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                                      » Jurist / Juristin (UNI) «  | 
                             
                              
                             
                             
                            
                            
                            
                                
                             
                            
                                
                             
                            
                                
                             
                            
                                | 
                                     Zu den Pflichtfächern des Studiums gehören
                                    die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts,
                                    des Verkehrsrechts und des Öffentlichen Rechts. 
                                    Die Fächer werden einschließlich der europarechtlichen
                                    Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen,
                                    geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlage gelehrt. 
                                    Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen zu folgenden
                                    Kernbereichen: 
                                    -Bürgerliches Recht 
                                    Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien- und
                                    Erbrecht), 
                                    Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verfahrensrecht 
                                    -Strafrecht und Strafverfahrensrecht 
                                    z.B. Strafaussetzung, Verwarnung, Widerstand gegen die
                                    Staatsgewalt, Meineid, Sachbeschädigung, Verfahrensgrundsätze,
                                    Rechtstellung und Aufgaben der Verfahrensbeteiligten, Revisionsgründe,
                                    Beweisrecht 
                                    -Öffentliches Recht 
                                    Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, 
                                    Verwaltungsprozessrecht, Europarecht. 
                                     
                                    Die Wahlfächer dienen der Ergänzung und Vertiefung des
                                    Studiums. 
                                    Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise: 
                                    
                                        - 
                                        
Arbeitsrech 
                                         - 
                                        
Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht 
                                         - 
                                        
Völkerrecht, Recht der internationalen
                                        Organisationen, Europarecht 
                                         - 
                                        
Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht 
                                         - 
                                        
Freiwillige Gerichtsbarkeit, Insolvenzrecht 
                                         - 
                                        
Sozialrecht 
                                         - 
                                        
Öffentliches Dienstrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht,
                                        Umweltschutzrecht 
                                      
                                    Das Studium wird mit der 1. Juristischen
                                    Staatsprüfung, dem Referendarexamen, abgeschlossen.  | 
                             
                            
                                | 
                                     » Berufsausübung:  | 
                             
                            
                                | 
                                     Für Juristen ergeben sich einerseits die traditionellen
                                    Ausübungsmöglichkeiten als Anwälte oder Richter. 
                                    Andererseits sind sie auch in den Bereichen Öffentlicher
                                    Dienst (einschließl. Hochschule, Rechts- und Wirtschaftsberatung),
                                    in der Wirtschaft (z.B. Kreditinstitute, Versicherungswesen)
                                    sowie bei Verbänden tätig. 
                                    Nicht in jedem Fall wird das 2. Staatsexamen vorausgesetzt;
                                    einige Ausübungsmöglichkeiten erfordern aber Zusatzausbildungen.  | 
                             
                            
                                | 
                                     » Einsatzbereiche (Beispiele mit Tätigkeiten):  | 
                             
                            
                                
                                    
                                        - 
                                        
Staatsdienst als Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter/-jurist 
                                         - 
                                        
Freie Berufe, etwa als Rechtsanwalt oder Notar 
                                         - 
                                        
Wirtschaft 
                                         
                                      
                                    - Rechtsabteilungen von Unternehmen: 
                                    juristische Beurteilung und Bearbeitung ökonomischer Sachverhalte,
                                    rechtliche 
                                    Absicherung wirtschaftlicher Beziehungen, Vertreten der
                                    Interessen des 
                                    Unternehmens bei staatlichen Institutionen, juristische
                                    Umsetzung wirtschaftlicher 
                                    Sachverhalte (z.B. rechtliche Absicherung der Beziehung
                                    zu Lieferanten) 
                                    - Organisationen der Wirtschaft (u.a. Kammern, Verbände,
                                    Sozial-Partner, 
                                    Gewerkschaften oder freiwillige Vereinigungen von Unternehmen
                                    und Berufsgruppen): 
                                    Übernahme von Beratungsaufgaben, Mitwirken bei der Gesetzesgebung
                                    im weiteren 
                                    Sinne durch Einbringen von Verbandsinteressen, Entwickeln
                                    praktikabler 
                                    Vorschläge für die Wirtschaftspolitik 
                                    - Versicherungsgewerbe: 
                                    Erledigen von Aufgaben in Rechts- und Personalabteilungen,
                                    Einsatz in den 
                                    Schadensabteilungen und z.T. auch in der Vermögensverwaltung,
                                    Kundenwerbung- 
                                    und -betreuung überwiegend im Großkundengeschäft im Außendienst 
                                    - Banken: 
                                    Bearbeitung von Rechtsfragen, Einsatz in der Personalabteilung 
                                    - Personal- und Sozialwesen: 
                                    Personalorganisation, - planung und -entwicklung 
                                    - Kaufmännisches Management (z.B. Vertrieb, Beschaffung,
                                    Finanz- und Rechungswesen  | 
                             
                            
                                | 
                                     » Berufliche Weiterbildung (Beispiele):  | 
                             
                            
                                | 
                                     Weiterführende Studiengänge 
                                    - Wirtschaftswissenschaften für Juristen, Rechtsinformatik
                                    für Postgraduierte, Europäische Rechtspraxis, Europäisches
                                    und Internationales Recht, Internationale Wirtschaftsbeziehungen,
                                    Kanonisches Recht, Kriminologie, Steuerwissenschaften,
                                    Umweltplanung 
                                     
                                    Promotion 
                                    Zusatzausbildung zum/zur Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in  | 
                             
                              
                             
                             
                            
                              
                             | 
                     
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