» Jurist / Juristin (UNI) «




Zu den Pflichtfächern des Studiums gehören die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Verkehrsrechts und des Öffentlichen Rechts.

Die Fächer werden einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlage gelehrt.
Gegenstand des Studium sind u.a. Veranstaltungen zu folgenden Kernbereichen:

-Bürgerliches Recht
Bürgerliches Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht),
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verfahrensrecht

-Strafrecht und Strafverfahrensrecht
z.B. Strafaussetzung, Verwarnung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Meineid, Sachbeschädigung, Verfahrensgrundsätze, Rechtstellung und Aufgaben der Verfahrensbeteiligten, Revisionsgründe, Beweisrecht

-Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
Verwaltungsprozessrecht, Europarecht.

Die Wahlfächer dienen der Ergänzung und Vertiefung des Studiums.
Sie sind in Gruppen eingeteilt, darunter beispielsweise:

  • Arbeitsrech

  • Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht

  • Völkerrecht, Recht der internationalen Organisationen, Europarecht

  • Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit, Insolvenzrecht

  • Sozialrecht

  • Öffentliches Dienstrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltschutzrecht

Das Studium wird mit der 1. Juristischen Staatsprüfung, dem Referendarexamen, abgeschlossen.

» Berufsausübung:

Für Juristen ergeben sich einerseits die traditionellen Ausübungsmöglichkeiten als Anwälte oder Richter.
Andererseits sind sie auch in den Bereichen Öffentlicher Dienst (einschließl. Hochschule, Rechts- und Wirtschaftsberatung), in der Wirtschaft (z.B. Kreditinstitute, Versicherungswesen) sowie bei Verbänden tätig.
Nicht in jedem Fall wird das 2. Staatsexamen vorausgesetzt; einige Ausübungsmöglichkeiten erfordern aber Zusatzausbildungen.

» Einsatzbereiche (Beispiele mit Tätigkeiten):

  • Staatsdienst als Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter/-jurist

  • Freie Berufe, etwa als Rechtsanwalt oder Notar

  • Wirtschaft

- Rechtsabteilungen von Unternehmen:
juristische Beurteilung und Bearbeitung ökonomischer Sachverhalte, rechtliche
Absicherung wirtschaftlicher Beziehungen, Vertreten der Interessen des
Unternehmens bei staatlichen Institutionen, juristische Umsetzung wirtschaftlicher
Sachverhalte (z.B. rechtliche Absicherung der Beziehung zu Lieferanten)
- Organisationen der Wirtschaft (u.a. Kammern, Verbände, Sozial-Partner,
Gewerkschaften oder freiwillige Vereinigungen von Unternehmen und Berufsgruppen):

Übernahme von Beratungsaufgaben, Mitwirken bei der Gesetzesgebung im weiteren
Sinne durch Einbringen von Verbandsinteressen, Entwickeln praktikabler
Vorschläge für die Wirtschaftspolitik
- Versicherungsgewerbe:
Erledigen von Aufgaben in Rechts- und Personalabteilungen, Einsatz in den
Schadensabteilungen und z.T. auch in der Vermögensverwaltung, Kundenwerbung-
und -betreuung überwiegend im Großkundengeschäft im Außendienst
- Banken:
Bearbeitung von Rechtsfragen, Einsatz in der Personalabteilung
- Personal- und Sozialwesen:
Personalorganisation, - planung und -entwicklung
- Kaufmännisches Management (z.B. Vertrieb, Beschaffung, Finanz- und Rechungswesen

» Berufliche Weiterbildung (Beispiele):

Weiterführende Studiengänge

- Wirtschaftswissenschaften für Juristen, Rechtsinformatik für Postgraduierte, Europäische Rechtspraxis, Europäisches und Internationales Recht, Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Kanonisches Recht, Kriminologie, Steuerwissenschaften, Umweltplanung

Promotion

Zusatzausbildung zum/zur Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in




 

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