mit Strafvorbehalt, Widerstand
gegen die Staatsgewalt,
Straftaten, Gang des Strafverfahrens, Beweisrecht
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Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Besonderes
Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.
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Die Wahlfächer dienen der Ergänzung und Vertiefung
des Studiums
Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:
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Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht
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Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtschutz
und Urheberrecht
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Sozialrecht (allgemeine Lehren, Sozialversicherung
und Sozialhilfe, Arbeitsförderung)
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Rechtsinformatik und Computerrecht
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Öffentliches Dienstrecht, Verwaltungslehre.
Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung,
dem Referendarexamen, abgeschlossen.
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» Berufsausübung: |
Nach dem 2. juristischen Staatsexamen bewirbt man sich
beim zuständigen Landesjustizminister zur Übernahme in
den Anwärterdienst als Notarassessor.
Die dreijährige Beschäftigung als Notarassessor bereitet
auf die selbständige Amtsausübung vor (u.a. durch Vertreter-
und Verwesertätigkeiten, d.h. Führen eines vorübergehend
verwaisten Notariats).
Das Nurnotariat wird hauptberuflich ausgeübt. Die Bestellung
zum Notar erfolgt auf Lebenszeit.
In einigen Bundesländern ist es möglich, sich als Rechtsanwalt
zum Anwaltsnotar bestellen zu lassen.
Dies erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien,
wie etwas der Zulassungsdauer als Rechtsanwalt (mindestens
5 Jahre) und der Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen.
In Baden - Württemberg sind die Notariate staatliche Behörden
(Beamtennotariat).
Dort sind Notare als Urkundsbeamte sowie Nachlass- und
Grundbuchrichter tätig (Richternotare).
Zusätzliche übernehmen sogenannte öffentliche Notare Funktionen,
die denen des Nurnotars entsprechen.
Der Notar ist im Rahmen der "vorsorgenden Rechtspflege"
in den Bereichen tätig, die nur durch Mithilfe der Rechtspflege
geordnet werden können, z.B. Erbenfeststellung, Grundbuchangelegenheiten,
Vertragsbeurkundung.
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» Tätigkeiten (Beispiele): |
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Besprechung mit den Rechtssuchenden zur Ermittlung
der tatsächlichen Verhältnisse und des Willens der
Beteiligten
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Vorschlag einer Rechtsregelung mit Information über
die Vor- und Nachteile der vom Notar entworfenen Urkunde
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Beurkundung der Erklärung der Beteiligten (Willenserklärungen),
d.h. Niederschreiben der Erklärungen, Vorlesen und
von den Beteiligten unterschreiben lassen, Zusammenstellen
(Siegeln) der Schriftstücke zu einer Urkunde
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Einleiten und Weiterverfolgen des Vollzugs des beurkundeten
Rechtsgeschäfts, Abwicklung von ergänzenden Rechtsgeschäften,
Schriftwechsel mit anderen Stellen (z.B. Gläubigern),
ggf. Einlegen von Rechtsmitteln
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Beurkundung oder Bescheinigung tatsächlicher Vorgänge
wie Identitätsfeststellung (Beglaubigung), Protokollierung
von Gesellschafter - Versammlungen oder Abnahme eidesstattlicher
Versicherungen
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Erstatten von Gutachten
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Übernahme von Vermögensverwaltung, Treuhandschaften,
Testamentenvollstreckungen, Konkurs- oder Vergleichsverwaltung
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» Berufliche Weiterbildung (Beispiele): |
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Weiterführende Studiengäng
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Betriebswirtschaftslehre für Juristen
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Verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium
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Volkswirtschaftslehre für Juristen
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Promotion
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